Drucksache 16/4365 11. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Additiven Lärm bei Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigen Die Kleine Anfrage 2824 vom 19. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Der Staatssekretär im Umweltministerium, Dr. Thomas Griese, hat sich auf mindestens zwei öffentlichen Veranstaltungen zum Thema Lärmberechnung und Schallschutz geäußert. Beim evangelischen Kirchentag in Mainz-Marienborn im Jahr 2013 und bei einer Veranstaltung in der Mainzer Neustadt zum Thema „Das Recht auf Ruhe und Stille – ein Luxusgut?“ im Oktober d. J. hat er deutlich gemacht, dass nicht die einzelne Lärmquelle zur Berechnung von Belastungen zu berücksichtigen sei, vielmehr müssen verschiedene Lärmquellen addiert und daraus Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung hergeleitet werden. Vor dem Hintergrund der Fluglärmdiskussion in Verbindung mit dem Autobahnausbau rund um Marienborn ergeben sich daraus wichtige Fragen, wie der Schutz der Bevölkerung umfassend erreicht werden kann. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Standpunkt hat die Landesregierung zum Thema additiver Lärm? 2. Welche Initiativen hat die Landesregierung gestartet, damit Lärmquellen unterschiedlichen Ursprungs addiert und als Messlatte für die Berechnung von Schutzmaßnahmen zugrunde gelegt werden bzw. wann hat die Landesregierung eine Bundesratsinitiative zu diesem Thema gestartet? 3. Welche Folgen hat eine additive Berechnung von Lärm für konkrete Lärmschutzmaßnahmen rund um den Autobahnausbau für Mainz-Marienborn? 4. Welche zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen werden deshalb seitens der Landesregierung gefordert? 5. Sind diese zusätzlichen Maßnahmen Bestandteil der weiteren Planung, wenn nicht, wann werden diese in die Planungen einbe- zogen? 6. Wann wurden die Marienborner Bewohner über die veränderte Haltung der Landesregierung zum Lärmschutz rund um den Autobahnausbau informiert und mit welchen zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen ist deshalb zu rechnen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist festgelegt, dass eine gesetzliche Verpflichtung zum Lärmschutz lediglich an neuen oder wesentlich geänderten Verkehrswegen besteht. Dabei erfolgt die Berechnung des Straßenverkehrslärms ausschließlich verursacherbezogen ; eine Überlagerung mit anderen bestehenden Lärmquellen ist daher derzeit nicht zulässig. Im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD wird ausgeführt, dass der Bund Regelungen für einen verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz treffen will. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Geräusche wirken in ihrer Gesamtheit auf Mensch und Umwelt ein und können in Abhängigkeit von Einwirkdauer und -intensität als Lärm schädigend wirken. Das Ziel, vor Lärm in seiner Gesamtheit zu schützen, ist seit 1998 durch die Regelungen der „TA Lärm“ Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Januar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4365 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode für Anlagen konkretisiert. Auch in der Umgebungslärm-Richtlinie und in dem diese umsetzenden Teil Lärmminderungsplanung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hat eine verkehrsträgerübergreifende Betrachtung des Lärms Eingang gefunden. Die Landesregierung hat sich wiederholt, auch auf der in der Kleinen Anfrage angesprochenen Veranstaltung, für eine additive Betrachtung verschiedener Lärmquellen ausgesprochen. Auch im regelmäßig tagenden „Runden Tisch Lärm“ wurde eine entsprechende Regelung eingefordert. Darüber hinaus hat sich die Landesregierung mehrfach in der Umwelt- und Verkehrsministerkonferenz für eine verkehrsträgerübergreifende Betrachtung von Lärmquellen ausgesprochen. Der Bund wurde in diesem Zusammenhang von der Verkehrsministerkonferenz gebeten, eine rechtliche Grundlage für eine verkehrsträgerübergreifende Schallberechnung zu treffen. Rheinland-Pfalz hat die Forderung eines verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutzes bei den Beratungen zur Änderung der 16. Bundes -Immissionsschutzverordnung im Bundesrat vorgebracht, allerdings dort keine Mehrheit gefunden. Zu den Fragen 3 bis 6: Eine Gesamtlärmbetrachtung im Rahmen der Planung für den Autobahnausbau im Bereich Mainz-Marienborn ist aufgrund der geltenden Rechtslage nicht zulässig. Zusätzliche Lärmschutznahmen können daher nicht abgeleitet werden. In Vertretung: Randolf Stich Ministerialdirektor