Drucksache 16/4443 23. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Förderung von SPNV-Projekten außerhalb des Rheinland-Pfalz-Taktes Die Kleine Anfrage 2892 vom 8. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viel Haushaltsmittel stehen im laufenden Doppelhaushalt des Landes für die Reaktivierung von Bahnstrecken für den SPNV im Rahmen des vorhandenen Deckungskreises zur Verfügung? 2. In welchem Umfang wurden diese Mittel bis jetzt durch Verausgabung oder verbindliche Förderzusagen und Zahlungsver- pflichtungen gebunden? 3. Bis wann wird die Landesregierung Richtlinien für die Förderung von Bahnstrecken außerhalb des Rheinland-Pfalz-Taktes erlassen bzw. veröffentlichen? 4. Nach welchen Maßstäben beabsichtigt die Landesregierung die Förderung solcher Bahnstrecken? 5. Welche Projekte dieser Art sind der Landesregierung in Rheinland-Pfalz bekannt? 6. Für welche Projekte liegen der Landesregierung Förderanträge oder auch Anfragen zu den Voraussetzungen oder Chancen einer Förderung oder auch Ankündigungen von Förderwünschen vor? 7. Bis zu welchem Zeitpunkt sollten nach Auffassung der Landesregierung die Entscheidungen zur Förderung solcher SPNV-Pro- jekte für den laufenden Doppelhaushalt getroffen sein? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Rahmen der Umsetzung des Projektes Rheinland-Pfalz-Takt 2015 hat das Land eine Vielzahl von Infrastrukturprojekten an im SPNV bedienten Bahnstrecken angestoßen und zum Teil auch finanziert. Als SPNV im Rheinland-Pfalz-Takt ist dabei grundsätzlich ein Zugangebot im Stundentakt je Richtung an sieben Tagen in der Woche zu verstehen. Ergänzend hierzu ist es Ziel der Landesregierung, auch Zuwendungen zu Investitionen in die Erhaltung/Reaktivierung an weiteren Bahnstrecken zu gewähren, damit diese für touristische Ausflugsverkehre und/oder Schienengüterverkehre weiter genutzt werden und langfristig eine Mobilitätsalternative darstellen können. Diese Verkehre sind dabei im Sinne der Fördervorschrift nicht als SPNV anzusehen. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Im Doppelhaushalt 2014/2015 sind bei Kapitel 03 21 Titel 891 51 (Zuwendungen für Infrastrukturinvestitionen zur Reaktivierung von Bahnstrecken außerhalb des Rheinland-Pfalz-Taktes 2015) Landesmittel in Höhe von je 5 Mio. Euro/Jahr veranschlagt. In 2014 sind darüber hinaus Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 18 Mio. Euro (fällig in den Jahren 2015 bis 2017) etatisiert. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Februar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4443 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Von diesen Mitteln sind bislang rund 150 000 Euro verausgabt bzw. gebunden für Planungsausgaben. Förderzusagen zur Umsetzung von Projekten konnten aufgrund der jeweiligen Planungsstände bislang noch nicht ausgesprochen werden. Zu Frage 3: Die Förderrichtlinie des ISIM befindet sich noch in der Abstimmung gemäß Landeshaushaltsordnung. Nach derzeitigem Stand kann eine Veröffentlichung frühestens Ende des ersten Quartals 2015 erfolgen. Zu Frage 4: Das Land beabsichtigt, Zuwendungen in Höhe von bis zu 85 Prozent zu den zuwendungsfähigen Investitionen an solchen Strecken zu gewähren. Als Voraussetzung sind dabei vor allem folgende Kriterien zu nennen: – Projektpartner des Landes und Antragsteller sind grundsätzlich die kommunalen Gebietskörperschaften. – Die Bahnstrecken befinden sich im Eigentum der kommunalen Gebietskörperschaften oder sind langfristig (mindestens 15 Jahre) angepachtet. Diese Kosten sind nicht zuwendungsfähig. – Die kommunalen Gebietskörperschaften übernehmen die Komplementärfinanzierung in Höhe von 15 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten sowie der mit den Verkehrsstationen zusammenhängenden Kosten. – Der Antragsteller hat den Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Projektes in Anlehnung an die Bestimmungen des § 7 LHO zu führen. – Sofern touristische Verkehre unterstellt sind, hat der zuständige Zweckverband SPNV einen Beschluss zur Bestellung und Finanzierung der touristischen Ausflugsverkehre für die Zweckbindungsfrist (15 Jahre) zu fassen. Zu den Fragen 5 und 6: Bei der Landesregierung sind Anfragen zu folgenden Strecken eingegangen: Eifelquerbahn (Gerolstein – Kaisersesch), Zellertalbahn (Langmeil – Monsheim), Brexbachtalbahn (Engers – Siershahn), Wieslauterbahn (Hinterweidenthal-Ost – Bundenthal-Rumbach). Daneben liegen Anfragen seitens der schon seit Jahrzehnten vom Land unterstützten „traditionellen“ touristischen Strecken, der Brohltalbahn (Brohl – Engeln) und dem Kuckucksbähnel (Lambrecht – Elmstein) vor. Für weitere Bahnstrecken, u. a. die Hunsrückquerbahn (Büchenbeuren – Hermeskeil – Landesgrenze) sowie die Güterverkehrsstrecken der Westerwaldbahn sind entsprechende Anfragen zu erwarten. Zu Frage 7: Der Zeitpunkt wird davon abhängen, wann die kommunalen Gebietskörperschaften die im Wesentlichen bereits bekannten Voraussetzungen nachweisen werden und auf dieser Grundlage einen entsprechenden belastbaren Förderantrag beim Land stellen. Eine Prognose des Landes zum Zeitpunkt von Entscheidungen über Zuwendungen nach der Förderrichtlinie ist daher beim derzeitigen Sachstand noch nicht möglich. In Vertretung: Randolf Stich Ministerialdirektor