Drucksache 16/4414 18. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Fusion Bruchmühlbach-Miesau, Waldmohr und Schönenberg-Kübelberg II Die Kleine Anfrage 2881 vom 2. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Laut aktueller Berichterstattung gab es weitere Gespräche zur möglichen Fusion der Verbandgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Waldmohr und Schönenberg-Kübelberg mit dem zuständigen Innenminister. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde BruchmühlbachMiesau bezeichnet diese Dreierfusion als „in jeder Hinsicht absoluter Blödsinn“ (Die Rheinpfalz vom 29. November 2014). Ich frage die Landesregierung: 1. Beabsichtigt die Landesregierung weiter, wie in Beantwortung meiner Kleinen Anfrage (Drucksache 16/4001) ausgeführt, einer Dreierfusion der Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Waldmohr und Schönenberg-Kübelberg näherzutreten, auch wenn diese als „absoluter Blödsinn“ bezeichnet wird? 2. Soll der diese Fusion betreffende Gesetzentwurf immer noch im Jahr 2015 ausgearbeitet und eingebracht werden? 3. Soll dieser auch dann eingebracht werden, wenn – wie vom Bürgermeister dargestellt – eine Fusion „nur unter Zwang und gegen den Rat, die Politik und die Bürgerschaft“ erfolgen müsste? 4. Zu welchem Zeitpunkt soll eine Fusion aus jetziger Sicht der Landesregierung optimalerweise erfolgen? 5. Wie steht die Landesregierung zum Vorschlag, nach Ablauf der Amtszeit der amtierenden Bürgermeister von betroffenen Ver- bandsgemeinden einen Beauftragten für eine Übergangszeit zu bestellen, um so einen gemeinsamen Wahltag eines Bürgermeisters einer neuen Verbandsgemeinde, ggf. Frühsommer 2016, zu ermöglichen? Wird dieser Vorschlag im konkreten Fall von der Landes regierung verfolgt? 6. Welche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Verbandgemeinden ist seitens der Landesregierung derzeit geplant? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hält einen Zusammenschluss der Verbandsgemeinden BruchmühlbachMiesau , Waldmohr und Schönenberg-Kübelberg weiterhin für eine sachgerechte Gebietsänderungsmaßnahme. Ein alterna tiver Vorschlag von örtlicher Seite, der ebenfalls den Zielen des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform gerecht wird und alle Ortsge meinden der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau umfasst, ist dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur bisher nicht unterbreitet worden. Vor dem Hin tergrund hält das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur an seiner Absicht fest, einem Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Waldmohr und Schönenberg-Kübelberg näherzutreten. Zu Frage 2: Derzeit sieht das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur keine Veranlas sung für eine Abweichung von seinem Zeitplan , im Laufe des Jahres 2015 einen Ge setzentwurf zur Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau auszuarbeiten . Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Januar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4414 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur setzt nach wie vor auf eine freiwillige Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau. Eine freiwillige Lösung hat für das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Vor rang vor einer Gebietsänderungsmaßnahme ohne breite Zustimmung in den betroffe nen Kommunen. Zu Frage 4: Die noch anstehenden Gebietsänderungen auf der Grundlage des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform sollen bis zum Jahr 2019 gesetzlich geregelt und umgesetzt werden. Über den genauen Zeitpunkt der Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau gilt es im weiteren Prozess zu befinden. Zu Frage 5: Die Bestellung einer Beauftragten oder eines Beauftragten zur Wahrnehmung der Aufgaben der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in einer Kommune, die ge bietlich verändert wird, ist eine Möglichkeit, den Zeitraum zwischen dem Ablauf der Amtszeit der bisherigen Amtsinhaberin oder des bisherigen Amtsinhabers und dem Zeitpunkt der Gebietsänderung zu überbrücken. Dadurch lässt sich übergangsweise eine Vakanz beim Organ der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters vermeiden. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur sieht die Bestellung solcher Beauftragten positiv. Landesweit sind bereits mehrfach in Kommunen für Übergangs zeiträume bis zu ihren Gebietsänderungen Beauftragte bestellt worden. Ob eine Beauftragte oder ein Beauftragter in einer Kommune bis zu ihrer Gebietsän derung bestellt wird, hängt auch von der Länge des Zeitraums zwischen dem Ablauf der Amtszeit der bisherigen Amtsinhaberin oder des bisherigen Amtsinhabers und dem Zeitpunkt der Gebietsänderung sowie von der Positionierung der betroffenen Kommune zu einer derartigen Bestellung ab. Der Zeitpunkt der Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau steht noch nicht fest. Mithin ist derzeit offen, ob die Bestellung einer Beauftragten oder eines Beauftragten für die Ver bandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau überhaupt konkret in Betracht kommt. Zu Frage 6: Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur sieht eine Bürgerbeteiligung zu kommunalen Gebietsänderungen positiv. Eine solche Bürgerbeteiligung kann von den Bürgerinnen und Bürgern und kommunalen Gebietskörperschaften in unterschiedli chen Formen durchgeführt werden. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infra struktur informiert und berät auf Anfrage sehr gern über eine Bürgerbeteiligung zu ei ner kommunalen Gebietsänderung. Roger Lewentz Staatsminister