Drucksache 16/4415 18. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Sonderlaufbahn Polizei Die Kleine Anfrage 2891 vom 8. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Im Doppelhaushalt 2014/2015 hat die Landesregierung im Einzelplan 03, im Kapitel 03 10 für das Jahr 2014, 15 Stellen und für das Jahr 2015 30 Stellen sowie im Kapitel 03 12 für das Jahr 2014 vier Stellen und für das Jahr 2015 acht Stellen, somit insgesamt 57 Stellen „Sonderlaufbahn Polizei“ mit der Bezeichnung Kriminaloberkommissar/in in der Besoldungsgruppe A 10 ausgewiesen. Im Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und BünDnIS 90/DIE GRünEn (Drucksache 16/3995) wurde der Wille bekundet, ein hohes Sicherheitsniveau in Rheinland-Pfalz und die gute Einsatzfähigkeit der Polizei zu erhalten, unter anderem mit der Sonderlaufbahn Polizei im Bereich der Bekämpfung der Cyberkriminalität, um das für die Kriminalitätsbekämpfung notwendige Fachwissen zu sichern. Der Begriff „Sonderlaufbahn Polizei“ ist in bundesweiten Polizeistrukturen gängig. Unter anderem haben andere Bundesländer beispielsweise eine Sonderlaufbahn „Wirtschaftskriminalität“ oder eine Sonderlaufbahn „Internetkriminalität“ eingeführt . Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie definiert die Landesregierung zum einen die „Sonderlaufbahn Polizei“ und zum anderen die im Haushaltsplan für die Haus- haltsjahre 2014/2015 ausgewiesenen Stellen? 2. Wie beabsichtigt die Landesregierung die ausgewiesenen und durch den Landtag mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes bestätigten Stellen einer „Sonderlaufbahn Polizei“ (Kriminaloberkommissare/innen) umzusetzen? 3. Im Haushaltsplan ist der Begriff „Sonderlaufbahn Polizei“ nicht auf einen bestimmten Themenbereich fixiert. Inwiefern beab- sichtigt die Landesregierung diese Sonderlaufbahn offen zu gestalten, um beispielsweise auch im Kriminalbereich „Wirtschaftskriminalität “, wo eine Gewinnung von geeignetem Fachpersonal zunehmend schwieriger wird, entsprechendes Personal zu rekrutieren ? 4. Aktuell soll es Ausschreibungen im Polizeibereich für den Bereich Cyberkriminalität geben, wobei diese Stellen als Verwaltungs - beamte deklariert sind. Handelt es sich bei diesen ausgeschriebenen Stellen um Stellen dieser „Sonderlaufbahn Polizei“, wenn ja, wie ist dies mit dem beschlossenen Haushaltsplan vereinbar? 5. Mit dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und BünDnIS 90/DIE GRünEn soll der Bereich der Bekämpfung der Cyberkriminalität zukunftsorientiert gestärkt werden. Welche Anforderungen stellt die Landesregierung an das hier einzusetzende Personal? 6. Stehen den noch einzustellenden Beamteninnen und Beamten für die im Haushalt ausgewiesenen Stellen dieser Sonderlaufbahn Aufstiegschancen innerhalb des dritten oder sogar in das vierte Einstiegsamt offen oder ist eine Begrenzung der Beförderungsmöglichkeiten vorgesehen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im aktuellen Doppelhaushalt sind im Einzelplan 03 in den Kapiteln 03 10 (Polizeibehörden) und 03 12 (Landeskriminalamt) jeweils in den Titeln 422 01 unter dem Stellenplanabschnitt „Sonderlaufbahn Polizei“ für die Jahre 2014 und 2015 insgesamt 38 Stellen der Besoldungsgruppe A 10, drittes Einstiegsamt, ausgewiesen. Darin enthalten sind auch insgesamt 14 bisherige Tarifstellen, die in den genannten Kapiteln von Titel 428 01 nach Titel 422 01 in Beamtenstellen umgewandelt wurden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Januar 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4415 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Darüber hinaus sind in Kapitel 03 12 in Titel 422 01 noch zwei Stellen der Besoldungsgruppe A 13, viertes Eingangsamt, ausgewiesen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 4: Der Begriff „Sonderlaufbahn Polizei“ ist eine schlagwortartige Bezeichnung, die in der Laufbahnverordnung für den Polizeidienst (LbVOPol) keinen Eingang gefunden hat. Im Entwurf der neuen LbVOPol, der sich derzeit in der Verbandsabstimmung befindet, ist die Möglichkeit vorgesehen, Bewerberinnen und Bewerber für spezielle Verwendungen unmittelbar auf Probe in das dritte Einstiegsamt des Polizeidienstes einzustellen. Als spezielle Verwendung kommt nicht nur die Bekämpfung von sogenannter Cybercrime, sondern auch die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität oder auch die Tätigkeit in anderen Bereichen in Betracht, in denen die Polizei auf die Expertise von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zurückgreifen will, die vor der Einstellung in den Polizeidienst ein für den Polizeidienst förderliches Studium absolviert haben. Damit soll die früher in der LbVOPol enthaltene Beschränkung auf bestimmte Studiengänge entfallen. Vor dem Hintergrund der immer komplexeren polizeilichen Aufgabenstellungen und neuer, die Entwicklung der Wissenschaftsgebiete berücksichtigender Studiengänge ist dies unabdingbar, um den polizeilichen Bedarf an extern ausgebildeten Fachleuten für spezielle Ermittlungstätigkeiten zu sichern. Dem Grunde nach ist damit auch die Gewinnung anderer Professionen und des notwendigen Fachpersonals möglich. Gleichwohl soll zunächst primär ein für die Bekämpfung der Cyberkriminalität geeignetes Fachpersonal gewonnen werden. Damit wird auch der Entschließung des Landtages vom 30. September 2014 (Drucksachen 16/2852/3061/3898/3995) Rechnung getragen, wonach mit der „Sonderlaufbahn Polizei“ das zur Bekämpfung dieses Kriminalitätsphänomens notwendige Fachpersonal gesichert werden soll. Im Hinblick auf die Besetzung der unter dem Stellenplanabschnitt „Sonderlaufbahn Polizei“ im Doppelhaushalt 2014/2015 ausgewiesenen Stellen ist zu differenzieren. Die im Kapitel 03 12 für das Jahr 2015 ausgewiesenen beiden Stellen des vierten Eingangsamtes stehen für zwei Polizeibeamte des dritten Einstiegsamtes zur Verfügung, die sich bereits in einem Zusatzstudium zum „Digitalen Forensiker“ befinden und nach dessen erfolgreichem Abschluss in das vierte Einstiegsamt des Polizeidienstes übernommen werden sollen. Mit den in Beamtenstellen der Besoldungsgruppe A 10 umgewandelten ehemaligen Tarifstellen soll bereits im Polizeidienst tätigen Tarifbeschäftigten, insbesondere qualifizierten IT-Fachkräften, die Möglichkeit einer Verbeamtung geboten werden. Durch die Integration dieser Spezialisten in die polizeiliche Ermittlungsarbeit sollen nicht nur Synergieeffekte bei der Bekämpfung der IuKKriminalität erzielt werden, sondern diese Fachkräfte sollen mit einer Verbeamtung auch langfristiger an das Land gebunden und Abwanderungen in die Privatwirtschaft möglichst vermieden werden. Die restlichen Stellen sollen für die Einstellung externer Spezialisten, vordringlich zunächst zur Bekämpfung der Cyberkriminalität , genutzt werden. Trotz eines nur begrenzt zur Verfügung stehenden Budgets konnten insgesamt sechs Stellen, je eine für die Polizeipräsidien und das Landeskriminalamt, für eine ursprünglich noch im Jahre 2014 angestrebte Einstellung freigegeben werden. Mit dem Ausschreibungs- und Auswahlverfahren wurde zentral das Landeskriminalamt beauftragt. Vor dem Hintergrund der noch ausstehenden laufbahnrechtlichen Regelung sowie der überlegung, aus ökonomischen Gründen eine polizeifachliche Unterweisung der gewonnenen externen Spezialisten erst durchzuführen, wenn die Möglichkeiten zur Einstellung weiterer Spezialisten möglichst umfassend realisiert werden konnten, sind derzeit lediglich Verbeamtungen als Verwaltungsbeamtinnen oder -beamte und damit sogenannte „Fremdbesetzungen“ der Stellen vorgesehen. Soweit Bewerberinnen oder Bewerber – noch – nicht die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllen, kommt zunächst auch eine Einstellung als Tarifkraft in Betracht. nach Anlage 3 a der Landesverordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft vom 19. Juni 2013 (GVBl. S. 263) sind neben Kriminalbeamtinnen und -beamten auch Verwaltungsbedienstete der Polizei Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, „soweit ihnen als Angehörige der Forensischen Informations- und Kommunikationstechnik, des Wirtschaftsprüfdienstes oder einer mit der Telekommunikationsüberwachung betrauten Stelle Polizeivollzugsaufgaben im Rahmen der Beweiserhebung, der Beweissicherung und Auswertung von Papieren, elektronischen Speichermedien und Telekommunikationsüberwachung übertragen worden sind, sofern sie seit mindestens zwei Jahren als Beamtinnen oder Beamte mit Zugang zum dritten Einstiegsamt oder Tarifbeschäftigte in einer vergleichbaren Entgeltgruppe tätig sind.“ Unter diesen, wenn auch gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten einschränkenden Voraussetzungen können somit auch Verwaltungsbedienstete der Polizei im Rahmen ihrer speziellen Fachlichkeit unterstützend bei der Bekämpfung der einschlägigen Kriminalitätsphänomene mitwirken. Zu Frage 5: Die Bewerberinnen und Bewerber auf die ausgeschriebenen Stellen werden als „Cyberanalyst/Cyberanalystin“ eingestellt. Sie müssen ein abgeschlossenes Bachelorstudium Informatik oder einen vergleichbaren Abschluss vorweisen können. Wünschenswert sind Fachkenntnisse im Bereich der praktischen Informatik, von Rechnerarchitekturen und Betriebssystemen, der Internettechnologien und spezifischen netzwerkprotokollen, der Verschlüsselungstechnologien, der digitalen Signatur, der Analyse und Abwehr von netzwerkangriffen, internetspezifischer Programmiersprache sowie der Skripten von Datenbanksystemen und Abfragesprachen sowie gute Kenntnisse der englischen Sprache. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich einem Auswahlverfahren zur Feststellung der persönlichen, fachlichen und sozialen Kompetenz stellen. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4415 Zu Frage 6: Den einzustellenden Bewerberinnen und Bewerbern stehen Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb des dritten Einstiegsamtes im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten und der Funktionsbewertungen offen. Eine Aufstiegsmöglichkeit in das vierte Einstiegsamt ist grundsätzlich lediglich nach Durchführung eines Auswahlverfahrens über ein Masterstudium an der Deutschen Hochschule der Polizei oder an einer anderen Hochschule bzw. Universität vorgesehen. Roger Lewentz Staatsminister 3