Drucksache 16/4406 17. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Übertragungsnetzausbau in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2862 vom 25. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Energiewende ist eines der zentralen Zukunftsprojekte in Deutschland und Rheinland-Pfalz. Der Ausbau der erneuerbaren Energien schreitet erfolgreich voran. Doch mit dem Ausbau erneuerbarer Energien allein ist es nicht getan. Soll die Energiewende gelingen , wird es wesentlich sein, die Stromnetze deutschlandweit zu erneuern und auszubauen. Nur so kann auch in Zukunft Versorgungssicherheit gewährleistet werden. Vor diesem Hintergrund kommt dem Übertragungsnetzausbau besondere Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit des Übertragungsnetzausbaus für das Gelingen der Energiewende in Deutschland? 2. Welche Planungen bestehen im Hinblick auf den Ausbau des Übertragungsnetzes für Rheinland-Pfalz und wie beurteilt die Lan- desregierung diese? 3. Welchen Zeitplan gibt es für die Planung und Umsetzung des Übertragungsnetzausbaus in Rheinland-Pfalz? 4. Welche Möglichkeiten der Beteiligung für betroffene Bürgerinnen und Bürger bestehen im Rahmen des Planungsverfahrens? 5. Inwiefern finden die Belange des Umwelt- und Naturschutzes im Rahmen des Übertragungsnetzausbaus Berücksichtigung? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Erneuerbare Energien werden zukünftig deutschlandweit den Hauptanteil der Energieversorgung übernehmen. Die erneuerbaren Energien sind daher kontinuierlich in das Stromversorgungssystem mit dem Übertragungsnetz als zentralem Element zu integrieren , damit sie die konventionellen Energieträger mehr und mehr ersetzen können. Einflüsse auf die vorzuhaltenden Kapazitäten im Übertragungsnetz haben ebenso die Stilllegung der nuklearen Kraftwerke in Süddeutschland und der europäische Stromhandel. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz sieht den Ausbau des Stromübertragungsnetzes daher als eine übergeordnete Notwendigkeit an. Zu Fragen 2 und 3: Durch das Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG) wurde im Jahr 2009 eine Reihe von Vorhaben, die für die künftige Stromversorgung in Deutschland notwendig sind, benannt. Davon betreffen drei Vorhaben das Land Rheinland-Pfalz: Das Vorhaben EnLAG Nr. 15 in den Leitungsabschnitten von Weißenthurm nach Ahrweiler und von Ahrweiler bis zur Landesgrenze . Der Neubau ist Teil der netzverstärkenden Maßnahmen in Richtung der Ballungsräume Rhein/Main und Rhein/Neckar. Die Leitung wurde zum größten Teil bereits 2011 fertig gestellt und befindet sich aktuell im vorläufigen 220-kV-Betrieb. Noch nicht gebaut aber im Zeitplan befindet sich das Vorhaben EnLAG Nr. 19, bei dem es um den Bau der 380-kV-Hochspannungsfreileitung von Dauersberg in Richtung Netzverknüpfungspunkt Kruckel bei Dortmund geht. Neben dem Transport von konventionell erzeugtem Strom in Richtung Süden soll diese Leitung der Weiterleitung von Strom aus Windenergie dienen. Ohne dieses Projekt würden Netzengpässe beziehungsweise Netzüberlastungen auf den heute bestehenden Leitungen insbesondere zum östlichen Ruhrgebiet auftreten. Der Abschluss der Planfeststellung im Abschnitt Dauersberg – Landesgrenze Rheinland-Pfalz/NRW Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Januar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4406 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode ist für Anfang 2015 abzusehen. Bei einer voraussichtlichen Bauzeit von 15 Monaten geht der Übertragungsnetzbetreiber von einer Fertigstellung im Jahr 2016 aus. Das Vorhaben EnLAG Nr. 20 zwischen Dauersberg nördlich Hachenburg und Limburg bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz/ Hessen wurde bereits im Jahre 2012 fertiggestellt. Die bisherige 220-kV-Leitung ist durch eine leistungsstärkere 380-kV-Leitung ersetzt worden. Durch den Neubau wird der Weitertransport von Windenergie aus den nördlich gelegenen Regionen und konventionell erzeugtem Strom aus dem Ruhrgebiet ermöglicht. Im April 2013 wurde das Bundesbedarfsplangesetz verabschiedet, um den notwendigen Netzausbau im Übertragungsnetz mit weiteren Maßnahmen zu beschleunigen. Zwei der Vorhaben des Bedarfsplanes sind für Rheinland-Pfalz relevant: Zum einen handelt es sich um die geplante Gleichstromverbindung Ultranet zwischen Osterath und Philippsburg, einem bundesländerübergreifenden Vorhaben, für das die Bundesnetzagentur bezüglich der Trassenfindung und Planfeststellung zuständig ist. Dieses Vorhaben soll einen Beitrag dazu leisten, dass Strommengen aus Norddeutschland in den Süden Deutschlands transportiert werden. Die Leitung, deren Startpunkt im Bereich der rheinischen Braunkohlekraftwerke liegen soll, wird auch für den Transport des dort produzierten Kohlestroms genutzt werden. Anfang Dezember 2014 hat der Übertragungsnetzbetreiber die Bundesfachplanung in einem ersten Teilabschnitt in Südhessen beantragt. Dieser Verfahrensschritt dient der Suche und Festlegung eines Trassenkorridors , innerhalb dessen die Leitung später verlaufen kann. Erst in dem daran anschließenden Planfeststellungsverfahren wird der genaue Trassenverlauf festgelegt. Die Leitung soll 2019 fertiggestellt sein. Bei dem zweiten Projekt handelt es sich um eine Höchstspannungsleitung zwischen Metternich (bei Koblenz) und Niederstedem (nördlich von Trier). Die Fertigstellung soll in den Jahren 2018 bis 2021 erfolgen. Der Ersatzneubau mit der Spannungserhöhung von 220 kV auf 380 kV dient dem Abtransport der künftig anfallenden erhöhten Strommengen aus Windenergie aus der Region Eifel/Hunsrück. Gleichzeitig wird auch die Anbindung von Luxemburg und Frankreich verbessert. Die Inbetriebnahme der neuen Leitung soll abschnittsweise in den Jahren 2018 bis 2022 erfolgen. Zu Frage 4 und 5: Die gesetzlichen Beteiligungsmöglichkeiten beim Ausbau sind durch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) vom 28. Juli 2011 deutlich ausgeweitet worden. Bürger können sich bei der Ermittlung des Ausbaubedarfs in die behördlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren einbringen. Es gibt eine mehrstufige Bedarfsplanung über die Erstellung von Szenarienrahmen und Netzentwicklungsplänen, an der sich Bürger, Institutionen und Unternehmen beteiligen können. Für die jeweiligen Projekte wird ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, welches bei bundesländerübergreifenden oder grenzüberschreitenden Vorhaben in die Bundesfachplanung integriert ist. In diesem Verfahren wird ein Trassenkorridor in einer Breite von 500 bis 1 000 Metern verbindlich festgelegt. In dem anschließenden Planfeststellungsverfahren wird innerhalb des Trassenkorridors der exakte Verlauf der Stromleitung festgelegt. Außerdem erlangen informelle Beteiligungsverfahren, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, zunehmend Bedeutung. Dazu zählen Einwohner- bzw. Bürgerversammlungen, die von den Projektträgern oder den jeweiligen Kommunen ausgerichtet werden. Die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes beim Ausbau der bundesländerübergreifenden und grenzüberschreitenden Übertragungsnetze ist ebenfalls durch das NABEG neu geregelt worden. Der Schwerpunkt der Analyse liegt auf der Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der räumlichen Verortung einer Netzausbaumaßnahme, deren energiewirtschaftliche Notwendigkeit und vordringlicher Bedarf durch das Bundesbedarfsplangesetz festgestellt wurde. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) und der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) müssen räumliche und technische Alternativen untersucht werden, um Umweltkonflikte möglichst zu vermeiden. Kabeltrassen müssen so raumsparend wie möglich errichtet und betrieben werden. Bei der Planung wird zudem ein Bündelungsprinzip verfolgt. Die Parallelführung mit bereits bestehenden Infrastrukturen wie Bundesautobahnen soll Umweltauswirkungen auf ein Minimum reduzieren. Im Fall nicht bundesländerübergreifender oder grenzüberschreitender Vorhaben wird im Rahmen der jeweiligen Raumordnungsverfahren (ROV) ebenfalls die Umweltverträglichkeit eines Leitungsvorhabens mit Hilfe der Durchführung einer nicht formalisierten Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht, die aber den materiellen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit entspricht. Die Ergebnisse fließen in die abschließende Entscheidung ein. Eveline Lemke Staatsministerin