Drucksache 16/4428 22. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Guido Ernst (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Wechsel von G8GTS an eine Fachoberschule (FOS) Die Kleine Anfrage 2877 vom 1. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es gewollt, dass Schülerinnen und Schüler ohne qualifizierten Sekundarstufen I-Abschluss nach Besuch der Klasse 9 eines G8- Gymnasiums in die FOS wechseln können? 2. Wie ist dies ggf. zu rechtfertigen gegenüber Schülerinnen und Schülern eines G9-Gymnasiums, die erst nach erfolgreichem Se- kundarstufen I-Abschluss zum Ende der Klasse 10 wechseln können, und gegenüber Schülerinnen und Schülern der Realschule plus, die neben dem erfolgreichen SI-Abschluss den Notendurchschnitt 3,0 benötigen und kein „mangelhaft“ in Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache haben dürfen? 3. Wie kann gewährleistet werden, dass die Schülerinnen und Schüler der G8-Gymnasien, die nach der Klasse 9 zur FOS wechseln, ohne den fehlenden Stoff der Klasse 10, der in der FOS vorausgesetzt wird, dem Unterricht in der FOS folgen können? 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler eines G8-Gymnasiums sind in den vergangenen Jahren bisher an eine FOS gewechselt? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Ein wesentliches Merkmal der rheinland-pfälzischen Schulstruktur ist die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Schularten. Diese Durchlässigkeit stellt sicher, dass auch nach einer einmal getroffenen Schullaufbahnentscheidung Wechsel in andere Schularten und Bildungsgänge möglich sind. Es ist ausdrücklich gewünscht, dass Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage einer fundierten Schullaufbahnberatung ihren Bildungsweg möglichen neuen Gegebenheiten und Zielen anpassen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: In § 4 Abs. 1 Nr. 3 der Landesverordnung über die Fachoberschule ist geregelt, dass Schülerinnen und Schüler, die an einem Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang in Klassenstufe 10 versetzt sind, in die Fachoberschule aufgenommen werden können. Diese Regelung ist Folge aus der Struktur der achtjährigen gymnasialen Bildungsgänge. Schülerinnen und Schüler, die ein Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang besuchen, erwerben mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 auch die Berechtigung zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Die Jahrgangsstufe 10 ist in Gymnasien mit achtjährigem Bildungsgang gleichzeitig das letzte Jahr der Sekundarstufe I und Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Die Aufnahmevoraussetzungen in die Fachoberschule für Schülerinnen und Schüler aus Gymnasien mit achtjährigem und neunjährigem Bildungsgang entsprechen den Übergangsbestimmungen in die gymnasiale Oberstufe. Für Schülerinnen und Schüler aus Realschulen plus sind die Aufnahmevoraussetzungen in die Fachoberschule und in die gymnasiale Oberstufe im Wesentlichen identisch . Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Januar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4428 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Für Schülerinnen und Schüler aus Gymnasien mit achtjährigem Bildungsgang ist der Übergang zur Fachoberschule nach der Klassenstufe 9 ohne Weiteres möglich. Zum einem ist hier ab Klassenstufe 7 die Pflichtstundenzahl höher als in Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang und der Realschule plus. Zum anderen ist in ergänzenden Lehrplanrichtlinien festgelegt, welche Inhalte gestrafft und welche Inhalte exemplarisch behandelt werden. Daher sind am Ende der Klassenstufe 9 in den Gymnasien mit achtjäh ri gem Bildungsgang mehr Inhalte pro Fach behandelt worden als am Ende der Klassenstufe 9 in Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang oder in der Realschule plus. Zu Frage 4: Insgesamt sind bisher neun Schülerinnen und Schüler nach der Klassenstufe 10 eines achtjährigen Gymnasiums und ein Schüler nach der Klassenstufe 9 eines achtjährigen Gymnasiums an Fachoberschulen gewechselt. Vera Reiß Staatsministerin