Drucksache 16/4358 11. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Datenschutz bei Geothermie-Konzessionen Die Kleine Anfrage 2821 vom 18. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung gibt in der Kleinen Anfrage 841, Landtags-Drucksache 16/1308, keine Auskunft über Inhaber von Geothermie -Konzessionen: „Die Rechtsinhaber in privatrechtlicher Organisationsform können aus Gründen des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses nicht genannt werden.“ Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg informiert im Internet über die Inhaber von Geothermie -Konzessionen (http://maps.lgrb-bw.de/?view=lgrb_uek350_geothermie). Ich frage die Landesregierung: 1. Warum verweigert die Landesregierung Aussagen zu den Inhabern von Geothermie-Konzessionen mit dem Hinweis auf Daten - schutz, während dies in Baden-Württemberg kein Hinderungsgrund ist? 2. Inwiefern unterscheiden sich nach Kenntnis der Landesregierung die Gesetzeslagen beim Datenschutz in dieser Frage in Rhein- land-Pfalz und Baden-Württemberg? 3. Inwiefern sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in dieser Frage Auslegungssache? 4. Inwiefern hat sich die Gesetzeslage in Rheinland-Pfalz in den letzten drei Jahren geändert? 5. Inwiefern hat sich die Haltung der Landesregierung in der Frage, ob Auskünfte über die Inhaber von Geothermie-Konzessionen möglich sind, in den letzten drei Jahren geändert? 6. Wird die Landesregierung heute Auskunft über die Inhaber von Geothermie-Konzessionen geben? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Auf der Internetseite des LGB ist eine Karte mit der räumlichen Lage aller Konzessionen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdwärme veröffentlicht (http://www.lgb-rlp.de/tiefe_geothermie.html). Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 841, Landtags-Drucksache 16/1308, ausgeführt, können derzeit darüber hinausgehende Auskünfte zu Bergbauberechtigungen nicht erteilt werden, sofern Rechtsinhaber in privatrechtlicher Organisationsform betroffen sind, da dies mit einer Offenbarung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dieser Rechtsinhaber verbunden sein würde. Zu den Fragen 2 bis 4: Die diesbezüglichen Regelungen des BBergG sind in den vergangenen drei Jahren nicht geändert worden und grundsätzlich auch in Baden-Württemberg gültig. Nach dortiger Auskunft wurde jedoch vor der Veröffentlichung juristisch geprüft, ob es sich bei den Angaben zu den Inhabern der Konzessionen um zu schützende Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse handelt, die unter die Bestimmungen des Datenschutzes fallen. Auch wurden die betroffenen Unternehmen angehört. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Januar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4358 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Die Landesregierung tritt für eine größtmögliche Transparenz in den Fragen der öffentlichen Verwaltung sowie deren Entscheidungsfindungen ein. Aus diesem Grunde wird die Geschäftsführung und Moderation des Geothermie-Forums durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung als sogenannte Geothermielotsen wahrgenommen. In diesem informellen, öffentlich tagenden Forum unter Beteiligung der Betreiberunternehmen von Vorhaben der Tiefen Geothermie und Bürgerinitiativen wird regelmäßig über Veränderungen bei den Konzessionsrechten zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdwärme informiert. Konkrete Fragestellungen können im Einzelfall mit den Konzessionsinhabern diskutiert werden. Die Landesregierung schätzt die Bedeutung der Transparenz hinsichtlich dieser Frage für die Öffentlichkeit als sehr hoch ein und hat bereits das zuständige Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz in Analogie zur Verfahrensweise in Baden-Württem - berg beauftragt, die notwendigen Zustimmungen der Unternehmen für eine künftige Veröffentlichung dieser Daten einzuholen. Darüber hinaus wird sie prüfen, ob eine Änderung weiterer landesrechtlicher Regelungen erforderlich wäre. Zu Frage 6: Die Landesregierung ist jederzeit bereit, im zuständigen Landtagsausschuss in vertraulicher Sitzung die entsprechenden Daten offen zu legen. Eine darüber hinaus gehende Veröffentlichung kann vor Abschluss der oben genannten Prüfungen und notwendigen rechtlichen Änderungen gegenwärtig nicht vorgenommen werden. Eveline Lemke Staatsministerin