Drucksache 16/4442 23. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Horst Gies und Guido Ernst (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Weiterentwicklung am Nürburgring Die Kleine Anfrage 2890 vom 8. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Rechtskonstruktionen gelten ab dem 1. Januar 2015 für die Eigentümerverhältnisse am Nürburgring gemäß den ver- schiedenen Insolvenzen? 2. Welche Rechtskonstruktionen gelten für die möglichen Pachtverhältnisse ab dem 1. Januar 2015 am Nürburgring? 3. Welche Pachtverträge mit Nutzern/Mietern sind derzeit für welchen Zeitraum abgeschlossen? 4. Wann hat das von Herrn Journalisten Hahne in der Sendung „SWR 4 Klartext“ behauptete Treffen zwischen Frau Dreyer und Herrn Charitonin wo stattgefunden und wer hat daran teilgenommen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Nürburgring-Eigentumsgesellschaften befinden sich bereits seit 2012 in Insolvenz. Aufgrund der insolvenzrechtlichen Grundprinzipien liegen die Geschicke am Nürburgring bereits seit mehreren Jahren nicht mehr in der Sphäre des Landes Rheinland-Pfalz. Der gerichtlich bestellte Sachwalter und der Sanierungsgeschäftsführer agieren im Rahmen des Insolvenzverfahrens – und so auch bei der Durchführung und dem Abschluss des Bietverfahrens – eigenverantwortlich. Dieser Umstand wurde bereits in zahlreichen parlamentarischen Ausschüssen, Plenarsitzungen und in Antworten auf Kleine Anfragen hinreichend dargelegt. Die Ring-Verwalter teilten auf Anfrage mit, dass in Abstimmung mit der EU-Kommis sion der Pachtvertrag zwischen den Verkäufergesellschaften und der Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH zwingend bis Ende Januar 2015 beendet werden müsse. Die Beendigung dieses Pachtverhältnisses werde derzeit vorbereitet. Anschließend werde der Besitz auf die Käufergesellschaft übertragen. Derzeit werde davon ausgegangen, dass dies im Rahmen eines neu abzuschließenden Pachtverhältnisses zwischen der Käufergesellschaft und einer Treuhandgesellschaft erfolge, bis der Kaufvertrag endgültig vollzogen werden könne. Zu Frage 4: Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat Herrn Charitonin nicht getroffen. In Vertretung: Randolf Stich Ministerialdirektor Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Januar 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode