Drucksache 16/4461 12. 01. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Astrid Schmitt und Michael Hüttner (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bundesländerindex Mobilität 2014/2015 Die Kleine Anfrage 2925 vom 18. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Im Dezember 2014 erscheint der vom Verband Allianz pro Schiene e. V. herausgegebene Länder index zum dritten Mal. Hierin wird die verkehrspolitische Situation der Länder statistisch untersucht und anhand diverser Faktoren ein entsprechendes Ranking aufgestellt . Rheinland-Pfalz belegt im diesjährigen Gesamtranking den fünften Platz. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen erachtet die Landesregierung für geeignet, um die Straßenverkehrs sicherheit angesichts der im Mobilitäts - index des Verbands Allianz pro Schiene e. V. attes tie rten guten Abschneidens noch weiter zu verbessern? 2. Wie bewertet die Landesregierung, dass die Verbesserungen im Angebot des ÖPNV im Nachhaltigkeitsindex anscheinend nicht berücksichtigt worden sind? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Situation der im öffentlichen Nahverkehr beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer im Hinblick auf die 2010 erlassene Tariftreueregelung? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das hohe Verkehrssicherheitsniveau in Rheinland-Pfalz hat sich auch im Jahr 2013 weiter verbessert. Vor allem in der mittel- und langfristigen Betrachtung zeigt sich, dass Rheinland-Pfalz mit seiner ausgewogenen Verkehrssicherheitsstrategie, bestehend aus zielgerichteter , polizeilicher Verkehrsüberwachung, zielgruppenorientierter Prävention und verkehrssicherer Straßengestaltung die richtigen Schwerpunkte setzt. Dabei stellt das enge Zusammenwirken aller Akteure der Verkehrssicherheitsarbeit, wie es beispielhaft im Forum Verkehrssicherheit und in der Landesunfallkonferenz Rheinland-Pfalz praktiziert wird, einen elementaren Beitrag für diese positive Entwicklung dar. Dabei wird weiterhin der Leitgedanke der „Vision Zero“ verfolgt, dem sich die Landesregierung verpflichtet hat. Aktuell lässt diese Entwicklung darauf schließen, dass das ambitionierte Vorhaben der Europäischen Union und des Nationalen Verkehrssicherheitsprogramms erreicht werden kann, bis zum Jahr 2020 eine nochmalige Reduzierung der Todesopferzahlen im Straßenverkehr um 40 Prozent zu erzielen. Diese Strategie ist langfristig ausgelegt und wird von der Landesregierung fachlich ständig begleitet, um gegebenenfalls bei etwaigen Auffälligkeiten, wie beispielsweise bei der Motorradsicherheit, einzugreifen. Insofern erfordert sie derzeit keine speziellen oder kurzfristigen Maßnahmen. Zu Frage 2: Der Bundesländerindex Mobilität bildet das Angebot an ÖPNV-Leistungen nicht ab. Die Einzelindikatoren für den Bereich ÖPNV sind Beschäftigung im öffentlichen Verkehr und Sicherheit im öffentlichen Verkehr. Zur nachhaltigen Verkehrspolitik gehört für das Land selbstverständlich auch der Ausbau der ÖPNV-Angebote. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Februar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4461 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 – wenn auch mit anfänglichen Schwierigkeiten – gestarteten Verbesserungen im Schienenverkehr betreffen insbesondere die Einführung eines landesweiten Regionalexpress-Netzes, das ergänzt wird um zahlreiche Verbindungen im Regionalbahn-Bereich. Insgesamt soll das Zugkilometerangebot von circa 33,5 Millionen sukzessive auf rund 40 Millionen gesteigert werden. Im Norden des Landes wird außerdem das gesamte Busnetz neu konzipiert und an die Verbindungen des Rheinland-Pfalz-Taktes angepasst. Dabei sollen zukünftig ergänzend bedarfsgesteuerte Verkehre wie Rufbus- oder Ruftaxisysteme durch die Kommunen eingesetzt werden. In die Modernisierung der Verkehrsanlagen und Haltestelleninfrastruktur investiert das Land jährlich rund zwölf Millionen Euro, wobei besonders auf Barrierefreiheit geachtet wird. Von diesem Maßnahmenbündel profitiert das Gesamtsystem ÖPNV und damit der Fahrgast. Die Landesregierung wird sich an die „Allianz pro Schiene“, die den jährlichen Mobilitätsindex verantwortet, wenden und vorschlagen , auch Mobilitätsangebote im Nahverkehr als zusätzliches Kriterium im Bereich öffentlicher Verkehr aufzunehmen. Zu Frage 3: Im Bundesländerindex Mobilität werden Rheinland-Pfalz die arbeitnehmerfreundlichsten Tariftreueregelungen für die Beschäftigten im öffentlichen Verkehr attestiert. Durch das im Jahr 2010 vom Landtag beschlossene Landestariftreuegesetz (LTTG), welches darauf zielt, einen fairen Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen in Rheinland-Pfalz zu sichern, werden die Auftragnehmer bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verpflichtet, im Bereich der Arbeitsbedingungen für die im Rahmen der Auftragserfüllung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestimmte soziale Mindeststandards einzuhalten. Dies geschieht im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße und Schiene durch eigene spezifische Tariftreueregelungen. Mit diesem Verfahren ist Rheinland-Pfalz ein Vorreiter bei der Durchsetzung von sozialen Standards für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Wettbewerb im ÖPNV und SPNV. Eine angemessene Bezahlung ist eine unabdingbare Voraussetzung für guten Nahverkehr auf der Straße und Schiene. Mit Sozialdumping können gute und qualifizierte Fachkräfte für die verantwortlichen Aufgaben in diesem Bereich nicht gewonnen werden. Die umfassenden Sozial- und Qualitätsstandards, die das Europarecht zulässt, haben sich im Interesse der Beschäftigten bewährt. Die Geltung von Branchentarifverträgen in der Branche wird hier durch das LTTG wie auch in vielen anderen Bundesländern nachhaltig gestützt. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurde zum Beispiel bei zwei Ausschreibungen im SPNV-Bereich Tariftreue entsprechend der Verwaltungsvorschrift nach dem LTTG vorgegeben. Darüber hinaus konnten in Abstimmung mit den Aufgabenträgern der benachbarten Bundesländer bei den großen grenzüberschreitenden Ausschreibungen des Regionalexpress-Netzes Südwest, der Dieselnetze Südwest und des Eifel-Westerwald-Sieg-Netzes die neu abgeschlossenen Branchentarifverträge für den Schienenpersonennahverkehr als einzuhaltender Mindeststandard vorgegeben werden. Um dem öffentlichen Auftraggeber die Option des Übergangs der bisherigen Beschäftigten auf einen neuen Betreiber zu erleichtern, hat die Servicestelle des Landes einen Handlungsleitfaden für die Anwendung des Art. 4 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bei Ausschreibungen über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße veröffentlicht, der Anfang 2015 in aktualisierter Fassung erscheinen wird. In Vertretung: Randolf Stich Ministerialdirektor