Drucksache 16/4416 19. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marlies Kohnle-Gros und Adolf Kessel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Landesinitiative Rückkehr Die Kleine Anfrage 2869 vom 27. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele ausreisepflichtige Personen sind in den letzten fünf Jahren im Rahmen der Landesinitiative Rückkehr freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt? 2. In welche Länder sind diese zurückgekehrt (bitte die einzelnen Rückführungsvorgänge nach Ländern getrennt aufschlüsseln)? 3. Wie hoch war dafür der finanzielle Aufwand (bitte die einzelnen Rückführungsvorgänge getrennt inkl. der dafür anfallenden Kosten aufschlüsseln)? 4. Bekommen die freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückgekehrten ausreisepflichtigen Personen eine Verbotsverfügung der Wieder einreise? 5. Wie viele der in den letzten fünf Jahren im Rahmen der Landesinitiative Rückkehr freiwillig in ihre Herkunftsländer ausgereisten Personen haben einen Folgeantrag für Asyl gestellt? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 bis 3: Die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 erfolgt wegen des Sachzusammenhanges im Zusammenhang. Vorausgeschickt wird, dass durch die Mittel für die Landesinitiative Rückkehr nicht nur Menschen in einer oft ausweglosen Situation eine Perspektive in ihrem Heimatland geboten wird, sondern auch die Sozialausgaben der kommunalen Haushalte entlastet werden. Zudem werden Kosten vermieden, die bei einer zwangsweisen Rückführung zusätzlich für die Kommunen entstünden. In der nachfolgenden Tabelle sind die Rückmeldungen von insgesamt 22 Sozialbehörden in den Kommunen, die im Rahmen der Landesinitiative Rückkehrberatung leisten, zusammengefasst. Die Kommunen, die geantwortet haben, teilten mit, dass eine weitere Aufschlüsselung in der zur Verfügung stehenden Beantwortungsfrist und vor dem Hintergrund des zur Zeit sehr hohen Arbeitsaufkommen im Flüchtlingsbereich der Kommunen nicht möglich war. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Januar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4416 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Ausreisepflichtige Personen, die eigenständig oder mit einer Förderung freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückkehren erhalten kein Wiedereinreiseverbot. Zu Frage 5: Nach den Rückmeldungen von 35 Ausländerbehörden haben in den letzten fünf Jahren 764 Personen einen Asylfolgeantrag gestellt, die zuvor eine Ausreiseförderung erhalten haben. Da die Zahl der Ausländerbehörden, die geantwortet haben, die Zahl der unter den Fragen 1 bis 3 antwortenden Sozialbehörden – aus den dargestellten Gründen – übersteigt und die Frage, wie lange nach einer geförderten Ausreise eine Wiedereinreise erfolgt, nicht beantwortet werden kann, sind Rückschlüsse zwischen beiden Zahlen nur bedingt möglich. Irene Alt Staatsministerin Länder Personen Kosten Afghanistan 5 5 059,00 Albanien Ägypten 4 1 615,00 Algerien 3 6 116,00 Angola 5 9 596,00 Armenien 11 11 706,00 Aserbaidschan 37 20 274,00 Äthiopien 1 Äquatorial Guinea 1 2 075,00 Bangladesch Bulgarien 4 1 729,00 Bosnien-Herzegowina 78 12 582,00 China 2 77 570,00 Georgien 18 38 315,00 Ghana 1 92,00 Guinea 3 5 516,00 Indien 6 14 825,00 Irak 27 33 781,00 Iran 27 29 861,00 Jamaika 1 2 874,00 Jordanien 1 2 071,00 Kamerun 1 50,00 Kasachstan 3 16 246,00 Kirgistan 1 Kongo 4 868,00 Kosovo 38 33 609,00 Länder Personen Kosten Kroatien 1 Libanon 4 17 293,00 Marokko 2 200,00 Mazedonien 228 29 132,00 Moldau 4 2 500,00 Montenegro 10 978,00 Nigeria 7 26 687,00 Nordzypern 1 200,00 Pakistan 3 6 500,00 Russ. Föderation 74 58 018,80 Polen 1 155,00 Rumänien 3 678,00 Senegal 1 250,00 Serbien 417 53 439,00 Somalia 2 2 284,00 Sierra Leone 2 6 615,00 Syrien 1 Togo 1 106,00 Türkei 24 28 860,00 Ukraine 2 Ungarn 1 USA 1 2 675,00 Usbekistan 1 1 332,00 Vietnam 5 4 754,00 insgesamt 1078 547 587,80