Drucksache 16/4388 16. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Umgehungsstraße Braubach (L 335) Teil 2 Die Kleine Anfrage 2858 vom 21. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche verkehrsberuhigenden und die Verkehrssicherheit verbessernden Maßnahmen sind vonseiten der Landesregierung an der Ortsdurchfahrt Braubach geplant? 2. Sollten keine Maßnahmen geplant werden, welche Maßnahmen, für die das Land zuständig wäre, wären denkbar und warum wurden diese Maßnahmen bisher noch nicht realisiert? 3. Wieso erfolgt die Beschilderung zur Sperrung der B 42 für bestimmte Fahrzeuge in Umsetzung der Rheintal-Schutzverordnung erst an der Abfahrt von der B 42 auf die L 335? 4. Besteht die Möglichkeit, die Beschilderung an der B 42 noch vor der Abfahrt auf die B 260 anzubringen? Falls ja, wann wird die Beschilderung angebracht? Falls nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Es wurden bereits mehrfach Vorschläge und Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung gemeinsam mit dem Kreis, der Stadt Braubach, der Polizei und dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) vor Ort durch eine Verkehrsschau geprüft. Aus Sicht der zuständigen Behörden sind bereits alle realistisch durchführbaren Maßnahmen umgesetzt worden. Zu den Fragen 3 und 4: Sowohl durch die ehemalige Rheinuferschutz-Verordnung aus dem Jahr 1950 als auch mit der sie ablösenden, heute noch geltenden verkehrsbehördlichen Anordnung der ehemaligen Bezirksregierung Koblenz vom 16. März 1992 sollten nur die durch Lärm und Abgase vom Schwerlastverkehr besonders schwer betroffenen Rheinufergemeinden und deren Bewohner im Zuge der B 42 entlastet werden. Vor diesem Hintergrund und unter Beachtung straßenverkehrsrechtlicher Vorgaben war es nicht möglich, die B 42 bereits vor der Abzweigung der B 260 für den Schwerverkehr zu sperren. Die B 42 verläuft im genannten Bereich bis Braubach anbaufrei und kann vom Schwerverkehr befahren werden. In Braubach besteht zudem die Verbindung zur L 335, die ebenfalls vom Schwerverkehr befahren werden muss und der erhebliche Erschließungsfunktion zukommt. Eine vorhergehende Sperrung der Strecke der B 42 würde diesen straßenverkehrlichen Gegebenheiten und Notwendigkeiten zuwiderlaufen. Zu befürchten wäre auch, dass es statt der Nutzung der B 42 als anbaufreien Strecke auch zu Verkehrsverlagerungen in die Ortsdurchfahrten kommen könnte. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Januar 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode