Drucksache 16/4419 19. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Inklusion in der Stadt Frankenthal Teil 1 Die Kleine Anfrage 2894 vom 8. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Kosten für Förderlehrer und individuelle Schulbegleiter in der Stadt Frankenthal in den letzten vier Jahren entwickelt? 2. Welchen Anteil an diesen Kosten trägt die Stadt Frankenthal? 3. Welche Kriterien sind für die Auswahl und welcher Zeitplan ist vorgesehen für die Weiterentwicklung der Förderschulen zu Förder- und Beratungszentren? 4. Welchen Anteil der Kosten trägt dabei die Stadt Frankenthal? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie betrifft Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen. Vor diesem Hintergrund wurde der Auftrag aller Schulen, bei der Entwicklung eines inklusiven Schulsystems mitzuwirken, im Schulgesetz verankert und die Bedeutung der Inklusion als allgemeinpädagogische Aufgabe hervorgehoben. An Schulen mit inklusivem Unterricht gestaltet das gesamte pädagogische Personal – Regelschullehrkräfte, Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte – gemeinsam förderlichen Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler. Die Kosten für dieses Personal trägt das Land zu 100 Prozent. Die für den inklusiven Unterricht zur Verfügung gestellten zusätzlichen Personalressourcen berücksichtigen die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, die Gesamtschülerzahl, den individuellen Förder- und Unterstützungsbedarf sowie die Belegung der für die genannten Schülerinnen und Schüler verfügbaren Plätze. Bei der nachfolgenden Tabelle werden die erbrachten Wochenstunden von Förderschullehrkräften und pädagogischen Fachkräften an Schwerpunktschulen in der Stadt Frankenthal zum jeweiligen Statistikstichtag dargestellt. Die näherungsweise Umrechnung in Ausgaben erfolgt auf Grundlage der landesdurchschnittlichen Ausgaben je Lehrerwochenstunde für eine Förderschullehrkraft bzw. je Wochenstunde für eine pädagogische Fachkraft. Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Januar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Schuljahr 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 Wochenstunden von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen – 41 57 72 Wochenstunden von pädagogischen Fachkräften an Schwerpunktschulen – 14,2 27,5 26,7 Durchschnittliche Kosten pro Förderschullehrerwochenstunde (in Euro) 2 570 2 640 2 600 2 630 Durchschnittliche Kosten pro Wochenstunde einer pädagogischen Fachkraft (in Euro) 1 450 1 490 1 470 1 570 Gesamtkosten (in 1 000 Euro) – 129 189 231 Drucksache 16/4419 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die im Rahmen der Sozialgesetzgebung des Bundes eingesetzten Integrationshelferinnen und -helfer erteilen keinen Unterricht und zählen nicht zum pädagogischen Personal. Integrationshilfe in Schulen ist eine ambulante Leistung der Eingliederungshilfe. Dabei handelt es sich um einen Individualanspruch, der grundsätzlich nicht von der besuchten Schule oder der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs abhängig ist. Integrationshilfe kann bei Kindern und Jugendlichen gewährt werden, die durch das Vorliegen einer Behinderung in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind, und bezieht sich nicht nur auf den schulischen Bereich. Die Bewilligung von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen fällt in die Zuständigkeit und Finanzverantwortung der örtlichen Träger der Sozialhilfe. Dies sind nach § 3 SGB XII und §§ 1 und 2 AGSGB XII die Landkreise und kreisfreien Städte. Für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen haben die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe Zuständigkeit und Finanzverantwortung. Dies sind die Landkreise und kreisfreien Städte, auch einige große kreisangehörige Städte (§ 69 Absatz 1 SGB VIII i. V. m. § 2 Absatz 1 AGKJHG). Daten zur Integrationshilfe als Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung werden von der Landesregierung nicht erhoben. Informationen zur Kostenentwicklung liegen ihr daher nicht vor. Für diese Kosten erhält die Stadt Frankenthal einen anteiligen Ausgleich nach der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs nach § 9 a LFAG im Rahmen der Schlüsselzuweisungen C und nach § 26 AGKJHG. Dazu gehören auch die Kosten der Integrationshilfen in Schulen. Die Stadt Frankenthal als örtlicher Träger der Sozialhilfe und Jugendhilfe kann nach der Vereinbarung nach § 109 b SchulG Mittel aus dem Unterstützungsfonds des Landes auch zur Finanzierung von Integrationshilfen verwenden. Zu Frage 3: Ein Schulträger kann den Antrag stellen, eine Förderschule in seiner Trägerschaft mit der Wahrnehmung der Aufgaben eines Förderund Beratungszentrums zu beauftragen. Bei der Entscheidung über seinen Antrag werden Bedarf und regionale Ausgewogenheit, die Qualität des Konzepts und die Ergebnisse der Abstimmung mit beteiligten Schulträgern und Schulen sowie des Verfahrens nach § 92 Absatz 6 SchulG berücksichtigt. Einige Schulträger haben bereits die Beauftragung von Förderschulen zu Förder- und Beratungszentren beantragt und stehen im intensiven Austausch mit der Schulaufsicht. Für das Schuljahr 2014/2015 konnten bis zum 15. Dezember 2014 weitere Anträge gestellt werden. Nach Entscheidung über die Anträge erfolgt die Beauftragung im Februar 2015. Für das Schuljahr 2015/2016 können Anträge bis Ende März 2015 gestellt werden. Die Entscheidung erfolgt vor Beginn der Sommerferien . Die Schulträger wurden über die genannten Termine schriftlich informiert. Über den Zeitplan für das Schuljahr 2016/2017 erhalten die Schulträger rechtzeitig Informationen. Zu Frage 4: Mit der Beauftragung von Förder- und Beratungszentren erhalten die Schulträger die Möglichkeit, das Angebot sonderpädagogischer Förderung in ihrer Region neu zu gestalten und dadurch zu optimieren. Es entstehen durch die Beauftragung keine zusätzlichen Kosten. Vera Reiß Staatsministerin