Drucksache 16/4434 23. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Calciumchlorid-Pipeline Die Kleine Anfrage 2889 vom 5. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung Pläne, mittels Pipeline jährlich bis zu 990 000 Tonnen Calciumchlorid eines belgisch-US- amerikanischen Konsortiums mit Firmensitz in Lothringen in den Rhein einzubringen? 2. Seit wann hat die Landesregierung Kenntnis vom geplanten Bau der Pipeline, mit der das Konsortium der Firmen Solvay und Novacarb Calciumchlorid in den Rhein einleiten will? 3. Wer hat den Bau der Pipeline und das Einleiten des Calciumchlorids in den Rhein genehmigt? 4. Inwiefern war oder ist die Landesregierung in das Genehmigungsverfahren involviert? 5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits ergriffen, um den Bau der Pipeline und das Einleiten von Calciumchlorid oder anderen Stoffen in den Rhein zu verhindern? 6. Welche Maßnahmen plant sie noch zu ergreifen? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 19. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Im Frühjahr 2013 wurde das Thema „Mögliche Chloridüberleitungen“ in einer Sitzung der Internationalen Kommissionen zum Schutz von Mosel und Saar (IKSMS) von französischer Seite angesprochen. Diese informierte die Teilnehmer, dass in einer Studie eines Ingenieurbüros drei Varianten geprüft werden sollen: a) bestehende Einleitungen in die Mosel weiter flussabwärts in die Mosel einzuleiten, b) bestehende Einleitungen in die Mosel in den Rhein unterhalb von Straßburg einzuleiten, c) Aufbereitung der Salzeinleitungen (z. B. durch Umkehrosmose). Die Studie liegt nach derzeitiger Kenntnis weder der Bundesregierung noch einer der betroffenen Landesregierungen vor. Die rheinland-pfälzische Landesregierung schätzt Überleitungen von Schadstoffen als nicht zeitgemäß ein. Es sollte eine Aufbereitung der salzbelasteten Abwässer erfolgen, die damit generell die Salzeinleitungen und die Gewässerbelastungen verringern. Zu den Fragen 3 bis 6: Das Vorhaben befindet sich noch nicht in einem Genehmigungsverfahren. Nach neuesten Informationen aus Frankreich, anlässlich der Vollversammlung der Internationalen Kommissionen zum Schutz von Mosel und Saar am 12. Dezember 2014, stößt das Vorhaben auch in Frankreich auf große Skepsis. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Januar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4434 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Nach französischen Angaben hat das sogenannte comités de bassin daher Anfang Dezember 2014 eine Studie zur Akzeptanzverträglichkeit sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse, auch im Hinblick auf die geschätzten Kosten (250 bis 300 Mio. Euro), in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sollen im zweiten Quartal 2015 vorliegen. Die endgültige Entscheidung über die Weiterverfolgung oder Einstellung des Projekts wird daher Mitte des nächsten Jahres erwartet. Im Falle einer Entscheidung für die Weiterverfolgung des Projektes wird sich das Verfahren nach französischem Recht richten. Es gelten aber auch die Vorschriften des EU-Rechts. Dazu gehört z. B. eine grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei Maßnahmen, die grenzüberschreitend wirken. Darüber hinaus ist eine Abstimmung im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (Bewirtschaftungspläne, Maßnahmenprogramme) erforderlich . Ein solches Projekt wird sicherlich auch in der IKSMS und der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) thematisiert. In allen Gremien würde sich Rheinland-Pfalz dagegen aussprechen. Ulrike Höfken Staatsministerin