Drucksache 16/4433 23. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Aussagen des CDU-Abgeordneten Christian Baldauf zur „Landauer Erklärung“ Die Kleine Anfrage 2884 vom 2. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen der „Landauer Erklärung“ haben sich die Verwaltungsspitzen der Verbandgemeinden Annweiler, Hauenstein und Landau-Land, des Landkreises Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau in der Pfalz unter Beteiligung der projektierenden Energie versorger und Vertreterinnen und Vertreter des Landes am 25. November 2014 auf ein gemeinsames Vorgehen beim Aufstellen von Windrädern im Pfälzerwald geeinigt. Dazu wurde eine Erklärung unterzeichnet, nach der Windräder nur auf einigen Flächen aufgestellt werden sollen. Gleichzeitig soll die Bevölkerung an der Standortentscheidung beteiligt werden. Eine Abstimmung mit der UNESCO mit dem Ziel, den Status des Pfälzerwaldes als Biosphärenreservat zu erhalten, ist ebenfalls Bestandteil der Erklärung. Am Freitag, dem 28. November 2014 behauptete der CDU-Landtagsabgeordnete Christian Baldauf, die sogenannte „Landauer Erklärung zur Windkraft im Pfälzerwald“ sei „auf Drängen der Landesregierung von Kommunalpolitikern“ verabschiedet worden. Weiter betonte er, die Landesregierung dürfe sich „nicht über das Votum des Bezirkstages der Pfalz hinwegsetzen“. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Auf wessen Einladung fand nach Kenntnis der Landesregierung das Treffen am 25. November 2014, auf dem die „Landauer Erklärung“ unterzeichnet wurde, statt? 2. Entspricht die Aussage des Abgeordneten Baldauf, dass die „Landauer Erklärung“ auf Drängen der Landesregierung unterzeichnet wurde, den Tatsachen? 3. Teilt die Landesregierung die Meinung des Abgeordneten Baldauf, die Landesregierung würde sich über das Votum des Bezirk- tages der Pfalz hinwegsetzen? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Beteiligungsvorhaben im Rahmen der Standortentscheidung von Windenergieanlagen im Pfälzerwald, auf die sich in der „Landauer Erklärung“ geeinigt wurde? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 17. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Herr Oberbürgermeister Hans-Dieter Schlimmer, Stadt Landau, hat Anfang November 2014 vor dem Hintergrund der diskutierten „Windenergie im Pfälzerwald“ zu einem Abstimmungsgespräch am 25. November 2014 eingeladen, aus dem die „Landauer Erklärung“ der unterzeichnenden Verwaltungsspitzen hervorgegangen ist. Zu Frage 2: Nein. Zu Frage 3: Nein. Der Bezirkstag ist ein Organ des Bezirksverbandes, der sich als Gebietskörperschaft und Gemeindeverband um Belange kümmert , die unterhalb der Landesebene und oberhalb der Ebene der 16 Landkreise und kreisfreien Städte der Pfalz angesiedelt sind. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Februar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4433 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Steuerung der Windenergienutzung – außerhalb der Tabu- und Vorranggebiete – ist aber der Bauleitplanung der zuständigen Kommunen vorbehalten. Die Landesregierung setzt sich daher nicht über das Votum des Bezirkstages hinweg. Vielmehr soll die interkommunale Kooperation im Pfälzerwald ebenso wie ein Dialog mit dem Bezirkstag und dem MAB-Nationalkomitee unterstützt werden. Zu Frage 4: Die „Landauer Erklärung“ sieht die „Einbeziehung der Bevölkerung“, die „Beibehaltung des UNESCO-Status“ sowie eine „solidarische Gewinn- und Lastenverteilung in der Region“ vor. Die Landesregierung begrüßt eine derart umfassende Beteiligung auch im Hinblick auf eine „raum- und naturverträgliche Konzentration der Windkraftanlagen im Pfälzerwald“. Ulrike Höfken Staatsministerin