Drucksache 16/4411 19. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Landeszuwendung Naturpark Saar-Hunsrück Die Kleine Anfrage 2864 vom 25. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Naturparke verbinden vorbildlich den Erhalt der Kulturlandschaft mit deren Inwertsetzung und dienen als Modellregionen gleicher - maßen sowohl den Menschen als auch dem Schutz der Natur. Für die Einrichtungen der Naturparke erhalten diese eine institutionelle Förderung. Diese ist nach Angaben des Naturparks Saar-Hunsrück für 2014 noch nicht ausgezahlt worden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitige Situation des Naturparks Saar-Hunsrück, insbesondere in finanzieller Hinsicht, und teilt sie die Kritik an der Finanzierung im laufenden Jahr 2014? 2. Aus welchen konkreten Gründen ist bis heute noch keine institutionelle Förderung ausgezahlt worden? 3. In welcher Höhe erhält der Naturpark diese Förderung und wie hoch ist der Anteil dieser Förderung an dessen Gesamtetat? 4. Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, die finanziellen Mittel frühzeitiger im Jahresverlauf zu bewilligen (wenn ja, bis zu welchem konkreten Zeitpunkt, wenn nein, warum nicht)? 5. Wie sieht die Landesregierung die zukünftige Finanzierung der Naturparke auch im Hinblick auf eine Fortführung der institutio- nellen Förderung? 6. Wie sieht die Landesregierung die zukünftige Förderung im Naturpark Saar-Hunsrück im Hinblick auf den parallel einzu- richtenden Nationalpark? 7. Wie sieht die Landesregierung die zukünftige Beteiligung der Anliegerkommunen an der Finanzierung des Naturparks Saar-Huns- rück im Hinblick auf den parallel einzurichtenden Nationalpark? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 18. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Die Naturparke in Rheinland-Pfalz werden vom Land sowohl institutionell als auch projektbezogen gefördert. Die institutionelle Förderung wird nicht für Einrichtungen der Naturparke, sondern zur Finanzierung der Ausgaben der Geschäftsführung gewährt. Unabhängig davon werden Zuwendungen für einzelne abgegrenzte Vorhaben (Projektförderung) ausgesprochen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 2864 des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Institutionelle Förderung Die finanzielle Situation des Naturparks Saar-Hunsrück ist aus Sicht der Landesregierung gesichert. Der Naturpark hat für das Jahr 2014, ebenso wie in den Vorjahren, einen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Haushalts-/Wirtschaftsplan vorgelegt. Darüber hinaus ist eine zweckgebundene Rücklage vorhanden. Insgesamt ergeben sich daraus keine Anhaltspunkte für finanzielle Probleme des Naturparkträgers. Von der am 2. September 2014 bewilligten institutionellen Förderung wurden Teilbeträge in Höhe von 65 633 Euro am 5. September 2014 abgerufen und zum 19. September 2014 ausgezahlt sowie in Höhe von 5 967 Euro am 25. November 2014 abgerufen, die Auszahlung ist zum 3. Dezember 2014 erfolgt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Januar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4411 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Projektförderung Die in Vorjahren und im laufenden Haushaltsjahr bewilligten Projektförderungen betragen zusammen 152 510 Euro. Davon wurden am 2. Dezember 2014 mit sofortiger Fälligkeit 30 000 Euro abgerufen und zum 3. Dezember 2014 ausgezahlt. Des Weiteren wurden am 2. bzw. 3. Dezember 2014 mit Fälligkeit zum 31. Dezember 2014 Mittel in Höhe von 112 219,42 Euro angefordert, die Auszahlung ist entsprechend veranlasst. Zu Frage 3: Die institutionelle Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Kosten der Geschäftsführung und wird nach Pauschalsätzen gewährt. Die institutionelle Förderung 2014 wurde in Höhe von 111 600 Euro bewilligt. Da die Kosten der Geschäftsführung im Wirtschaftsplan nicht gesondert ausgewiesen sind, wird der Anteil der institutionellen Förderung auf ca. 25 v. H. geschätzt. Die im Doppelhaushalt 2014/2015 erstmals veranschlagte erhöhte institutionelle Förderung wegen zusätzlicher Aufgaben im Zusammenhang mit der Errichtung eines Nationalparks ist dabei nicht berücksichtigt, da diese Stellen derzeit noch nicht besetzt sind. Der Zuwendungsempfänger hat daher im Jahr 2014 von dem bewilligten Betrag lediglich Mittel in Höhe von 71 600 Euro abgerufen. Zu den Fragen 4 und 5: Die institutionelle Förderung ist sowohl im Rahmen der Haushaltsaufstellung als auch im Haushaltsvollzug mit erheblichem, rechtlich vorgegebenem Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten verbunden. Dies hat auch der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz in seiner Prüfungsmitteilung „Prüfung der institutionellen Förderung der Naturparke in Rheinland-Pfalz sowie Prüfung der Zuschüsse zur Förderung des Naturschutzes in den Naturparken und von Maßnahmen im Biosphärenreservat Pfälzerwald“ festgestellt und die Landesregierung aufgefordert, auf eine wirtschaftliche Gestaltung des Verwaltungsverfahrens hinzuwirken, bzw. zu prüfen, ob die Förderung der Naturparke ausschließlich als Projektförderung ausgestaltet werden kann (Prüfungsmitteilung Rechnungshof Rheinland-Pfalz vom 11. Juli 2104, Az.: 3-P-2017-88-5/2012). Insbesondere das mehrstufige Verfahren zur Entsperrung der Mittel im Haushaltsvollzug könnte durch Umstellung auf eine Projektförderung – wie sie bei kommunalen Trägern von Naturparken praktiziert werden muss – zu einer deutlichen Beschleunigung der Bewilligung führen. Die Entscheidung, wie mit den Änderungsvorschlägen des Landesrechnungshofes umgegangen wird, ist noch nicht getroffen worden. Eine Änderung der pauschalierten Fördersätze ist dabei nicht vorgesehen. Zu Frage 6: Auf der Grundlage des § 21 Landesnaturschutzgesetz, der Landesverordnung über den Naturpark Saar-Hunsrück und dem jeweiligen Landeshaushaltsgesetz unterstützt das Land die Träger der Naturparke bei der Wahrnehmung ihrer vom Land übertragenen Aufgaben und fördert sie finanziell im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Auch die Einrichtung eines Nationalparks , der Teile des Gebietes des Naturparks Saar-Hunsrück umfasst, ändert daran nichts. Allerdings verbreitern sich einige der ihm übertragenen Aufgabenfelder materiell angesichts der sich mit dem Nationalpark neu oder vertieft stellenden Herausforderungen, da der Naturparkträger weiterhin die einheitliche Entwicklung des Gesamtgebiets umfassend zu verfolgen hat – beispielsweise bezüglich der Aufgaben nachhaltiger Regionalentwicklung, Bildung oder Erholung. Diese Zusammenhänge waren Anlass, die für die institutionelle Förderung veranschlagten Haushaltsmittel im Doppelhaushalt 2014/2015 zu erhöhen. Zur Frage 7: Die im Naturpark Saar-Hunsrück gelegenen Gemeinden beteiligen sich als Mitglieder der Trägerorganisation durch Beiträge an der Finanzierung der Naturparkaufgaben und profitieren an den hierüber erzielbaren Erfolgen. Die vorgesehene Errichtung eines Nationalparks stellt diesen rechtlich verankerten und tatsächlich bewährten Zusammenhang nicht infrage. Die Landesregierung würde es sehr begrüßen, wenn die Gemeinden diese positive Zusammenarbeit mit dem Naturparkträger auch in der Zukunft fortsetzen . Ulrike Höfken Staatsministerin