Drucksache 16/4438 23. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Entwidmung der „Bachbahn“ – hier: Anfrage an den Kreisverband der Grünen Die Kleine Anfrage 2880 vom 2. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat mir auf meine Anfrage vom 25. August 2014 (Drucksache 16/3967) mitgeteilt, dass das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung angeschrieben und um Zustimmung zur Herausnahme der stillgelegten Bahnstrecke aus der Bestandssicherung über den Rahmenvertrag des Landes mit der DB Netz AG gebeten hat. Laut Berichterstattung der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ vom 29. November 2014 hat das Wirtschaftsministerium dazu eine Stellungnahme des Kreisverbands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Kaiserslautern angefordert. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Parteigliederungen werden und wurden von Ministerien oder nachgeordnete Stellen der Landesregierung in diesem konkreten Fall und auch in anderen Fällen, ggf. regelmäßig, um Stellungnahme gebeten, bevor eine Entscheidung der Landesregierung , eines Ministeriums oder einer nachgeordneten Behörde zu einem Sachverhalt ergeht? 2. Auf welcher rechtlichen Grundlage und durch wen/auf wessen Weisung erfolgt die Anforderung einer Stellungnahme beim Kreisverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Kaiserslautern? 3. Welchen Erkenntnisgewinn erhoffte sich das Wirtschaftsministerium durch die Anforderung einer Stellungnahme beim Kreisverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der nicht von den betroffenen Trägern öffentlicher Belange, den beteiligten Kommunen und deren Gremien zu erwarten war? 4. Welchen Stellenwert und welche rechtliche Relevanz misst die Landesregierung der Stellungnahme des Kreisverbands von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in diesem Zusammenhang zu und welchen Einfluss hat er auf die zu treffende Sachentscheidung? 5. Wann ist mit einer Entscheidung des Ministeriums in dieser Angelegenheit zu rechnen? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 bis 4: Die Entwidmung der Bachbahn betreffend wurden seitens der Landesregierung Parteigliederungen nicht um Stellungnahme gebeten. Auch andere Fälle sind nicht bekannt. Zu Frage 5: Das für Verkehrsangelegenheiten zuständige Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) und das für die Landesplanung zuständige Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung haben der Freistellung der stillgelegten Eisenbahnstrecke Lampertsmühle-Otterbach nach Weilerbach (Bachbahn) von Bahnbetriebszwecken nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahn gesetzes zugestimmt. Es obliegt nun dem Eisenbahnbundesamt, die abschließende Entscheidung über die Anträge der dortigen Kommunen auf eine endgültige Entwidmung der Bachbahn zu treffen. Eveline Lemke Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Januar 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode