Drucksache 16/4412 18. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur S-Bahn-Verbindung Homburg – Zweibrücken Die Kleine Anfrage 2870 vom 27. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Der Presse war zu entnehmen, dass die Kosten-Nutzen-Analyse zur Reaktivierung der S-Bahn-Verbindung Homburg – Zweibrücken entgegen der Aussage des zuständigen Ministeriums voraussichtlich nicht bis Jahresende vorliegt und weitere Stellungnahmen des Bundes angefordert wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wann wurde die Stellungnahme vom zuständigen Bundesministerium angefordert? 2. Welche anderen Gutachten fließen in die Kosten-Nutzen-Analyse ein und sind diese schon erstellt? 3. Welche bisherigen Kosten sind angefallen und wer hat diese Kosten bislang getragen? 4. Wann ist mit der fertigen Kosten-Nutzen-Analyse jetzt zu rechnen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Auftraggeber für die Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) zur Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken ist die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN GmbH). Die Kosten der Untersuchung in Höhe von 101 180 Euro tragen RheinlandPfalz und das Saarland jeweils zu 36 150 Euro, die VRN GmbH trägt 28 880 Euro. Im Rahmen der NKU sind gemäß dem standardisierten Bewertungsverfahren der sogenannte Ohnefall (Fortführung der heutigen Situation ohne das Projekt) und die Mitfälle (Projektrealisierung ggfs. in Varianten) zu definieren. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wurden im Rahmen der projektbegleitenden Abstimmung von der VRN GmbH am 20. November 2014 Unterlagen (Ohnefall und Konzepte der Mitfälle) zur Verfügung gestellt. Die endgültige Abstimmung dieser Unterlagen konnte auf Wunsch des Bundesverkehrsministeriums erst im Rahmen eines gemeinsamen Termins am 15. Dezember 2014 erfolgen. Zu Frage 2: Im Rahmen der NKU wurde durch den Gutachter eine zusätzliche Verkehrserhebung durchgeführt, die in die Berechnung des Ohnefalls und der Mitfälle eingeflossen ist bzw. noch einfließen wird. Zu Frage 3: Bisher wurden seitens des Gutachters entsprechend dem vereinbarten Zahlungsplan 30 000 Euro in Rechnung gestellt, die zunächst von der VRN GmbH übernommen wurden. Die Kostenbeteiligung der Länder erfolgt nach Abschluss der Untersuchung. Zu Frage 4: Die Landesregierung geht unter Verweis auf Frage 1 derzeit davon aus, dass das endgültige Ergebnis der Nutzen-Kosten-Analyse Ende Januar 2015 und der Abschlussbericht im Februar 2015 vorliegen werden. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Januar 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode