Drucksache 16/4426 22. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Investitionsstock Dorfgemeinschaftshäuser Die Kleine Anfrage 2888 vom 5. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Gemeinden welcher Größe wurden in den letzten fünf Jahren Dorfgemeinschaftshäuser mit Mitteln aus dem I-Stock gebaut? 2. Wie hoch waren die jeweiligen Bausummen? 3. Wie hoch waren die jeweiligen Fördergelder? 4. Wie groß waren die jeweiligen Baumaßnahmen (Fläche, Sitzplätze)? 5. Nach welchem Kriterium wurden die jeweiligen Maßnahmen in ihrer Größenordnung und Zuschusshöhe bewertet? 6. Welche Schlüssel für die Relation der Größe einer Gemeinde zu der Größe eines Dorfgemeinschaftshauses sieht die Landesre- gierung als Grundlage für die Förderfähigkeit an? 7. Welche sonstigen Kriterien, neben der Größe der Gemeinde, sieht die Landesregierung als wichtig in der Betrachtung der Größen- ordnung von Dorfgemeinschaftshäusern an? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Aus dem Investitionsstock wurden in den Jahren 2010 bis 2014 insgesamt 438 Vorhaben an Dorfgemeinschaftshäusern, Bürgerhäusern , Mehrzweckhallen und Multifunktionsgebäuden gefördert. Bei deutlich über 90 Prozent dieser Vorhaben handelt es sich um Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Einrichtungen. Neubauten von Dorfgemeinschaftshäusern werden grundsätzlich nur dann gefördert, wenn keine Gemeinschaftseinrichtung vorhanden ist oder der Ausbau bzw. die Sanierung der vorhandenen Einrichtung sich als unwirtschaftlich erweist. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1, 2, 3 und 4: Die erbetenen Informationen können der als Anlage beigefügten Übersicht über Neubauvorhaben entnommen werden. Einheitliche Angaben zu den Flächen sowie verwertbare Angaben zu Sitzplätzen liegen der Landesregierung nicht vor. Zu den Fragen 5, 6 und 7: Die Zuwendungshöhe richtet sich gemäß Nr. 6 Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen aus dem Investitionsstock (VV-IStock) in jedem Einzelfall nach dem Landesinteresse an der Ausführung der konkreten Maßnahme und der finanziellen Leistungsfähigkeit Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Februar 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4426 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode des Maßnahmenträgers. Ferner besteht nach Nr. 2.2 VV-IStock für die gemeinschaftliche Nutzung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit eine Förderpräferenz, damit eine möglichst hohe Auslastung der Räumlichkeiten erreicht wird und Doppelstrukturen vermieden werden. Eine Festlegung des Verhältnisses der Größe einer Gemeinde zu der Größe eines Dorfgemeinschaftshauses als Grundlage der Förderungsfähigkeit würde dem von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlichen und nachzuweisenden Bedarf an Gemeinschaftseinrichtungen nicht Rechnung tragen. Nach den Vorgaben der VV-IStock dürfen die Kosten nicht infolge zu aufwändiger Planung überhöht und daher mit den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit unvereinbar sein. Insbesondere ist bei der Aufstellung von Raumprogrammen und der Ausgestaltung ein strenger Maßstab anzulegen (Nr. 3.2.4 VV-IStock). Bei der Beurteilung der einzelnen Vorhaben spielen neben der Größe der Gemeinde viele weitere von Fall zu Fall abweichende Kriterien eine Rolle. Dabei ist der Bedarf auch abhängig davon, ob im konkreten Fall die Nutzung anderer Einrichtungen (z. B. Sporthalle, Schulsporthalle oder andere geeignete Einrichtungen der Kirchen oder sonstiger Träger) möglich ist oder ob seitens der örtlichen Gastronomie entsprechende Räumlichkeiten angeboten werden. Generell sind die einzelnen Vorhaben kaum miteinander vergleichbar. Während in einem Fall das Dorfgemeinschaftshaus nur aus einer Versammlungsstätte gegebenenfalls sogar ohne Nebenräume besteht, sind in anderen Fällen neben diesen Räumen noch zusätzliche Räume beispielsweise für die Verwaltung (Bürgermeister, Gemeinderat), für Jugendliche oder Senioren integriert. Die Anzahl der örtlichen Vereine, die Intensität der Vereinsarbeit und die hierfür erforderlichen Flächen haben ebenfalls Einfluss auf den Raumbedarf in einem Dorfgemeinschaftshaus. Roger Lewentz Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4426 Anlage Investitionsstock, Neubau von Dorfgemeinschaftshäusern *) Stand 12. Dezember 2014 **) Laut Angaben im Zuwendungsantrag BGF = Bruttogrundfläche NF = Nutzfläche 3 Gemeinde Maßnahme Einwohner**) zuwendungsfähige Gesamtkosten in Euro Zuwendung in Euro Fläche in m2**) 2014*) OG Gusterath Abriss und Neubau des Gemeindehauses 1 987 2 109 168 700 000 1 045,05 (BGF) OG St. Johann Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses 840 1 804 850 722 000 827,44 (BGF) 2013 OG Buchholz Neubau eines Heimathauses/Bürgerforums 4 481 766 951 190 000 329,32 (BGF) OG Biebern Neubau eines Gemeindehauses 317 819 000 330 000 317,31 (BGF) OG Reifferscheid Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses 529 674 060 300 000 392,00 (BGF) OG Dirmstein Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses einschl. Außenanlagen 2 983 3 199 030 1 600 000 774,50 (BGF) OG Stetten Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses 614 2 225 977 1 336 000 1 116,04 (NF) 2012 OG Münchwald Neubau der Hubertushalle als multifunktionales Gebäude mit Feuerwehrhaus 303 597 800 180 000 330,17 (NF) OG Bretzenheim Neubau einer Mehrzweckhalle 2 457 1 810 000 400 000 1 406,52 (NF) Stadt Wittlich Neubau Jugend- und Bürgerhaus im Stadtteil Wengerohr 19 016 821 300 330 000 360,32 (NF) OG Mittelbrunn Neubau eines Saalgebäudes und Herrichtung des Freigeländes 679 2 180 029 872 000 471,84 (NF) OG Dittelsheim-Hessloch Neubau einer Mehrzweckhalle 2 127 2 518 350 1 007 000 801,81 (NF) 2011 OG Steinebach an der Wied Neubau eines Gemeindezentrums 793 1 614 000 720 000 761,45 (BGF) OG Brieden Neubau eines Gemeindehauses mit Jugend- und Feuerwehrgeräteraum 146 189 900 76 000 71,70 (NF) OG Trimbs Bau eines Gemeindehauses 626 690 000 275 000 241,60 (NF) OG Weinsheim Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses mit integriertem Feuerwehrhaus 1 005 1 090 192 545 000 601,64 (BGF) OG Waldrach Neubau Gemeindehaus 2 096 968 300 450 000 450,40 (BGF) Stadt Schweich Neubau eines Bürgerzentrums 6 724 2 443 000 1 100 000 1 205,46 (BGF) OG Sörgenloch Neubau Bürger- und Kulturzentrum 1 181 321 500 97 000 223,99 (BGF) OG Bechenheim Neubau eines Bürgerhauses einschl. begleitender Baumaßnahmen 426 408 646 164 000 530,83 (BGF) 2010 OG Mudersbach Neubau einer Mehrzweckhalle 6 095 2 966 000 1 200 000 1 400,15 (NF) OG Dickesbach Neubau eines multifunktionalen Gemeindezentrums 437 1 043 400 520 000 746,70 (NF) OG Norath Neubau eines Gemeindezentrums 447 820 622 330 000 449,80 (NF) Stadt Bad NeuenahrAhrweiler Neubau des Mehrzweckgebäudes Ramersbach 27 422 742 000 297 000 426,63 (NF) OG Becherbach Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses im Ortsteil Becherbach 972 935 000 500 000 417,08 (NF) OG Musweiler Neubau eines Bürgerhauses 60 313 000 110 000 92,57 (NF)