Drucksache 16/4387 16. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Umgehungsstraße Braubach (L 335) Teil 1 Die Kleine Anfrage 2857 vom 21. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Der Landesbetrieb Mobilität hat in der Stadt Braubach eine Verkehrsbefragung durchgeführt. Welche Ergebnisse erbrachte diese Befragung? 2. Welche Erhebungen zur Feststellung der konkreten Belastung der Braubacher Bevölkerung durch die Verkehrssituation wurden bisher durchgeführt (z. B. Lärmmessungen, Feinstaubmessungen, Erschütterungsmessungen, Verkehrszählungen, Verkehrsbefragungen etc.), welche Ergebnisse erbrachten diese Erhebungen? 3. Falls nein, sind solche Erhebungen geplant bzw. warum sollen diese Erhebungen nicht durchgeführt werden? 4. Der Landesbetrieb Mobilität hat vonseiten des Verkehrsministers einen Planungsauftrag für eine künftige Umgehungsstraße Braubach erhalten. Liegt bereits ein Ergebnis dieser Planung vor? Falls ja, wie sieht dieses Ergebnis aus? Falls nein, wann ist mit dem Ergebnis zu rechnen? 5. Welche denkbaren Trassenführungen werden bei dieser Planung berücksichtigt? 6. Wie wird die Kosten-Nutzen-Analyse der denkbaren Trassenführungen erstellt bzw. wie wird der Nutzen der Umgehungsstraße konkret ermittelt? 7. Liegt bereits ein Ergebnis dieser Analyse vor? Falls ja, wie sieht dieses Ergebnis aus? Falls nein, wann ist mit dem Ergebnis zu rechnen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) hat eine Verkehrsuntersuchung, die auch eine Verkehrsbefragung beinhaltet, für Braubach mit zwei Varianten für eine Ortsumgehung durchgeführt. Gemäß den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung ergibt sich für die L 335 im Stadtzentrum von Braubach derzeit eine Maximalbelastung von 9 000 Kfz/24 h. Für eine Ortsumgehung mit einem Tunnel wurde eine Verkehrsnachfrage in der Prognose für 2025 mit mehr als 7 500 Kfz/24 h und eine maximale Entlastung der Stadtdurchfahrt um bis zu 90 Prozent ermittelt. Für eine zweite Variante einer Ortsumgehung, vorgeschlagen von der Bürgerinitiative „Braubach lebenswerter e. V.“, wurde eine Verkehrsnachfrage von 6 900 Kfz/24 h in der Prognose 2025 ermittelt. Aufgrund der zentrumsfernen Anbindung dieser Variante fällt die Entlastungswirkung im Stadtzentrum etwas geringer aus. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass beide vorbeschriebene Maßnahmen eine sehr hohe Entlastungswirkung für das Stadtzentrum von Braubach erreichen können. Für die Anschlussstellen müssen entsprechende Konzeptionen entwickelt werden, die die erforderlichen Leistungsfähigkeiten sicher stellen könnten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Januar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4387 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Weiterhin kommt die Untersuchung zum Ergebnis, dass kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung der Stadtdurchfahrt vom Schwerverkehr in Form von Verbotsbeschilderungen im äußeren Straßennetz nicht als Erfolg versprechend eingeschätzt werden, da umliegende bestehende Ortsdurchfahrten zusätzlich belastet würden und geeignete Alternativstrecken fehlen. Zu den Fragen 2 und 3: Bereits Mitte der 90iger Jahre wurden für die Landesstraßen im Zuge der Ortsdurchfahrt Braubach, so auch für die L 335 im angesprochenen Bereich, schalltechnische Untersuchungen durchgeführt. Da an einer Vielzahl von Gebäuden die Lärmsanierungsgrenzwerte überschritten waren, wurden zum Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm passive Lärmschutzmaßnahmen (i. d. R. der Einbau von lärmdämmenden Fenstern und Türen) durchgeführt. Eine Überprüfung der Lärmsituation mit aktuellen Verkehrsdaten im Jahr 2010 hat ergeben, dass die seinerzeit durchgeführten Lärmschutzmaßnahmen weiterhin ihre Wirkung erzielen. Hinsichtlich der Erfassung der Feinstaubbelastungen hat das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG ) als zuständige Behörde für die Messungen von Immissionsbelastungen der Luft, durch die u. a. auch die Feinstaubbelastungen erfasst werden, Messungen in Braubach am Falltor durchgeführt. Ergebnisse können auf der Homepage des LUWG abgerufen werden (www.luwg.rlp.de). Zu Frage 4: Der LBM Diez hat eine Machbarkeitsstudie mit zwei Varianten inklusive einer ökologischen Risikoeinschätzung für eine Ortsumgehung Braubach erstellen lassen. Diese liegt im Entwurf vor und soll im Frühjahr 2015 der Stadt vorgestellt werden. Zu Frage 5: Es sind zwei Verbindungen zwischen der B 42 und der L 335 untersucht worden: 1. Eine kurze Verbindung (rund 600 m), die etwa 800 m nach dem Ortseingang Braubach (von Dachsenhausen kommend) von der L 335 ins Tal zur B 42 schwenkt. 2. Eine lange Verbindung (rund 1,2 Km), die vom Ortseingang Braubach ins Tal zur B 42 führt. Zu den Fragen 6 und 7: Mit der Kosten-Nutzen-Analyse wird ein qualifiziertes Ingenieurbüro beauftragt. Die Systematik der Bewertung orientiert sich an den Vorgaben der Methodik für die Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes für die Bundesfernstraßen und den Empfehlungen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von Straßen. Der Nutzen einer Umgehung wird nach einheitlichen Grundsätzen für die volkswirtschaftliche Beurteilung von Straßenbauinvestitionen ermittelt. Dabei werden die Veränderungen von folgenden Komponenten untersucht: – Betriebskosten, – Fahrzeiten, – Unfallgeschehen, – Lärmbelastung, – Schadstoffbelastung, – Klimabelastung, – Trennwirkung gegenüber Fußgänger-Überquerungen und – Flächenverfügbarkeit für Fußgänger und Radfahrer. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär