Drucksache 16/4379 15. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Abstimmung zur zweiten Rheinbrücke bei Wörth/Karlsruhe I Die Kleine Anfrage 2853 vom 21. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wann ist der Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zur zweiten Rheinbrücke bei Wörth in der Nordvariante geplant? 2. Welche Abstimmungen gab es 2013 und 2014 zwischen den Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zum Bau bzw. zum Verzicht auf die zweite Rheinbrücke bei Wörth/Karlsruhe? 3. Prüft die Landesregierung eine Ersatzbrücke bzw. deren Machbarkeit? 4. Inwiefern plant die Landesregierung eine Abstimmung mit der Landesregierung Baden-Württemberg zu einer Ersatzbrücke? 5. Inwiefern sieht die Landesregierung eine Ersatzbrücke mit weniger Problemen verbunden als die bereits geprüfte Variante einer Parallelbrücke? 6. Inwiefern plant die Landesregierung, Alternativen zur zweiten Rheinbrücke in der Nordvariante nochmals oder neu zu prüfen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Straßenverwaltungen beider Länder erarbeiten derzeit die restlichen, noch offenen Stellungnahmen zu den Einwendungen und Fragen aus den Erörterungsterminen. Ziel ist es, bis Ende 2014 alle sich hieraus ergebenden Unterlagen den Planfeststellungsbehörden zur erforderlichen Abwägung abschließend vorzulegen. Damit könnten in 2015 die Beschlüsse für beide Planfeststellungsverfahren erlassen werden. Zu Frage 2: Nach dem sogenannten Faktencheck zu einer leistungsfähigen Rheinquerung zwischen Wörth und Karlsruhe im November 2012 wurde 2013 eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern beider Länder mit der Aufgabe betraut, zeitnahe Lösungsvorschläge für eine leistungsfähige Rheinquerung zu erarbeiten. Danach konnten Anfang Juli 2013 nach gemeinsamer Abstimmung je ein Erörterungstermin für die beiden Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe stattfinden. Darüber hinaus gab es 2013 und 2014 zu einer leistungsfähigen Rheinquerung zwischen Karlsruhe und Wörth zahlreiche Einzelabstimmungen sowie Gespräche sowohl zwischen der Ebene der Landesregierungen als auch auf den Fachebenen. Zu Frage 3: Der Landesbetrieb Mobilität Speyer prüft derzeit die technische Machbarkeit einer neuen Brücke zwischen der bestehenden Straßenbrücke und der Eisenbahnbrücke über den Rhein. Zu Frage 4: Mit Blick auf die Weiterführung der Planfeststellungsverfahren für die zweite Rheinbrücke wird es eine Abstimmung über eine Ersatzbrücke als Alternative mit Baden-Württemberg geben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Januar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4379 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Eine Ersatzbrücke mit sechs Fahrstreifen entspricht aus Sicht der Landesregierung nicht dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Dort ist eine Kapazitätserweiterung auf insgesamt acht Fahrstreifen gesetzlich festgelegt. Ein direkter Vergleich der Planung einer Parallelbrücke aus der Raumplanung mit einer Ersatzbrücke ist daher nicht möglich. Zudem soll unter anderem durch die zweite Rheinbrücke eine Entlastung der Ortslage Maximiliansau von Lärm und Abgasen erreicht werden, die durch eine Parallel- oder Ersatzbrücke nicht möglich wäre. Zu Frage 6: Es werden keine Alternativen zur zweiten Rheinbrücke in der Nordvariante geprüft. Vielmehr werden die laufenden Planfeststellungsverfahren mit dem Ziel eines Planfeststellungsbeschlusses für jedes Verfahren in 2015 weiter geführt. Roger Lewentz Staatsminister