Drucksache 16/4386 16. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Dr. Rahim Schmidt und Stephanie Nabinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Versorgungssituation bei Ebola-Verdachtsfällen Die Kleine Anfrage 2861 vom 25. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Inzwischen hat das Ebola-Virus tausende Tote in Westafrika gefordert. Bisher scheinen die Maßnahmen, das Virus einzudämmen, nicht zu wirken. Wichtig ist hier auch, dass die internationale Staatengemeinschaft ihre Unterstützung intensiviert. Zudem wächst die Sorge, dass sich das Ebola-Virus auch in Europa ausbreiten könnte. Die Fälle einer spanischen und einer US-amerikanischen Krankenschwester, die sich bei der Pflege eines aus Westafrika eingeflogenen Patienten infizierten, tragen zu diesen Sorgen bei. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Vorkehrungen und Notfallpläne hat Rheinland-Pfalz hinsichtlich der medizinischen Versorgung von möglichen mit dem Ebola-Virus infizierten Personen getroffen? 2. Welche Rolle können und sollen die kommunalen Gesundheitsämter im Fall eines möglichen Infektionsfalls übernehmen? 3. Welche Vorkehrungen haben die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser getroffen und wie sind die rheinland-pfälzischen Ärztinnen und Ärzte, die Rettungssanitäterinnen und -sanitäter sowie die Polizei für Ebola-Verdachtsfälle vorbereitet? 4. Gibt es geeignete Krankenwagen und Isolierstationen, um Personen mit Verdacht auf eine Ebola-Infektion zu versorgen? 5. Wie wird die Landesregierung über Ebola-Verdachtsfälle informiert? 6. Gibt es Pläne zur Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern im Falle eines Ebola-Ausbruchs? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach wie vor halten das Robert Koch-Institut und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe das Risiko, dass Reisende Ebolafieber aus den von der Epidemie betroffenen Staaten mit nach Deutschland bringen, für sehr gering, das Risiko kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Landesregierung teilt diese fachliche Einschätzung. In Deutschland haben die gemäß Infektionsschutzgesetz zuständigen Länder in enger Zusammenarbeit ein bundesweites Netzwerk von insgesamt sieben Kompetenz- und Behandlungszentren aufgebaut, die auf die Behandlung und den Umgang mit hochansteckenden , lebensbedrohlichen Infektionskrankheiten wie Ebola spezialisiert sind. Sie verfügen permanent über speziell geschultes Personal und maximale bauliche und technische Schutzeinrichtungen, die eine Ansteckung des medizinischen Personals und eine Weiterverbreitung innerhalb einer stationären Einrichtung und nach Außen zuverlässig verhindern. Sie erfüllen damit die Voraussetzungen der höchsten Schutzstufe 4 im Umgang mit biologischem Material. Die Landesregierung hat zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung eine vertragliche Vereinbarung zur Versorgung von hochinfektiösen Kranken mit dem Land Hessen abgeschlossen. Diese umfasst den Patiententransport und die Behandlung in der Sonderisolierstation der Universitätsklinik Frankfurt und die 24-Stunden-Beratung der vor Ort zuständigen Gesundheitsämter. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Januar 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4386 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 2.: Für das Management von Verdachts- oder Erkrankungsfällen vor Ort sind gemäß Infektionsschutzgesetz die kommunalen Gesundheitsämter zuständig. Deren erforderliche Planungsschritte und Maßnahmen hat das Land im „Rahmen-Alarm- und Einsatzplan (RAEP) Seuchen“ festgelegt. Dieser ist auf der Homepage des Gesundheitsministeriums abrufbar: (http://msagd.rlp.de/gesundheit /oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/). Er dient über das Infektionsschutzgesetz hinaus der Vorbereitung, der Koordinierung und der Einheitlichkeit der erforderlichen Maßnahmen in den Landkreisen und den kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz beim Auftreten oder beim Verdacht von hochinfektiösen übertragbaren Krankheiten wie Ebola oder Seuchen wie z. B. einer Pandemie. Darüber hinaus hat die Fachabteilung des Gesundheitsministeriums mehrere Fortbildungsveranstaltungen speziell zum Thema „Ebola“ für den öffentlichen Gesundheitsdienst durchgeführt und steht durch Telefonkonferenzen und Ortstermine in regelmäßigem Kontakt zu den kommunalen Gesundheitsämtern und den Landesfachbehörden. Zur Abklärung eines Ebola-Verdachtsfalles durch die Gesundheitsämter schreibt der RAEP Seuchen die Einbindung des für Rheinland -Pfalz zuständigen Kompetenzzentrums für hochinfektiöse, lebensbedrohliche Erkrankungen am Stadtgesundheitsamt Frankfurt vor. Gemeinsam mit diesem wird eine Lagebeurteilung vorgenommen und der weitere Umgang mit dem Verdachtsfall abgestimmt. Die gesetzliche Zuständigkeit des Gesundheitsamtes für das Vorgehen bleibt davon unberührt. Zu 3.: Grundsätzlich sind alle rheinland-pfälzischen Krankenhäuser gemäß Landeskrankenhausgesetz verpflichtet, entsprechende NotfallPlanungen zur vorübergehenden Behandlung solcher Patientinnen und Patienten vorzuhalten, falls aus medizinischen oder sonstigen Gründen eine sofortige Aufnahme in eine Sonderisolierstation nicht möglich ist oder die Diagnose sich erst während eines stationären Aufenthaltes ergeben sollte. In einem „Rahmen-Alarmplan Krankenhäuser“ hat die Landesregierung die Krankenhäuser bereits 2005 auf diese Verpflichtung hingewiesen und auch Empfehlungen für die in den Notaufnahmen vorzuhaltende Schutzkleidung gegeben. Das Robert Koch-Institut erstellt als die für den Infektionsschutz zuständige Bundesfachbehörde in Abstimmung mit den jeweiligen Fachgesellschaften und Länderbehörden die erforderlichen Informationen und Empfehlungen zum Erkennen und dem Umgang mit Ebola-Verdachtsfällen für Ärzteschaft und Krankenhäuser. Am 1. Dezember wurde das abgestimmte „Rahmenkonzept Ebolafieber “ veröffentlicht, das die Informationen, Empfehlungen und Regelungen zum seuchenhygienischen und klinischen Management von Erkrankungen an Ebolafieber in Deutschland zusammenfasst. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat diese Informationen an die Krankenhäuser und Ärzteschaft sowie an die Gesundheitsämter, Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung weitergegeben. Darüber hinaus wurden entsprechende Informationen in der Oktober- und Dezemberausgabe des Rheinland-Pfälzischen Ärzteblattes und im Dezemberheft des Mitgliedermagazins KV Praxis der Kassenärztlichen Vereinigung veröffentlicht. Seit Mitte November hält das Gesundheitsministerium auf seiner Homepage umfassende Informationen und Antworten zu häufig gestellten Fragen zu Ebola vor und bietet interessierten Laien und medizinischem Fachpersonal während der Dienstzeiten unter 06131/16-5200 auch über eine Hotline telefonische Beratung an. Des Weiteren halten das Kompetenzzentrum in Frankfurt und das Robert Koch-Institut eine 24-stündige Beratungsmöglichkeit für medizinisches Fachpersonal vor. Aktuell wurden in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden für den Rettungsdienst die Standardarbeitsanweisungen zum Umgang mit Ebolafieber angepasst und spezielle Hinweise zum Umgang mit Patientinnen und Patienten, die krankheits- oder ansteckungsverdächtig sind, aufgenommen. Im „Rahmen-Alarm- und Einsatzplan (RAEP) Seuchen“ sind auch die Aufgaben des Katastrophenschutzes angesprochen, die in den kommunalen Alarm- und Einsatzplänen zu berücksichtigen sind. Dabei kommt insbesondere der Polizei die Aufgabe zu, die kommunalen Gesundheitsbehörden bei ihrer Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen. Für die Polizei wurden Merkblätter erstellt, die die erforderlichen Hinwiese zum Verhalten und persönlichen Schutz bei Auftreten eines Verdachtsfalles auf Ebolafieber beinhalten. Das Gesundheitsministerium steht zur Abstimmung der Zusammenarbeit von öffentlichem Gesundheitsdienst, Rettungsdienst sowie Polizei und Feuerwehr in regelmäßigem Kontakt zu deren Vertreterinnen und Vertretern beim Innenministerium und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Zu 4.: Sollte sich der Verdacht auf das Vorliegen eines Ebola-Erkrankungsfalles erhärten, sieht der RAEP Seuchen vor, dass von den kommunalen Gesundheitsämtern mit Unterstützung des Kompetenzzentrums die Aufnahme in die für Rheinland-Pfalz zuständige Sonderisolierstation der Universitätsklinik Frankfurt eingeleitet wird. Der Transport hat im Holsystem durch das Sonderfahrzeug der Stadtfeuerwehr zu erfolgen. In der Universitätsmedizin Mainz und im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Trier sind Isolierstationen für Infektionskrankheiten eingerichtet, die der nächst niedrigeren Schutzstufe 3 entsprechen. Sie sind besonders geeignet, durch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen die vorübergehende Behandlung von Patientinnen und Patienten, die an Ebola erkrankt oder krankheitsverdächtig sind, zu gewährleisten, wenn der sofortige Transport auf die Sonderisolierstation der Universitätsklinik Frankfurt aus medizinischen oder sonstigen Gründen nicht sofort möglich sein sollte. In diesen Fällen wäre auch ein Transport mit entsprechend vorzubereitenden Fahrzeugen des Rettungsdienstes möglich. Dabei sind die im rheinland-pfälzischen „Rahmenhygieneplan Notfallrettung und Krankentransport“ enthaltenen Empfehlungen zu Infektionstransporten zu berücksichtigen. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4386 Zu 5.: Der RAEP Seuchen enthält für Ärzteschaft und Krankenhäuser eine sofortige Meldeverpflichtung eines Verdachts- oder Erkrankungsfalles an hämorrhagischen Fiebererkrankungen, wie zum Beispiel Ebola, an das zuständige Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter haben eine unverzügliche Meldepflicht gegenüber dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. Die 24-stündige Erreichbarkeit des Ministeriums ist außerhalb der Dienstzeiten über den Alarmserver des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung sowie über das Lagezentrum beim Innenministerium sicher gestellt. Zu 6.: Für Rheinland-Pfalz besteht eine vertragliche Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum des Landes Hessen, dem sich inzwischen auch das Saarland angeschlossen hat. Auf Fachebene findet ein regelmäßiger Austausch aller Länder auch mit den Bundesbehörden statt. Die gegenseitigen Informationswege und -verpflichtungen im Falle von hämorrhagischen Fiebern wie Ebola sind im Infektionsschutzgesetz festgelegt. Darüber hinaus gibt es auf Bund-Länder-Ebene Absprachen zur gegenseitigen Unterstützung, falls die für das jeweilige Land zuständige Sonderisolierstation nicht aufnahmefähig wäre. Grundsätzlich steht auf Bitte einer obersten Landesgesundheitsbehörde auch das Robert Koch-Institut zur Unterstützung vor Ort zur Verfügung. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin 3