Drucksache 16/4400 22. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christian Baldauf, Alexander Licht und Dr. Adolf Weiland (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Fehlende testierte Jahresabschlüsse 2010 und 2011 der Nürburgring GmbH Die Kleine Anfrage 2871 vom 28. November 2014 hat folgenden Wortlaut: In mehreren Sitzungen von Ausschüssen des Landtags Rheinland-Pfalz in den vergangenen Wochen hat die CDU-Fraktion nach den fehlenden Jahresabschlüssen 2010 und 2011 der Nürburgring GmbH gefragt, ohne dass diese Fragen trotz mehrfacher Wiederholung beantwortet wurden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen hat die Nürburgring GmbH nach Kenntnis der Landesregierung bis zu ihrer Insolvenz im Sommer 2012 keine testierten Jahresabschlüsse für die Jahre 2010 und 2011 vorgelegt? 2. Welche Bemühungen haben der ab Mai 2011 für den Nürburgring zuständige Ressortminister Lewentz und der frühere Finanz - minister Dr. Kühl als Beteiligungsminister unternommen, dass im Rahmen der einzuhaltenden Fristen diese Jahresabschlüsse vorgelegt werden? 3. Welche Mitteilung oder Informationen zu den Jahresergebnissen 2010 und 2011 der Nürburgring GmbH wurden nach Kenntnis der Landesregierung der Geschäftsführung der Nürburgring GmbH, Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft oder beiden genannten Ministern durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer der Nürburgring GmbH gemacht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 im Zusammenhang beantwortet. Die Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft ist Aufgabe der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft ; dies ist die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung trägt dafür Sorge, dass die Vorbereitungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses getroffen werden, damit der aufgestellte Jahresabschluss von den mit der Jahresabschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfern testiert werden kann. Mitglieder der Landesregierung sind – sofern sie nicht Organ der jeweiligen Gesellschaft sind – nicht dazu berufen, Jahresabschlüsse der Gesellschaft fest- bzw. aufzustellen oder die Vorlage von Jahresabschlüssen einzufordern . Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 230 (Drucksache 16/354 vom 22. September 2011) ausgeführt, war die erstmals im Geschäftsjahr 2009 erforderliche bilanzielle Abbildung der getätigten Investitionen sehr zeit- und arbeitsaufwändig. Nachdem die Geschäftsführung den Aufsichtsrat im Dezember 2010 über Verzögerungen bei der Aufstellung informierte, bat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung, mit Nachdruck die Fertigstellung des Jahresabschlusses 2009 voranzutreiben. Die Geschäftsführung der Nürburgring GmbH legte den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 im Herbst 2011 vor. Der beauftragte Wirtschaftsprüfer erläuterte in der Aufsichtsratssitzung im September 2011 seine Prüfung; er erteilte ein uneingeschränktes Testat. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Januar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4400 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Da die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen müssen, ist Grundlage für die Aufstellung des Jahresabschlusses jeweils auch der Jahresabschluss des Vorjahres. Wegen der aus den oben genannten Gründen verspäteten Vorlage des Jahresabschlusses 2009 kam es deshalb auch zu Verzögerungen bei der Vorlage des Jahresabschlusses 2010. Wie den Fragestellern bekannt ist, waren die Geschäftsjahre 2010 ff. geprägt von der Umsetzung des Zukunftskonzepts und den damit verbundenen Änderungen im operativen Geschäft der Nürburgring GmbH, von einer umfangreichen Behandlung der Nürburgring GmbH im parlamentarischen Raum sowie später dann von einer mangels eingegangener Pachtzahlungen ausgelösten Insolvenz der Gesellschaft. Dadurch war die Nürburgring GmbH jeweils Belastungen und Veränderungsprozessen ausgesetzt, die sich maßgeblich auch auf die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse ausgewirkt haben. Die Einnahmeseite als jahresabschlussrelevante Position der Nürburgring GmbH war ab der Neukonzeption 2010 maßgeblich geprägt durch die von der Pächterin zu leistenden Pachtzahlungen. Nachdem die vereinbarten Pachtzahlungen ausgeblieben waren, im Februar 2012 die Kündigung ausgesprochen und in der Folge Gerichtsverfahren anhängig gemacht wurden, erhielt die Nürburgring GmbH erst mit Abschluss des Vergleichsvertrages im November 2012, der vom Sanierungsgeschäftsführer im Rahmen des Insolvenzverfahrens abgeschlossen wurde, Klarheit über erforderliche Parameter des Jahresabschlusses. Die Verantwortung für die Aufstellung der Jahresabschlüsse war mit Beantragung des Insolvenzverfahrens auf den Sanierungsgeschäftsführer übergegangen. Roger Lewentz Staatsminister