Drucksache 16/4373 12. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gunther Heinisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Einigung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz zur Fortsetzung der Wissenschaftspakte Die Kleine Anfrage 2844 vom 20. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat sich in ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2014 auf einen Beschluss zur Fortsetzung des Hochschulpakts und des Pakts für Forschung und Innovation bis ins Jahr 2020 verständigt. Des Weiteren hat die GWK die Fortsetzung der durch die Exzellenzinitiative angestoßenen Dynamik im Wissenschaftssystem über 2017 hinaus vereinbart. Im Rahmen der vorgesehenen Bund/Länder-Vereinbarungen stellt der Bund von 2015 bis 2023 insgesamt 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung . 437 Millionen davon werden den rheinland-pfälzischen Hochschulen zugutekommen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Effekte haben die Vereinbarungen über die kommende Förderphase auf die Bereiche Studium und Lehre an rheinland- pfälzischen Hochschulen? 2. Welche positiven Effekte haben die Vereinbarungen auf die rheinland-pfälzische For schungs landschaft? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die nach wie vor nur zeitlich begrenzten Bund-Länder-Kooperationen im Bereich Hochschu- le und welche Perspektiven sieht die Landes regierung für langfristige Kooperationen zur Sicherung der Qualität in Forschung und Lehre? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: In der Sitzung am 30. Oktober 2014 hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) Entwürfe für zwei Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern nach Art. 91 b Abs. 1 Nr. 2 GG verabschiedet: 1. über den Hochschulpakt 2020, dritte Programmphase (2016 bis 2020) inklusive der Fortsetzung der DFG-Programmpauschalen, 2. über die Fortsetzung des Pakts für Forschung und Innovation (2016 bis 2020). Darüber hinaus wurde ein Grundsatzbeschluss für eine neue Bund-Länder-Initiative in der Nachfolge der Exzellenzinitiative gefasst. Beide Vereinbarungen und der Grundsatzbeschluss werden den Regierungschefinnen und Regierungschefs des Bundes und der Länder zu deren Sitzung am 11. Dezember 2014 mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Mit dem Hochschulpakt 2020 (HSP) soll bundesweit ein bedarfsgerechtes Studienangebot ermöglicht werden. Ziel ist es, vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Studienplätzen die Chancen von jungen Menschen zur Aufnahme eines Studiums zu wahren, den notwendigen wissenschaftlichen Nachwuchs zu sichern und einem möglichen Fachkräftebedarf auf dem Arbeitsmarkt frühzeitig zu begegnen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Januar 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4373 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Laut aktueller Vorausberechnung der Kultusministerkonferenz über die Studienanfängerentwicklung wird sich die Studiennachfrage in Rheinland-Pfalz auch weiterhin auf dem bisherigen hohen Niveau bewegen. Im Zeitraum 2016 bis 2020 werden 36 000 zusätzliche Studienanfängerinnen und -anfänger im Vergleich zum Bezugsjahr des Pakts 2005 erwartet. Im Durchschnitt werden damit voraussichtlich in jedem Jahr rund 7 000 Studienanfängerinnen und -anfänger mehr registriert als im Jahr 2005. Die Mittel aus dem Hochschulpakt sollen auch in der kommenden Förderphase dazu dienen, die guten Studienbedingungen an rheinland-pfälzischen Hochschulen zu erhalten und sogar noch zu verbessern. Die Erhöhung der Studienanfängerzahlen in den MINT-Fächern und an Fachhochschulen sowie ein erhöhter Frauenanteil beim wissenschaftlichen Personal sind richtige Ziele des Hochschulpakts, an denen auch künftig festgehalten werden soll. In allen drei Bereichen hat das Land erfolgreiche Entwicklungen initiiert. Der Pakt soll aber auch um zwei neue Ziele ergänzt werden. So sieht der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung vor, dass die Länder ab dem Jahr 2016 10 % der Bundes- und Landesmittel zur weiteren Steigerung der Lehrqualität investieren, um mehr Studierenden ein erfolgreiches Studium zu ermöglichen und Studienabbrüchen entgegenzuwirken. Darüber hinaus geht es um eine weitere Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte. Damit wird bundesweit ein Weg eingeschlagen, den RheinlandPfalz bereits 2011 beschritten hat. So setzt das Land in der zweiten Programmphase HSP-Mittel für Qualitätsverbesserungen von Studium und Lehre ein. Über Sonderprämien für beruflich Qualifizierte werden in Rheinland-Pfalz Anreize gesetzt, berufsbegleitende oder berufsintegrierte duale Studiengänge auszubauen oder beruflich Qualifizierte für ein Hochschulstudium zu gewinnen. In der dritten Phase des Pakts können nun die Maßnahmen für mehr Qualität und Durchlässigkeit ausgeweitet werden. Entsprechende Regelungen sollen im Dialog mit den Hochschulen im kommenden Jahr erarbeitet werden. Teil des Hochschulpakts 2020 ist die Vereinbarung über die Fortführung der Programmpauschalen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die den Hochschulen als pauschaler Zuschlag zur Förderung des Projekts notwendige finanzielle Handlungsspielräume in der Forschung auf innovativen und strategischen Feldern eröffnen. Mit diesen ergänzenden Mitteln wird die Finanzsituation der Hochschulen insgesamt verbessert und indirekt damit auch die Lehre gestärkt. Dies gilt gleichermaßen für die zusätzlichen Mittel, die durch den Pakt für Forschung und Innovation der Deutschen Forschungsgemeinschaft als wichtigstem Forschungsförderer vor allem für die Hochschulen zugutekommen. Zu Frage 2: Insbesondere für die Forschung in Rheinland-Pfalz werden der Pakt für Forschung und Innovation und die Fortführung der Programmpauschalen positive Wirkungen haben. Die Programmpauschalen der DFG stärken sowohl die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulen als Forschungseinrichtungen im internationalen Vergleich als auch – wegen der singulären Rolle der Hochschulen für das gesamte Wissenschaftssystem und die Wirtschaft – den Standort Deutschland insgesamt. Die Antragsteller der von der DFG geförderten Forschungsvorhaben erhalten derzeit einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 20 % der Projektkosten zur Deckung der mit der Förderung verbundenen indirekten, zusätzlichen und variablen Projektausgaben. Alle ab dem 1. Januar 2016 neu bewilligten Projekte sollen eine Programmpauschale in Höhe von 22 % der von der DFG bewilligten und verausgabten direkten Projektmittel erhalten. Die Förderung durch die DFG ist für die rheinland-pfälzischen Hochschulen ein wichtiges Instrument, um in allen Fächern Grundlagenforschung auf höchstem Niveau zu ermöglichen. Die DFG ist im Jahr 2012 mit rund 66,2 Mio. Euro Hauptdrittmittelgeber der rheinland-pfälzischen Hochschulen. Dies entspricht rund 34 % der gesamten Drittmitteleinwerbungen rheinland-pfälzischer Hochschulen. Entsprechend den DFG-Projektbewilligungen partizipieren die rheinland-pfälzischen Hochschulen an den Programmpauschalen . Über die Verwendung der Pauschale entscheiden die Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Dabei werden die Mittel z. B. auch für Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, der Gleichstellung und zur Anschubfinanzierung für neue Forschungsprojekte genutzt. Der Pakt für Forschung und Innovation versetzt die Wissenschaftsorganisationen durch die damit gewährleistete Planungssicherheit in die Lage, strategische Maßnahmen fortzusetzen und längerfristig weiterzuentwickeln. Die neue Paktvereinbarung schreibt die vorangegangenen Paktvereinbarungen (2005 und 2009) fort und soll von 2016 bis 2020 gelten. Der vereinbarte, dreiprozentige Aufwuchs wird in diesem Zeitraum vom Bund allein finanziert. Die Vereinbarung gilt für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren (HGF), die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) sowie die Wissenschaftsgemeinschaft Leibniz (WGL). Die rheinland-pfälzischen Hochschulen werden am Pakt für Forschung und Innovation insbesondere durch den jährlichen Aufwuchs der DFG und durch vielfältige Kooperationen mit den außeruniversitären Forschungsorganisationen partizipieren. Für die DFG bleibt die ständige und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Nachwuchsförderung auch in dieser Paktphase eines der wichtigsten Ziele. HGF, MPG und WGL werden den Mittelaufwuchs u. a. dafür nutzen, die Vernetzung mit den Hochschulen weiter auszubauen. Bereits von den vergangenen Paktphasen haben die Wissenschaftsstandorte in Rheinland-Pfalz profitiert. In Kaiserslautern konnte z. B. durch Einrichtung eines FhG-Innovationszentrums die langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit der Fraunhofer-Institute für Experimentelles Software Engineering (IESE) und für Techno- und Wirtschaftsmathematik mit der Technischen Universität 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4373 Kaiserslautern nachhaltig ausgebaut werden. Das Innovationszentrum wurde hervorragend evaluiert und setzt seine Arbeit aktuell weiter fort. Weiterhin ist es gelungen, in der laufenden Paktphase das Institut für Europäische Geschichte in Mainz in die WGL zu integrieren. Das Institut für Mikrotechnik Mainz IMM konnte in die FhG integriert werden. Mit dem Ziel, die durch die Exzellenzinitiative entwickelte Dynamik im deutschen Wissenschaftssystem sowie mindestens die dafür bisher durch Bund und Länder bereitgestellten Mittel über 2017 hinaus zu erhalten, hat die GWK einen Grundsatzbeschluss für eine neue Bund-Länder-Initiative in der Nachfolge der Exzellenzinitiative erarbeitet. Der Grundsatzbeschluss eröffnet RheinlandPfalz die Möglichkeit, die mit der Forschungsinitiative des Landes aufgebauten fachlichen und strategischen Profile der Universitäten weiter zu befördern. Zugleich sind neue Initiativen auch der bisher noch nicht geförderten Hochschulen möglich. Eine neue Förderinitiative eröffnet zudem die Möglichkeit der Sicherung der mit dem Exzellenzcluster „Precision Physics, Fundamental Interactions and Structure of Matter (PRISMA)“ geschaffenen, national und international bedeutsamen Forschungsinfrastruktur. Zudem bietet sich die Perspektive einer Bundesmitfinanzierung von Einrichtungen an rheinland-pfälzischen Hochschulen. Zu Frage 3: Die Bund-Länder-Vereinbarungen helfen, die Leistungsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Rheinland-Pfalz zu sichern. Nach wie vor sind sie jedoch zeitlich begrenzt und stellen daher eine erhebliche Herausforderung für die langfristige Planung der beteiligten Hochschulen und Forschungseinrichtungen dar. Damit verbunden werden Beschäftigungsverhältnisse häufig befristet abgeschlossen . Langfristig strukturbildende Maßnahmen, wie beispielsweise der Aufbau von Forschungsinfrastrukturen, sind auf Basis solcher befristeter Finanzierungsvereinbarungen bezüglich ihrer Finanzierungsperspektiven schwer darstellbar. Eine Verstetigung von Bund-Länder-Programmen, wie z. B. dem Hochschulpakt, hat die Bundesregierung zum derzeitigen Zeitpunkt , auch aus verfassungsrechtlichen Gründen, abgelehnt; sie ließ sich daher nicht realisieren. Mit der geplanten Änderung des Grundgesetzes , hier Artikel 91 b, eröffnen sich neue Möglichkeiten für nachhaltige Kooperationen von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich . Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass Instrumente der Bund-Länder-Zusammenarbeit, die sich nachprüfbar positiv auf Forschung und Lehre auswirken, nachhaltig gesichert werden. Bei möglichen weiteren Vorhaben wird sich das Land vor allem dafür engagieren, dass sich die Perspektiven für die Beschäftigten verbessern sowie nachhaltige Finanzierungsmöglichkeiten für die exzellenten Forschungseinrichtungen und -infrastrukturen in Rheinland-Pfalz erschlossen werden. In Vertretung: Prof. Dr. Thomas Deufel Staatssekretär 3