Drucksache 16/4417 19. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Adolf Kessel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Kontingentflüchtlinge Die Kleine Anfrage 2883 vom 3. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie groß ist das Kontingent der Kontingentflüchtlinge in Rheinland-Pfalz? 2. Wie viele Bewerbungen sind in den letzten drei Jahren eingegangen? 3. Wie viele davon wurden positiv beschieden? 4. Besteht eine zentrale Warteliste? 5. Wenn ja, nach welchen Kriterien setzt sich diese zusammen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Bundesministerium des Innern hat im Benehmen mit den Bundesländern, gestützt auf § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz, drei Aufnahmeanordnungen für syrische Flüchtlinge erlassen (Kontingentaufnahmen). Die Aufnahmeanordnungen datieren vom 30. Mai 2013 (5 000 Personen), 23. Dezember 2013 (5 000 Personen) und vom 18. Juli 2014 (10 000 Personen). Die Auswahlentscheidungen werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge getroffen. Bei der zweiten und dritten Aufnahmeaktion konnten auch hier lebende Verwandte Aufnahmevorschläge bei den Ausländerbehörden einreichen, die über das Ministerium an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitergeleitet wurden. Zu Frage 1: Rheinland-Pfalz werden entsprechend seiner Aufnahmequote insgesamt 960 Personen zugewiesen. Zu Frage 2: Im Rahmen des Vollzugs der zweiten und dritten Aufnahmeaktion des Bundes sind Aufnahmevorschläge für 1 968 Personen von den hier lebenden Verwandten an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Grundlage für die Auswahlentscheidungen weitergeleitet worden. Zu Frage 3: Der Vollzug der drei Bundesaufnahmeanordnungen stellt sich (Stand: 17. November 2014) für das Land Rheinland-Pfalz wie folgt dar: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Januar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Aufnahmeprogramm Aufnahme gesamt Rheinland-Pfalz Aufnahmezusagen Einreisen 1. Programm 5 000 Personen 240 238 237 2. Programm 5 000 Personen 240 201 167 3. Programm 10 000 Personen 480 280 39 Drucksache 16/4417 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Fragen 4 und 5: Eine zentrale Warteliste besteht nicht. Ergänzend zu den Bundesaufnahmeanordnungen hat Rheinland-Pfalz, gestützt auf § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, eine Landesaufnahmeanordnung erlassen, die syrische Flüchtlinge begünstigt, sofern die hier lebenden Familienangehörigen bereit und in der Lage sind, den Lebensunterhalt zu sichern. Danach sind (Stand: 17. November 2014) Aufnahmezusagen für 608 Personen erteilt worden und 386 Einreisen sind registriert. Irene Alt Staatsministerin