Drucksache 16/4369 11. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Auswirkungen des Aktionsplans Klimaschutz der Bundesregierung auf den Klimaschutz in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2829 vom 20. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Der Klimaschutz ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Um die globale Klimaerwärmung zu begrenzen, hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, den Treib hausgasausstoß bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren . Aktuell zeichnet sich jedoch ab, dass die klimapolitische Zielsetzung der Bundesregierung verfehlt werden könnte. Um dies zu verhindern und zügig konkrete Maßnahmen für den Klimaschutz einleiten zu können, kündigte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks bereits im April dieses Jahres einen Aktionsplan Klimaschutz an. Nach ihren Aussagen müssen bis zum Jahr 2020 85 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden, um die Klimalücke zu schließen. Dabei sei es nach Aussagen der Bundesumweltministerin unabdingbar, die Kapazitäten der deutschen Kohlekraftwerke merklich zu verringern. In der letzten Woche legte das Bundesumweltministerium einen ersten Entwurf für den Aktionsplan Klimaschutz vor. Die Maßnahmen aus den Bereichen, die in der Ver antwor tung des Bundeswirtschaftsministeriums liegen, sind darin noch nicht enthalten. In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung den durch das Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf für den Aktionsplan Klimaschutz der Bundesregierung? 2. Lassen sich aus dem Aktionsplan Klimaschutz der Bundesregierung Handlungsoptionen für den Klimaschutz in Rheinland-Pfalz ableiten? 3. Sind die Maßnahmen, welche im vorgelegten Entwurf beschrieben werden nach Ein schätzung der Landesregierung ausreichend, um die angestrebten Klimaschutzziele zu erreichen? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussagen von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, für die Erreichung der Klima - schutzziele der Bundesregierung sei eine Reduktion der Kohleverstromung in Deutschland unvermeidbar? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Der Weltklimarat IPCC warnt in seinem 5. Sachstandbericht erneut vor den Folgen eines ungebremsten globalen Klimawandels. Die Einhaltung des 2-Grad-Ziels ist noch möglich – auch zu moderaten Kosten in Relation zum Wirtschaftswachstum – aber es muss rasch und ohne Verzögerung und entsprechend ambitioniert gehandelt werden. International ist die Zielgerade bereits in Sicht: Ende 2015 wollen alle Staaten beim Klimagipfel in Paris ein neues umfassendes Klimaabkommen beschließen. Die EU will ihren Beitrag zum internationalen Klimaschutz leisten, in dem sie die 20-20-20 Ziele des Klima- und Energiepaketes bis 2020 in einem neuen Rahmen für die EU-Klima-und Energiepolitik von 2020 bis 2030 fortsetzt, der u. a. die Minderung der Treibhausgas-Emissionen um 40 % gegenüber 1990 festlegt. Deutschland kann und muss international wieder eine wichtige Rolle spielen und beispielgebend dafür sein, dass Klimaschutz in einem hoch industrialisierten Land funktionieren kann. Der nächste Schritt ist deshalb die Erreichung des nationalen Ziels, nämlich die Minderung der THG-Emissionen um 40 % bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990. Mit dem am 3. Dezember 2014 beschlossenen Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 will die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen beschließen, um das nationale Ziel in seiner Erreichung nicht zu gefährden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das vom Bundeskabinett am 3. Dezember 2014 verabschiedete „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ enthält in Tabelle 5 die zentralen politischen Maßnahmen, deren Beitrag zur Treibhausgas-Emissionsminderung mit insgesamt 62 bis 78 Mio. Tonnen beziffert wird. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Januar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4369 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Als zentrale politische Maßnahmen werden folgende Punkte aufgeführt: – Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) – Strategie „Klimafreundliches Bauen und Wohnen“ – Maßnahmen im Verkehrssektor – Minderung nicht-energiebedingter Emissionen in den Sektoren Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD); Abfall- wirtschaft; Landwirtschaft – Reform des Emissionshandels – Weitere Maßnahmen, insbesondere im Stromsektor. Alle genannten Maßnahmen sind grundsätzlich geeignet, zusätzliche Minderungsleistungen für das Erreichen des nationalen Ziels zu erbringen und die Lücke zu schließen. Positiv ist zu beurteilen, dass sich die Bundesregierung weiterhin für die Einführung der Marktstabilitätsreserve (MSR) bereits im Jahr 2017 im Hinblick auf die Reform des Emissionshandels einsetzen will – damit also deutlich früher als von der EU-Kommission für das Jahr 2021 geplant. Es wird begrüßt, dass die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) fortgeführt werden soll. Damit werden beispielsweise für den kommunalen Klimaschutz viele Fördermöglichkeiten geschaffen , wie die Erstellung von Klimaschutzkonzepten oder die Bezuschussung von Stellen für Klimaschutzmanager und -managerinnen . Es fehlen jedoch konkrete Aussagen zur Weiterentwicklung des fossilen Kraftwerkparks im Zuge der Umsetzung der Energiewende. Es wird lediglich der Minderungsbeitrag des Stromsektors in Höhe von 22 Mio. Tonnen festgelegt. Den Kraftwerksbetreibern soll dabei selbst überlassen bleiben, wie sie diese Einsparungen erreichen wollen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beabsichtigt, im Jahr 2015 einen Regelungsvorschlag vorzulegen. Aus Sicht der Landesregierung ist eine entsprechende rechtlich belastbare Vereinbarung unabdingbar. In der Konsequenz wird dies in erster Linie dazu führen, dass ineffiziente Kohlekraftwerke sukzessive vom Netz gehen werden, was ausdrücklich positiv zu sehen ist. Das DIW Berlin hat erst kürzlich in einer Studie in unterschiedlichen Szenarienberechnungen nachgewiesen, welchen substantiellen Beitrag die Abschaltung alter Steinkohleund Braunkohlekraftwerke zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten würde. Abschließend enthält das Aktionsprogramm den Beschluss, den nationalen Klimaschutzplan 2050 zu erstellen, mit den Ressorts abzustimmen und im Jahr 2016 im Bundeskabinett zu verabschieden. Zu Frage 2: Das in Rheinland-Pfalz im August dieses Jahres in Kraft getretene Landesklimaschutzgesetz (LKSG) gibt die Erstellung eines Klima - schutzkonzeptes vor, in dem die Maßnahmen und Strategien zur Erreichung der Gesetzesziele festgelegt werden sollen. Es ist das strategische Instrument für den Klimaschutz in unserem Land und dient als Entscheidungsgrundlage. Der vorliegende Entwurf des Aktionsplans der Bundesregierung hat dabei zunächst keinen konkreten Einfluss, kann aber mit bestimmten Maßnahmen beispielhaft sein. Somit lassen sich durchaus Handlungsoptionen ableiten, insbesondere für den kommunalen Klimaschutz. Zu Frage 3: Gemäß Nationalem Inventarbericht 2014 wurden in Deutschland 2012 ca. 940 Mio. Tonnen Treibhausgase emittiert. Aktuelle Projektionen gehen davon aus, dass durch die bisher beschlossenen Maßnahmen bis 2020 eine Minderung von 33 bis 34 Prozent erreicht werden kann. Daraus ergibt sich nach der Beschreibung im vorliegenden Aktionsprogramm ein Korridor für die Klimaschutzlücke von fünf bis acht Prozentpunkten. Diese Schätzung setzt bestimmte Annahmen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, zur Entwicklung der Energie- und CO2-Zertifikatepreise, der Struktur und Nutzungsdauer der Kraftwerksparks und zur Bevölkerungsentwicklung voraus. Der tatsächlich notwendige Minderungsbedarf kann somit höher oder niedriger ausfallen und soll bis zum Jahr 2020 kontinuierlich überprüft werden, um das Ziel der 40-Prozent-Minderung sicher erreichen zu können. Die notwendigen zusätzlichen Anstrengungen sind mit dem vorliegenden Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 auf den Weg gebracht worden. Zu Frage 4: Die Bruttostromerzeugung in Deutschland für das Jahr 2013 weist einen Anteil an den Energieträgern von insgesamt 44,9 % für den Einsatz von Steinkohle und Braunkohle auf. Insbesondere Kohlekraftwerke mit niedrigem Wirkungsgrad ohne Kraft-Wärme-Kopplung haben einen hohen Emissionswert für das Treibhausgas Kohlendioxid bezogen auf die Erzeugung einer Nettokilowattstunde. Insofern ist die Forderung nachvollziehbar, alte und ineffiziente Kohlekraftwerke zugunsten emissionsärmerer Technologien aufzugeben , wenn die Lücke zur Erreichung des Klimaschutzziels sicher geschlossen werden soll. Die geplante zusätzliche Verpflichtung für die Energiewirtschaft, bis zum Jahr 2020 22 Millionen Tonnen Kohlendioxid weniger zu emittieren, wäre ein wichtiger Schritt zum Umbau der fossilen Kraftwerkparks. Eveline Lemke Staatsministerin