Drucksache 16/4435 23. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Barbara Schleicher-Rothmund (SPD) und A n t w o r t des Chefs der Staatskanzlei Ehrenamtskarte im Wahlkreis Germersheim Die Kleine Anfrage 2901 vom 9. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Die landesweite Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz wird für herausragendes bürgerschaftliches Engagement verliehen und ermöglicht dem Inhaber ermäßigte Eintrittspreise, Ermäßigungen auf Waren oder Dienstleistungen sowie nicht-monetäre Vergünstigungen. Ziel: die Menschen zu würdigen, die sich in besonderer Weise ehrenamtlich für das Gemeinwesen einsetzen. In Rheinland-Pfalz sind rund 1,5 Millionen Menschen ehrenamtlich aktiv – das ist die höchste Ehrenamtsquote in Deutschland. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung den bisherigen Erfolg/die Annahme der Ehrenamtskarte? 2. Welche Kommunen beteiligen sich bisher an der landesweiten Ehrenamtskarte? 3. Welche Vergünstigungen gibt es bisher insgesamt? 4. Ist die Kritik gerechtfertigt, dass die Kommunen die Kosten für die Karte zum größten Teil alleine tragen müssen? 5. Wie unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der Einführung und Umsetzung der Ehrenamtskarte? 6. Wie sind die genauen Zahlen für den Kreis Germersheim? In welchen Kommunen wurden hier bereits Ehrenamtskarten ausge- stellt und welche staatlichen und kommunalen Stellen stellen Vergünstigungen für die Ehrenamtskarte zur Verfügung? 7. Wie hoch ist der dafür entstehende Kostenaufwand? Der Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung beurteilt den bisherigen Verlauf der Einführung der landesweiten Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz sehr positiv . Nach dem Beschluss des Ministerrats zur Einführung der landesweiten Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz am 29. April 2014 hat die Ministerpräsidentin mit Schreiben vom 2. Mai 2014 die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aller Städte, Verbandsgemeinden und freien Gemeinden eingeladen, sich auf freiwilliger Basis an der landesweiten Ehrenamtskarte zu beteiligen. Bereits in den ersten Monaten haben über 50 Kommunen ihr Interesse bekundet. Am 14. September 2014 konnten im Rahmen des landesweiten Ehrenamtstages Kooperationsvereinbarungen mit fünf Kommunen abgeschlossen werden. Im Dezember 2014 wurden die ersten landesweiten Ehrenamtskarten an überdurchschnittlich engagierte Bürgerinnen und Bürger ausgegeben. Die öffentliche Resonanz auf die Karte ist ausgesprochen hoch. Dies drückt sich in der Vielzahl der Anfragen und Anträge an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung aus. Da jedoch nur Engagierte aus teilnehmenden Kommunen die Ehrenamtskarte erhalten können, müssen bedauerlicherweise aus diesem Grund viele Anträge zurückgewiesen werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Januar 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4435 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Bis zum 15. Dezember 2014 haben die Städte Ingelheim, Lahnstein, Mayen und Oppenheim sowie die Verbandsgemeinden Hachen - burg, Kirchberg (Hunsrück) und Langenlonsheim eine Kooperationsvereinbarung zur Einführung der landesweiten Ehrenamtskarte mit dem Land Rheinland-Pfalz verbindlich abgeschlossen. In den Städten Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier sowie den Verbandsgemeinden Eisenberg (Pfalz) und Rhein-Selz sind bereits Gremienbeschlüsse zur Einführung der landesweiten Ehrenamtskarte gefasst worden und es wird derzeit der Abschluss der Kooperationsvereinbarung vorbereitet. Zu Frage 3: Der ständig aktualisierte Katalog der Vergünstigungen für die Inhaberinnen und Inhaber der landesweiten Ehrenamtskarte ist auf der Internetseite der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung einzusehen. Zum 15. Dezember 2014 gab es folgende Vergünstigungen : Vergünstigungen des Landes: – 50 % ermäßigte Eintrittspreise für die Festung Ehrenbreitstein, Schloss Stolzenfels, Burg Pfalzgrafenstein, Burg Trifels, Schloss Villa Ludwigshöhe, Römerbauten Trier, Landesmuseen in Mainz, Koblenz und Trier und Besucher- und Informationszentrum „Mosellum – Erlebniswelt – Fischpass Koblenz“; – ermäßigter Eintrittspreis von 2,50 Euro (regulär vier Euro) für das Hambacher Schloss; – 20 % Ermäßigung auf Waren und Produkte im Waldladen des Walderlebniszentrums Soonwald und im Haus der Nachhaltigkeit in Johanniskreuz; – 10 % Ermäßigung beim Einkauf von Weinen der Staatsweingüter Rheinland-Pfalz (max. 60 Flaschen); – Informationsfahrten mit dem Mess- und Untersuchungsschiff „MS Burgund“; – Sonderaktionen und Verlosungen mit Unterstützung von Lotto Rheinland-Pfalz GmbH und der Staatskanzlei. Vergünstigungen von Unternehmen: – Die DEVK-Versicherungen gewähren vergünstigte Tarife bei Sach-, Haftpflicht-, Unfall-, Rechtsschutz- und Kraftfahrzeugversicherungen in der Form, dass das Beitragsniveau in etwa den für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifen entspricht. Vergünstigungen der Kommunen: – Die Stadt Lahnstein gewährt ermäßigte Eintrittspreise für die Städtischen Bäder, für Aufführungen der Städtischen Bühne und für Eigenveranstaltungen des Jugendkulturzentrums sowie 50 % Ermäßigung beim Jahresbeitrag für die Stadtbücherei; – die Stadt Mayen gewährt ermäßigte Eintrittspreise für das Nettebad Mayen, das Eifelmuseum, das Vulkanpark-Erlebniszentrum „Terra Vulcania“ und für die Burgfestspiele Mayen; – die Verbandsgemeinde Hachenburg gewährt eine kostenlose Teilnahme an Stadtführungen und 20 % Rabatt beim Kauf eines Produkts pro Monat aus dem Sortiment „Kräuterwind“ in der Tourist-Information; – die Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) gewährt jeweils 20 % Ermäßigung beim Eintritt in die Schwimmbäder der Verbandsgemeinde und bei Theatervorstellungen; – die Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) gewährt eine Ermäßigung von fünf Euro beim Besuch des Theaters, von 10 % auf alle Volkshochschulkurse und von rund 50 % beim Eintritt ins Waldschwimmbad; – die Stadt Mainz hat bisher 10 % Rabatt im Mainzer Touristik Service Center und Rabatte für das Open-Ohr-Festival angeboten; – die Stadt Koblenz hat bisher Freikarten für die Schlosstreppen und für den Konzertbesuch am Deutschen Eck anlässlich des Sommerfestes „Rhein in Flammen“ angeboten; – der Donnersbergkreis gewährt ermäßigte Eintrittspreise in das Keltendorf Steinbach und den Keltengarten. Einige teilnehmende Kommunen haben angekündigt, dass sie beabsichtigen, weitere Vergünstigungen einzuwerben. Zu den Fragen 4 und 5: Die in Rheinland-Pfalz geltenden Regelungen bieten den Kommunen eine niedrigschwellige Möglichkeit der Beteiligung an der Ehrenamtskarte . Es kann entsprechend den Erfahrungen in anderen Ländern davon ausgegangen werden, dass für die Kommunen die Kosten bzw. Einnahmeausfälle im Zusammenhang mit den Vergünstigungen für die landesweite Ehrenamtskarte auch wegen gegenläufiger Auswirkungen überschaubar bleiben. Möglich sind auch nicht-monetäre Vergünstigungen wie beispielsweise besondere Aktionen. Darüber hinaus erspart ehrenamtliches Engagement der öffentlichen Hand nennenswerte eigene finanzielle Aufwendungen . 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4435 Die Landesregierung stellt den organisatorischen Rahmen für die landesweit gültige Ehrenamtskarte, übernimmt sämtliche Service - leistungen, bewirbt die Karte, stellt sie auf eigene Rechnung her und trägt die Kosten für den Internetauftritt. Sie stellt Flyer, Plakate und Mitmach-Aufkleber zur Kenntlichmachung der Vergünstigungsgeber zur Verfügung. Außerdem hat sie einen ausführlichen Leitfaden für Kommunen zur Einführung der Ehrenamtskarte erarbeitet und informiert interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen in Workshops. Zu den Fragen 6 und 7: Bisher beteiligt sich keine Kommune aus dem Kreis Germersheim an der landesweiten Ehrenamtskarte. Folglich sind noch keine landesweiten Ehrenamtskarten für dort engagierte Ehrenamtliche ausgestellt worden und es wurden bisher von den dortigen kommunalen Stellen keine Vergünstigungen zur Verfügung gestellt. Da sich bisher keine Kommunen aus dem Kreis Germersheim an der landesweiten Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz beteiligen oder ihr Interesse bekundet haben, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse über Art und Umfang möglicher Vergünstigungen vor. Eine Einschätzung des Kostenaufwands ist nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 verwiesen . Clemens Hoch Staatssekretär 3