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kleineAnfragen
Drucksache 16/
4466
12. 01. 2015
K l e i n e A n f r a g e
des Abgeordneten Martin Brandl (CDU)
und
A n t w o r t
des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (BQFG)
Die
Kleine Anfrage 2910
vom 11. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut:
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz soll vor allem ausländischen Bewerbern den Zugang zum
deutschen Arbeitsmarkt erleichtern und Arbeitgebern die Möglichkeit bieten, ausländische Abschlüsse leichter mit deutschen Ab-
schlüssen vergleichen zu können.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Anerkennung von ausländischen Abschlüssen wurden seit der Einführung des Berufsqualifikationsfest-
stellungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz gestellt?
2. Wie hoch ist die Anerkennungsquote von ausländischen Abschlüssen in Rheinland-Pfalz?
3. Wie viele Personen sind mit der Prüfung entsprechender Anträge beauftragt?
4. Aus welchen Branchen kamen wie viele Anträge auf Anerkennung?
5. Welchen Beitrag leistet das Anerkennungsgesetz aufgrund der aktuellen Fallzahlen im Kampf gegen den Fachkräftemangel?
6. Welche Stellen in Rheinland-Pfalz sprechen Gleichstellungen aus?
Das
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung
mit Schreiben vom 9. Januar 2015 wie folgt beantwortet:
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Rheinland-Pfalz ist am 16. Oktober 2013 in Kraft getreten. Alle statistischen
Angaben für das Jahr 2013 beziehen sich auf den Zeitraum vom 16. Oktober 2013 bis zum 31. Dezember 2013. Die Daten werden
einmal jährlich erfasst und vom Statistischen Landesamt jeweils im Sommer veröffentlicht. Für das Jahr 2014 liegen daher noch
keine Daten vor.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Jahr 2013 wurden in Rheinland-Pfalz 513 Anerkennungsverfahren erfasst.
Zu Frage 2:
Von den 513 Anerkennungsverfahren wurden 309 abgeschlossenen, von denen in 162 Fällen die volle Gleichwertigkeit der Berufs-
qualifikation festgestellt wurde. Das entspricht einer Anerkennungsquote von 52,4 Prozent. In 69 Fällen wurde den Antragstellern
eine Ausgleichsmaßnahme auferlegt, nach deren erfolgreicher Beendigung eine volle Gleichwertigkeit erreicht werden kann.
Zu Fragen 3 und 6:
Zuständige Stelle nach dem BQFG Rheinland-Pfalz bzw. den entsprechenden Vorschriften des Fachrechts sind in der Regel die
Stellen, die für den jeweiligen Beruf für Fragen der Aus- und Weiterbildung bzw. der Berufszulassung zuständig sind.
Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Februar 2015
b. w.
LANDTA
G RHEIN
LAND-PFALZ
16.Wahlperiode
Drucksache 16/
4466
Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode
Zuständige Stellen sind nach Angaben des Statistischen Landesamtes folgende Behörden und Einrichtungen:
– Architektenkammer Rheinland-Pfalz
– Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
– Bezirksärztekammer Koblenz
– Bezirksärztekammer Pfalz
– Bezirksärztekammer Trier
– Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
– Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
– Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
– Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
– Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen
In der Regel ist in allen zuständigen Stellen eine Person neben anderen Aufgaben für die Verfahren nach dem BQFG Rheinland-
Pfalz zuständig.
Zu Frage 4:
Eine branchenbezogene Auswertung ist nicht möglich, da der Qualifikationsvergleich an den vom Antragssteller gewählten
Referenzberuf anknüpft. Im Jahr 2013 verteilten sich die Anträge auf Anerkennung nach dem BQFG Rheinland-Pfalz bzw. den
entsprechenden Vorschriften des Fachrechts für die verschiedenen Berufshauptgruppen im Wesentlichen wie folgt:
Medizinische Gesundheitsberufe:
345 Anträge
Erziehung, soziale und haus-
wirtschaftliche Berufe, Theologie: 111 Anträge
Technische Forschungs-,
Entwicklungs-, Konstruktions-,
und Produktsteuerungsberufe:
33 Anträge
Lehrende und ausbildende Berufe:
15 Anträge
Zu Frage 5:
Die vorgenannten Zahlen, die sich auf einen Zeitraum von zweieinhalb Monaten beziehen, zeigen, dass das BQFG Rheinland-Pfalz
bzw. vergleichbare Verfahrensvorschriften im jeweiligen Fachrecht einen substanziellen Beitrag zur Fachkräftesicherung in einzel-
nen Berufen leisten. Qualifizierten Kräften aus dem Ausland wird damit der Arbeitseinstieg ermöglicht bzw. erleichtert, die somit
auch rheinland-pfälzischen Unternehmen zur Deckung des Fachkräftebedarfs zur Verfügung stehen.
Eveline Lemke
Staatsministerin