Drucksache 16/4398 17. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Einbruchsdelikte im Rhein-Lahn-Kreis Die Kleine Anfrage 2868 vom 27. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Einbruchsdelikte im Rhein-Lahn-Kreis in den letzten fünf Jahren, unterteilt in Wohnungseinbrüche und Einbrüche in gewerbliche bzw. öffentliche Objekte, entwickelt? 2. Inwiefern häuft sich die Zahl der Einbruchsdelikte in den Wintermonaten? 3. Inwiefern gibt es örtliche Schwerpunkte für die Einbruchsdelikte im Rhein-Lahn-Kreis? 4. Mit welchen Maßnahmen reagiert die Polizei auf Einbruchsdelikte im Rhein-Lahn-Kreis? 5. Inwiefern leistet die Polizei Präventionsarbeit? 6. Inwiefern leisten andere Stellen und Einrichtungen Präventionsarbeit? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Entwicklung der Einbruchsdelikte in den letzten fünf Jahren ist der nachstehenden Tabelle gemäß der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu entnehmen, wobei in Wohnungseinbruchdiebstahl und Einbruchdiebstähle (ED) in öffentliche und gewerbliche Objekte unterschieden wurde. Nachdem die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle im Jahr 2009 bis dahin einen Höchststand erreicht hatte und sich in den darauffolgenden drei Jahren stark verringerte, ist sie 2013 wieder gestiegen, ohne jedoch den Wert aus 2009 zu erreichen. Die steigenden Fallzahlen entsprechen hierbei dem Landes- und Bundestrend. Um das Risiko, Opfer eines Wohnungseinbruchdiebstahls zu werden, darzustellen und einem Vergleich zugänglich zu machen, bedient man sich bundesweit der sogenannten Häufigkeitszahl. Das ist die errechnete Anzahl der Fälle pro 100 000 Einwohner. Für den Rhein-Lahn-Kreis lag die Häufigkeitszahl 2013 bei 70 und damit deutlich sowohl unter dem Durchschnittswert von RheinlandPfalz (147) als auch unter dem Bundesdurchschnitt (186). In der vorangestellten Tabelle wurden unter „öffentlichen/gewerblichen Objekten“ nachfolgende Tatobjekte erfasst: Banken, Sparkassen , Postfilialen, Postagenturen, Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräume, Gaststätten, Kantinen, Hotels, Pen- Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Januar 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 Anzahl Wohnungseinbruchdiebstahl 155 99 84 109 125 Anzahl ED in/aus öffentl./gewerbl. Objekten 160 144 139 143 164 Drucksache 16/4398 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode sionen, Kioske, Warenhäuser, Verkaufsräume, Selbstbedienungsläden, Schaufenster, Schaukästen und Vitrinen, Kirchen, Schlösser, Museen, Kunstgewerbe, Schulen, Schwimmbäder, Sporthallen oder -plätze. Solche Straftaten nahmen 2010 gegenüber 2009 ab und verharrten bis 2012 zahlenmäßig auf gleichem Niveau. Für 2013 hat die Polizei wieder einen Fallzahlenanstieg in etwa auf den Zahlenwert von 2009 registriert. Zu Frage 2: In der nachfolgenden Tabelle ist dargelegt, wie hoch in den Zuständigkeitsbereichen der Polizeiinspektionen Bad Ems, Diez und St. Goarshausen der prozentuale Anteil der Einbruchsdelikte im ersten und vierten Quartal im Vergleich zur Gesamtfallzahl der jeweiligen Jahre ausfällt. Die Falldaten der Polizeiinspektion Lahnstein konnten bei dieser Auswertung nicht berücksichtigt werden, da hierin auch Fälle aus Orten enthalten sind, die zwar zum Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Lahnstein, nicht jedoch zum Verwaltungsbereich des Rhein-Lahn-Kreises gehören und eine Recherche in den statistischen Systemen nach Monaten für den Kreis nicht automatisiert möglich ist. Quelle der nachstehenden Auswertung ist das Polizeiliche Auswertesystem KLAUS. Aus vorstehender Tabelle ist zu erkennen, dass der zeitliche Schwerpunkt bei Wohnungseinbruchdiebstahl vorwiegend in der dunklen Jahreszeit, also in den Monaten Oktober bis März liegt. Dies ist jedoch keine Besonderheit für den Rhein-Lahn-Kreis, sondern in diesem Deliktsbereich ein landes- und bundesweit festzustellendes Phänomen. Die Ursachen hierfür liegen u. a. darin, dass die Dunkelheit zum einen das Entdeckungsrisiko für den Täter minimiert und zum anderen eine unbeleuchtete Wohnung während der Dunkelheit dem Täter signalisiert, dass sich niemand im Objekt befindet. Die polizeilichen Bekämpfungskonzeptionen tragen auch diesem Umstand Rechnung. So startet u. a. die bundesweite Präventionskampagne „k-einbruch“, an der sich die rheinland -pfälzische Polizei beteiligt, stets mit Umstellung der Uhr auf Winterzeit. Der Anteil der in der dunklen Jahreszeit verübten Einbruchsdelikte aus öffentlichen oder gewerblichen Objekten an der jährlichen Fallzahl dieses Deliktsbereichs weist für den Rhein-Lahn-Kreis in den Jahren 2010 und 2012 starke Schwankungen nach unten und nach oben auf. Ansonsten pendeln sich die Zahlen bei etwa 40 Prozent ein und liegen damit unter den Zahlen der Sommermonate . Einen eindeutigen und allgemeingültigen Erklärungsansatz hierzu gibt es nicht. Zu Frage 3: Für den Zeitraum Januar 2013 bis Anfang Dezember 2014 hat das Polizeipräsidium Koblenz im Rhein-Lahn-Kreis beim Wohnungseinbruchdiebstahl folgende örtliche Schwerpunkte registriert: Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Bad Ems ereigneten sich sieben Taten in der Stadt Bad Ems und fünf Taten in der Stadt Nassau. Die Tatorte befinden sich grundsätzlich entlang der Bundesstraße 260. Für den Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Diez mit zwölf solcher Taten liegt der örtliche Schwerpunkt in der Stadt Diez. Die Tatorte liegen zumeist unweit der Autobahn und sind über die Bundesstraße 417 schnell und verkehrsgünstig zu erreichen. Die Landschaft Einrich mit der Verbandsgemeinde Katzenelnbogen ist hingegen auf Grund ihrer geographischen Lage kaum vom Wohnungseinbruchdiebstahl betroffen. Die Tatorte im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion St. Goarshausen liegen entlang der Bundesstraßen 42 und 274. Für den Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Lahnstein ereigneten sich im oben genannten Zeitraum 29 Taten im Stadtbereich Lahnstein, drei Taten in Braubach und eine Tat in Dachsenhausen. Hierzu ist anzumerken, dass Gemeinden und Städte in der Nähe von Autobahnen und Fernstraßen landes- und auch bundesweit eine höhere Kriminalitätsbelastung bei Wohnungseinbruchdiebstählen aufweisen, als andere Gemeinden. Insbesondere reisende Täter , die bundesweit für ansteigende Zahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl verantwortlich gemacht werden, bevorzugen bei ihren Straftaten Orte mit einer schnellen Anbindung an Fernstraßen, um das Risiko einer Entdeckung oder gar Festnahme zu reduzieren . Die Tatorte bei den Einbruchdiebstählen in gewerbliche oder öffentliche Objekte liegen schon von der Sache her eher in Gewerbegebieten und in den Städten bzw. in größeren Orten mit entsprechender Infrastruktur. Zu Frage 4: Das Polizeipräsidium Koblenz begegnet dem Phänomenbereich des Wohnungseinbruchdiebstahls bereits seit Jahren mit einer präsidialen Rahmenkonzeption. Die Dienststellen richten ihre Maßnahmen danach und an aktuellen Erkenntnissen, wie z. B. örtlichen und zeitlichen Schwerpunkten, aus. Dazu gehören u. a. verstärkte polizeiliche Präsenz durch Streifen- und Kontrolltätigkeit , als auch weitere präventive Maßnahmen, wie der Einsatz der Bereitschaftspolizei in Gruppenstärke für die sogenannten Haustürgespräche, die auf die Sensibilisierung der Nachbarschaft abzielen. 2 2009 in Prozent 2010 in Prozent 2011 in Prozent 2012 in Prozent 2013 in Prozent WED 56,7 51,7 46,3 59,3 57,5 ED 43,6 37,0 47,9 62,7 43,4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4398 Da davon auszugehen ist, dass die meisten Wohnungseinbrüche von professionellen und überörtlich agierenden Tätern oder Täterbanden begangen werden, erfolgt die Sachbearbeitung beim Wohnungseinbruch überwiegend durch dafür speziell eingerichtete Ermittlungsgruppen bei den Kriminalinspektionen. Zu Frage 5: Unmittelbare Präventionsarbeit im Deliktsbereich Wohnungseinbruch erfolgt einerseits durch die den jeweiligen Tatort aufnehmenden Polizeibeamten als auch im Speziellen durch den Sachbereich 15 beim Polizeipräsidium Koblenz, der seit Jahren die Einbruchsprävention als Schwerpunkt betreibt. Der Sachbereich 15 bietet den betroffenen und auch anderen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Beratung in den Ausstellungsräumlichkeiten des Polizeipräsidiums Koblenz oder auch im Rahmen einer VorOrt -Beratung an, so dass am konkreten Objekt (Verbesserungs-)Vorschläge in Bezug auf Absicherungsarten und -produkte gegeben werden können. Dieses Angebot der Polizei ist kostenlos. Die Anzahl der polizeilichen Vor-Ort-Beratungen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. 2011 waren es ca. 350, 2012 ca. 530, 2013 ca. 720 und 2014 hochgerechnet ca. 1 000. Diesen Zahlen ist zu entnehmen, dass die Bevölkerung zunehmend an einem technischen Einbruchschutz interessiert ist und das hierzu angebotene polizeiliche Beratungsangebot gerne annimmt. Ferner setzen die Polizeiinspektionen im Rahmen des Präventionsthemas „Einbruchhemmung“ bei kommunalen Veranstaltungen auch im Rhein-Lahn-Kreis das Sicherheitsmobil ein. Auch hier gibt die Polizei am Wohnort der Bürgerinnen und Bürger wertvolle Hinweise und Ratschläge, begleitet von der Verteilung themenbezogener Flyer und Broschüren. Weiterhin stehen Fachberater der Polizei zu themenbezogenen Vorträgen für Gruppen ab 20 Personen zur Verfügung. Die Polizei versorgt die Medien regelmäßig, insbesondere zu Beginn der dunklen Jahreszeit, mit Beiträgen zum Thema Einbruchschutz . Die Polizei gibt hierbei sowohl Empfehlungen zur einbruchhemmenden Gestaltung der Objekte als auch im Hinblick auf das Verhalten zur Minimierung des eigenen Opferrisikos als auch zum Schutz der Nachbarn. Betroffene Opfer erfahren darüber hinaus fundierte Hilfe bei der im Polizeipräsidium Koblenz tätigen Opferschutzbeauftragten (Sozialarbeiterin), die adäquate Hilfsangebote vermittelt und Opfer über ihre Rechte aufklärt. Zu Frage 6: Seit Ende der 1990er Jahre werden in Rheinland-Pfalz landesweit Sicherheitsberaterinnen und Sicherheitsberater für Senioren (SfS) von der Polizei in Zusammenarbeit mit den Seniorenbeiräten der Kommunen und Institutionen, wie beispielsweise der Verbraucherschutzzentrale , ausgebildet. In einer Schulung werden Themen wie Verhalten in Notsituationen, Straßen- und Haustürkriminalität, Absicherung von Gebäuden, Verkehrssicherheit und Sicherheitsgefühl vermittelt. Bei den SfS handelt es sich um Damen und Herren, die bereit sind, sich für die Belange ihrer Altersgruppe einzusetzen, die erworbenes Wissen gerne an andere weitergeben – Menschen mit Eigeninitiative, die als Bindeglied zwischen älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, der Polizei und anderen Institutionen wirken wollen. Diese Tätigkeit erfordert neben der fundierten Ausbildung eine ständige Weiterbildung. Die SfS können glaubhaft vermitteln, welche Gefahren bestehen und wie man mit diesen Gefahren umgehen kann. Sie sind u. a. auch in der Lage ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern weiterzugeben, wie diese ihre Wohnung wirkungsvoll gegen Eindringlinge schützen können. Die SfS können sicher nicht zu jeder Frage eine Antwort geben, aber sie wissen, wer die richtigen Ansprechpartner sind und können hierzu die Kontakte herstellen. Der beim Polizeipräsidium Koblenz eingerichtete Sachbereich 15 hat bislang ca. 420 SfS für den eigenen Präsidialbereich ausgebildet , darunter auch SfS für den Rhein-Lahn-Kreis, die ehrenamtlich auch das Präventionsthema Einbruchschutz an Senioren und Seniorinnen weitervermitteln. Dem Grundsatz folgend, dass die Kriminalitätsvorbeugung langfristig nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie gesamtgesellschaftlich angelegt ist, haben in Rheinland-Pfalz bislang über einhundert Verbandsgemeinden und Städte Kommunale Präventionsräte eingerichtet. Den gesetzlichen Rahmen der kommunalen Kriminalprävention bildet hierbei § 1 Abs. 8 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG), wonach alle Träger öffentlicher Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Vermeidung strafbarer Verhaltensweisen (Kriminalprävention) beitragen und zusammenwirken sollen. Hierzu können die allgemeinen Ordnungsbehörden kriminalpräventive Gremien unter Beteiligung der Polizei einrichten. Im Rhein-Lahn-Kreis verfügen Bad Ems, Lahnstein, Diez und die Verbandsgemeinde Nastätten über einen solchen Kriminalpräventiven Rat. Vertreter der Polizeiinspektion Lahnstein nehmen regelmäßig im Sinne des Kriminalpräventiven Rates (KPR) an Stadtratssitzungen der Stadtverwaltung Lahnstein teil. Ähnlich gestaltet es sich für die Polizeiinspektion St. Goarshausen, die durch den Leiter der Polizeiinspektion im KPR der Verbandsgemeinde Nastätten vertreten ist. Der Leiter bzw. der stellvertretende Leiter der Polizeiinspektionen Bad Ems und Diez gehören ebenfalls einem KPR an. Roger Lewentz Staatsminister 3