Drucksache 16/4464 12. 01. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider und Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Einsatz der Bundes- und Landespolizei bei Fußballspielen Die Kleine Anfrage 2916 vom 16. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: In der Presse haben sich rheinland-pfälzische Vertreter der SPD für eine Veränderung der Einsätze von Bundes- und Landespolizei bei Fußballspielen ausgesprochen. Die Fußballeinsätze belasten die Polizei enorm und es müssten schnellstmöglich Veränderungen erreicht werden, vor allem sollten weniger Polizeibeamtinnen und -beamte eingesetzt werden, so die SPD-Vertreter. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher unternommen, um die Einsätze der Landespolizei bei Fußballeinsätzen zu dezimieren? 2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Einsätze der Landespolizei bei Fußballspielen zu reduzieren? 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Einsätze der Bundespolizei bei Fußballspielen reduziert werden sollen? 4. Welche Konsequenzen hätte nach Auffassung der Landesregierung die Reduzierung der Einsätze der Bundespolizei für die Lan- despolizei? 5. Gibt es hierzu Erfahrungen (Reduzierungen der Polizeikräfte bei Fußballspielen) aus anderen Bundesländern? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Führung von Polizeieinsätzen jeglicher Art obliegt den Polizeipräsidien. Die Landesregierung nimmt keinen Einfluss auf Art und Umfang der Einsätze. Der Kräfteansatz bei Fußballspielen in Rheinland-Pfalz basiert auf einer qualifizierten Lagebeurteilung der Polizei. Diese erstellt vor jeder neuen Saison Übersichten zu allen Spielbegegnungen der obersten vier Ligen und kategorisiert die Spiele nach dem Risikopotenzial. Informationen hierzu sind in Rheinland-Pfalz tagesaktuell in einem Einsatzportal verfügbar. Ebenso erfolgt mit zeitlicher Nähe zu dem Einsatz eine erneute Bewertung, in die aktuelle Erkenntnisse einfließen. Auf dieser Grundlage wird der erforderliche Kräfteansatz durch den verantwortlichen Polizeiführer festgelegt. Zu den Fragen 3 und 4: Die Einsatzplanung der Bundespolizei in deren Zuständigkeitsbereich entzieht sich der Bewertung durch die Landesregierung. Die Landespolizei betont allerdings, dass sich die Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei und Landespolizei bei Fußballspielen bewährt hat. Die Einsatzplanungen werden jeweils abgestimmt, die Ergebnisse fließen in die Kräfteplanung ein. Zu Frage 5: Nordrhein-Westfalen hat in der Hinrunde der Saison 2014/2015 ein Pilotprojekt durchgeführt, um den Kräfteansatz bei Fußballspielen zu reduzieren und hierzu eine grundsätzlich positive Bilanz gezogen. Vor dem Hintergrund der hohen Einsatzbelastung begrüßt die Landesregierung alle Maßnahmen, die zu einer Entlastung führen. Gleichwohl hat sich der Kräfteansatz an der qualifizierten Lagebeurteilung zu orientieren. In Vertretung: Randolf Stich Ministerialdirektor Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Februar 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode