Drucksache 16/4407 17. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Förderung von Brennstoffzellen Die Kleine Anfrage 2878 vom 1. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Europäische Union vergibt Fördermittel zur Entwicklung von Brennstoffzellen. Die Verteilung der Mittel erfolgt über Richtlinien , die die einzelnen Bundesländer festlegen. Nach meiner Kenntnis existieren solche Richtlinien bereits in Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt; darüber hinaus sind sie in weiteren Ländern wie z. B. Bayern und Nordrhein-Westfalen in der Erarbeitung . Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es entsprechende Richtlinien in Rheinland-Pfalz? 2. Sofern diese Richtlinien existieren: Wie gestaltet sich die Förderkulisse (Antragsteller, Förderprojekte, Förderquoten)? 3. Ist eine Ko-Finanzierung durch das Land erforderlich? 4. Welche Projekte wurden bisher mit welchen Mitteln gefördert? 5. Sofern diese Richtlinien nicht existieren: Wann ist mit ihrer Erarbeitung bzw. Verabschiedung zu rechnen? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zur Unterstützung des Einsatzes von Brennstoffzellen kann Rheinland-Pfalz in der Strukturfondsförderperiode 2014 bis 2020 Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) einsetzen. Das Operationelle EFRE-Programm 2014 bis 2020 des Landes Rheinland-Pfalz beinhaltet auch Fördermöglichkeiten des thematischen Ziels „Förderung von Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft“. Das Operationelle Programm wurde im Oktober 2014 von der Europäischen Kommission genehmigt. Im Rahmen des vorgenannten thematischen Ziels kommen vor allem auch Modellprojekte, die im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), im Rahmen von Mobilitätskonzepten oder im Nutzfahrzeugbereich angesiedelt sein können, in Betracht. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorgenannte Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1, 2 und 5: Die detaillierte Ausgestaltung der Richtlinien, bei der auch eine Festlegung des Kreises der Antragsberechtigten, der Förderziele und der Fördersätze erfolgt, findet derzeit statt und wird im 1. Quartal 2015 vorliegen. Zu Frage 3: Ein Kofinanzierungsanteil des Landes ist lediglich bei Fördersätzen von mehr als 50 % erforderlich. Bei Fördersätzen bis zu 50 % kann dieser auch anderweitig erbracht werden. Zu Frage 4: Derartige Projekte wurden bisher noch nicht mit EU-Mitteln gefördert. Eveline Lemke Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Januar 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode