Drucksache 16/4471 zu Drucksache 16/4269 12. 01. 2015 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4269 – Medizinische Versorgungsdichte in Rheinland-Pfalz Die Große Anfrage vom 18. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Die umfassende medizinische Versorgung muss vor dem Hintergrund des demografischen Wandels auch in Zukunft flächendeckend und wohnortnah sichergestellt werden. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gewinnt die Frage der Versorgungsmöglichkeiten und der Entwicklung der Versorgungsdichte in Rheinland-Pfalz gerade im ländlichen Raum an Bedeutung . So stellt auch die flächendeckende medizinische und pflegerische Versorgung einen Schwerpunkt der rheinland-pfälzischen Landesregierung dar. Die Landesregierung will mit einem Masterplan zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten beitragen, um auch in Zukunft eine gute flächendeckende Versorgung mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Rheinland-Pfalz sicherzustellen. Im Rahmen des Masterplanes hat die Landesregierung zudem ein Förderprogramm entwickelt, um das Arbeiten in ländlichen Regionen für alle Akteure der medizinischen Versorgung attraktiver zu machen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: Hausärztliche und ärztliche Versorgung 1. Wie ist die ärztliche Versorgungsdichte in Rheinland-Pfalz, aufgeteilt nach Hausärztinnen und Hausärzten und Fachärztinnen und Fachärzten und nach Landkreisen und kreisfreien Städten? 2. Wie haben sich die Zahlen der niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte und der ambulanten Fachärztinnen und Fachärzte (in eigener Praxis und angesiedelt an Krankenhäusern ) in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren entwickelt? 3. Wie viele Planungsbereiche in Rheinland-Pfalz gelten nach Kenntnis der Landesregierung hinsichtlich der hausärztlichen Versorgung als über- bzw. unterversorgt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt und den anderen Bundesländern? 4. Wie ist die Altersstruktur der praktizierenden niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte und Kinderärztinnen und Kinderärzte in Rheinland-Pfalz? 5. Wie viele Hausarztpraxen in Rheinland-Pfalz sind derzeit nicht besetzt? Bitte nach Verbandsgemeinden aufschlüsseln. 6. Der Mangel an hausärztlichem Nachwuchs wird auch mit geringen Einnahmen begründet. Wie hoch sind Mittelwert und Standardabweichung bei den Einkünften (GKV) der Hausärztinnen und Hausärzte in Rheinland-Pfalz, ggfs. im Vergleich zu verschiedenen Facharztgruppen, bezogen auf Versorgungsaufträge? 7. Wie entwickeln sich die Fallzahlen in einem Planungsbereich nach Wegfall eines Versorgungsauftrages ? 8. Wann betrachtet die Landesregierung einen Planungsbereich als unterversorgt bzw. überversorgt? 9. Wie viele medizinische Versorgungszentren gibt es in Rheinland-Pfalz (Angabe nach Landkreisen ) nach Kenntnis der Landesregierung im Vergleich zum Bundesdurchschnitt und den anderen Bundesländern? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Februar 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4471 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10. Wie lang sind die durchschnittlichen Wartezeiten in Rheinland-Pfalz bei Hausärztinnen und Hausärzten, Fachärztinnen und Fachärzten und Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und anderen Bereichen, wie z. B. Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringern ? 11. Wie sieht die Förderung der Landesregierung von einzelnen Praxen in ländlichen Regionen in Rheinland-Pfalz aus? 12. Wie viele Selektivverträge zwischen Krankenkassen und einzelnen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern (bitte nach Arztgruppen aufschlüsseln) wurden in RheinlandPfalz bisher abgeschlossen? 13. Welchen Stellenwert hat die Telemedizin in Rheinland-Pfalz? 14. Wie fördert die Kassenärztliche Vereinigung die Weiterbildung von Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin in Rheinland-Pfalz finanziell? In welchem Ausmaß hat sie dies im Jahr 2012 getan? 15. Wie viele ganze und halbe Versorgungsaufträge für Hausärztinnen und Hausärzte hat die Kassenärztliche Vereinigung in Rheinland-Pfalz bisher aufgekauft? Wie viele dieser Versorgungsaufträge sind erneut besetzt worden? 16. Welche Maßnahmen wurden zum Bürokratieabbau bei Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich in Rheinland-Pfalz getroffen? Versorgung durch Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer 17. Wie ist die Versorgungsdichte durch Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer in Rheinland-Pfalz, aufgeschlüsselt nach Regionen und Stand heute, vor fünf Jahren und in fünf Jahren nach Kenntnis der Landesregierung im Bundesvergleich und regional? 18. Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer haben bundesweit mit Einkommensverlusten zu kämpfen. Wie groß ist der Vergütungsrückgang von Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringern in den letzten 15 Jahren in Rheinland-Pfalz und was tut die Landesregierung dagegen? 19. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, der Gefährdung der Heilmittelversorgung durch Einkommensverluste entgegenzuwirken? 20. Die Vergütung erbrachter Heilmittelleistungen wird von den Kassen wegen formaler Anforderungen immer wieder verweigert. Wie bewertet die Landesregierung die Stellung der Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung in Bezug auf Durchsetzung von Vertragsveränderungen und Rechnungskürzungen der GKV wegen von Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringern nicht zu vertretender Gründe? 21. Welche eigenständigen Tätigkeits- oder Berufsfelder im Bereich der Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer (wie zum Beispiel Osteopathie) werden in Rheinland-Pfalz angeboten? 22. Welche dieser Tätigkeitsfelder sind als Berufe anerkannt, welche Bezeichnungen sind gesetzlich oder urheberrechtlich geschützt? Wie steht die Landesregierung zur Anerkennung der Bezeichnung Osteopathie als gesetzlich geschützte Bezeichnung? 23. In welcher Weise können Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer, ggf. mit Zusatzausbildungen, eigenverantwortlich tätig werden? 24. Welche Rolle spielen Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer aus Sicht der Landesregierung künftig in der gesundheitlichen Versorgung, gerade auch mit Blick auf Prävention? Welche Möglichkeiten zur eigenverantwortlichen Tätigkeit sollten aus Sicht der Landesregierung entwickelt werden? Versorgung durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten 25. Wie viele ganze und halbe Versorgungsaufträge Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten hat die Kassenärztliche Vereinigung bisher aufgekauft? Wie viele dieser Versorgungsaufträge sind erneut besetzt worden? 26. Wie viele Versorgungsaufträge Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz sind derzeit nicht besetzt? Für wie viele davon läuft ein Zulassungsverfahren ? 27. Wie viele Versorgungsaufträge für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz sind derzeit nicht besetzt? Für wie viele davon läuft ein Zulassungsverfahren? 28. Wie stellt sich räumlich die Verteilung der nach neuem Beschluss zusätzlich zu schaffenden Zulassungen für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten in RheinlandPfalz dar, konkret für alle Bedarfsplanungsbereiche? 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4471 29. Wurden die neu zu besetzenden Versorgungsaufträge bereits ausgeschrieben bzw. laufen die Zulassungsverfahren bereits? 30. Wie hoch ist das Durchschnittsalter der niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz? 31. Wie lang sind die durchschnittlichen Wartezeiten, bis eine Psychotherapie begonnen werden kann? 32. Welche Planungsbereiche in Rheinland-Pfalz gelten hinsichtlich der psychotherapeutischen Versorgung als über- bzw. unterversorgt? 33. Welche Planungsbereiche in Rheinland-Pfalz gelten hinsichtlich der kinder- und jugendpsychotherapeutischen Versorgung als über- bzw. unterversorgt? 34. Wie hoch ist die Zahl der aufgrund der „Quotierung“ psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten vorbehaltenen und deshalb nicht besetzten Kassensitze in Rheinland-Pfalz? 35. Wie haben sich die Zahlen der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Rheinland -Pfalz in den letzten zehn Jahren entwickelt? 36. Wie hoch ist die Versorgungsdichte der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und der medizinischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei Erwachsenen und Kindern, gegliedert nach Planungsbereichen? 37. Wie hoch sind Mittelwert und Standardabweichung bei den Einkünften (GKV) der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und JugendlichenPsychotherapeutinnen und -therapeuten und der psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz (ggfs. im Vergleich zu anderen Facharztgruppen), bezogen auf „ganze Versorgungsaufträge“? 38. Wie hat sich die Zahl der Krankschreibungen aufgrund von psychischen Erkrankungen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Versorgung durch Krankenhäuser 39. Wie viele Krankenhäuser gibt es in Rheinland-Pfalz und a) wie hat sich deren Zahl in den letzten 20 Jahren entwickelt? b) Welchen Versorgungsstufen gehören diese Krankenhäuser an? c) Wie viele Fachabteilungen der einzelnen medizinischen Fächer gibt es in diesen Kran- kenhäusern (Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie,...) d) Welche Fachabteilungen, wie z. B. Urologie, werden aufgrund des demografischen Wandels zu- oder abnehmen? e) Welche Hauptfachabteilungen an Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung sind in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren geschlossen worden? f) Welche geburtshilflichen Abteilungen gibt es noch und wie ist deren Auslastung, auf- geführt nach Regionen? 40. Wie viele Krankenhausbetten gibt es a) in Rheinland-Pfalz und wie war die Entwicklung dieser Zahlen in den letzten zehn Jahren ? b) in den verschiedenen medizinischen Fachbereichen und wie haben sich diese in den letzten Jahren entwickelt? 41. Wie ist die Auslastung der Krankenhäuser, aufgeteilt nach Regionen und Fachabteilungen? a) Gibt es sektorale oder regionale Defizite in der Krankenhausversorgung in RheinlandPfalz ? b) Gibt es Überkapazitäten bei den Krankenhäusern? Wenn ja, ist in den nächsten Jahren mit Schließungen zu rechnen? 42. Wie hat sich die Kostenstruktur seit Einführung der Fallpauschalen entwickelt? 43. Wie hat sich die Personalstruktur seit Einführung der Fallpauschalen entwickelt? 44. Wie stellt sich die Entwicklung der Versorgung durch Hebammen mit Blick auf die Zahl der Geburten in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren dar? 45. Wie viele Hebammen leisten in Rheinland-Pfalz noch Geburtshilfe und wie viele Hebammen leisten lediglich Vor- und Nachsorge? 46. Wie viele Geburtshäuser gibt es in Rheinland-Pfalz? 47. Wie ist die durchschnittliche Verweildauer in den Krankenhäusern insgesamt und in den Krankenhäusern der verschiedenen Versorgungsstufen in den letzten zehn Jahren? 48. Wie hat sich die durchschnittliche Verweildauer in den letzten zehn Jahren entwickelt? 49. Wie viele Ärztinnen und Ärzte arbeiten in Krankenhäusern und wie hat sich die Zahl der Ärztinnen und Ärzten in den letzten Jahren entwickelt? 3 Drucksache 16/4471 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Versorgung durch Apotheken 50. Wie hat sich in Rheinland-Pfalz die Zahl der Apotheken in den letzten zehn Jahren entwickelt ? 51. Wie hat sich die Umsatzverteilung der Apotheken in Rheinland-Pfalz im Jahr 2012 im Verhältnis zum Jahr 2011 entwickelt? 52. Existieren hier gleichlaufende oder gegenläufige Entwicklungen im Vergleich zur Bundesebene ? Falls es gegenläufige Entwicklungen gibt, wie erklärt sich die Landesregierung diese? 53. Existieren hierbei regionale Unterschiede? Falls ja, welche und wie erklärt sich die Landesregierung diese? 54. Wie viele Apotheken haben im Jahr 2012 in Rheinland-Pfalz a) weniger als 20 Apothekennotdienste (Volldienste) b) zwischen 20 und 39 Apothekennotdienste (Volldienste) c) zwischen 40 und 59 Apothekennotdienste (Volldienste) d) zwischen 60 und 79 Apothekennotdienste (Volldienste) e) 80 und mehr Apothekennotdienste (Volldienste) erbracht? 55. Welche Apothekennotdienstbezirke existieren in Rheinland-Pfalz? 56. Seit wann existieren diese Zuschnitte und wo wurden Veränderungen in den letzten zehn Jahren vorgenommen? 57. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf a) beim Zuschnitt der Apothekennotdienstbezirke b) bei der Verteilung der Notdienste c) bei der Abstimmung der ärztlichen sowie Apotheken-Notdienste d) bei der Einbeziehung von Krankenhausapotheken in den Notdienst? Falls nein, warum nicht? Falls ja, welche Aktivitäten plant die Landesregierung zu ergreifen ? 58. Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung des seit 1. August 2013 geltenden Verfahrens der Vergütung der Apothekennotdienste? 4 Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 10. Januar 2015 – wie folgt beantwortet: Hausärztliche und ärztliche Versorgung 1. Wie ist die ärztliche Versorgungsdichte in Rheinland-Pfalz, aufgeteilt nach Hausärztinnen und Hausärzten und Fachärztinnen und Fachärzten und nach Landkreisen und kreisfreien Städten? Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz ergeben sich für die ambulante vertragsärztliche Versorgung ohne Berücksichtigung von ermächtigten Ärztinnen und Ärzten und ermächtigten Einrichtungen folgende Werte: Landkreis Einwohnerzahl1) Einwohner jeHausärztin/Hausarzt2) Einwohner je Fachärztin/Facharzt3) Ahrweiler 126 102 1 433 1 060 Altenkirchen 128 373 1 411 1 167 Alzey-Worms 125 213 1 423 1 407 Bad Dürkheim 131 041 1 618 1 213 Bad Kreuznach 155 297 1 465 1 042 Bernkastel-Wittlich 110 643 1 495 1 129 Birkenfeld 80 673 1 391 1 391 Cochem-Zell 62 118 1 553 1 322 Donnersbergkreis 75 192 1 535 1 367 Eifelkreis Bitburg-Prüm 96 158 1 781 1 457 Germersheim 125 434 1 511 1 459 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4471 1) Stand: 31. Dezember 2013. 2) Kopfzahlen der Fachärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte für allgemeine und innere Medizin, Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben, Ärzte, die nach § 95 a Abs. 4 und 5 S.1 SGB V in das Arztregister eingetragen sind und Ärzte, die am 31. Dezember 2000 an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben. Stand: 14. November 2014. 3) Kopfzahlen einschließlich Kinderärzte, psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz. 4) Stand: 31. Dezember 2013. 5) Kopfzahlen der Fachärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte für allgemeine und innere Medizin, Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben, Ärzte, die nach § 95a Abs. 4 und 5 S.1 SGB V in das Arztregister eingetragen sind und Ärzte, die am 31. Dezember 2000 an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben. Stand: 14. November 2014. 6) Kopfzahlen einschließlich Kinderärzte, psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. 5 Landkreis Einwohnerzahl1) Einwohner jeHausärztin/Hausarzt2) Einwohner je Fachärztin/Facharzt3) Kaiserslautern (Landkreis) 104 117 1 352 1 301 Kusel 71 098 1 481 1 451 Mainz-Bingen 203 338 1 432 1 203 Mayen-Koblenz 209 785 1 566 1 295 Neuwied 179 454 1 436 1 108 Rhein-Hunsrück-Kreis 101 854 1 340 1 257 Rhein-Lahn-Kreis 121 375 1 480 1 190 Rhein-Pfalz-Kreis 149 068 1 586 2 130 Südliche Weinstraße 109 026 1 398 1 758 Südwestpfalz 96 599 1 464 4 600 Trier-Saarburg 144 337 1 678 1 586 Vulkaneifel 60 765 1 447 1 215 Westerwaldkreis 198 704 1 517 1 316 Kreisfreie Stadt Einwohnerzahl4) Einwohner jeHausärztin/Hausarzt5) Einwohner je Fachärztin/Facharzt6) Frankenthal 47 332 1 315 686 Kaiserslautern 97 162 1 495 486 Koblenz 110 643 1 401 390 Landau in der Pfalz 43 825 1 289 443 Ludwigshafen am Rhein 161 518 1 282 506 Mainz 204 268 1 439 436 Neustadt an der Weinstraße 52 400 1 310 529 Pirmasens 40 101 1 337 521 Speyer 49 740 1 507 425 Trier 107 233 1 449 429 Worms 80 296 1 574 692 Zweibrücken 34 084 1 704 710 Drucksache 16/4471 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Stichtag jeweils 31. Dezember des Jahres, Quelle KV Rheinland-Pfalz. 7) Fachärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte für allgemeine und innere Medizin, Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben, Ärzte, die nach § 95 a Abs. 4 und 5 S.1 SGB v in das Arztregister eingetragen sind und Ärzte, die am 31. Dezember 2000 an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben. 8) Einschließlich Kinderärzte, psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten Für die Jahre 2004 bis 2006 kann die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz keine Angaben machen, da hierzu aufgrund der Fusion der vier regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen zur Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz keine Daten vorliegen. 3. Wie viele Planungsbereiche in Rheinland-Pfalz gelten nach Kenntnis der Landesregierung hinsichtlich der hausärztlichen Versorgung als über- bzw. unterversorgt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt und den anderen Bundesländern? Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat im Dezember 2014 für 29 von 50 hausärztlichen Planungsbereichen, das heißt in 58 Prozent der Planungsbereiche, Überversorgung festgestellt. Unterversorgung hat der Landesausschuss bisher für keinen Planungsbereich in Rheinland-Pfalz festgestellt. Der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz liegen keine systematisierten aktuellen Vergleichsdaten zu anderen Bundesländern vor. Nach einer Veröffentlichung des GKV-Spitzenverbandes vom 16. Mai 2014 weisen im gesamten Bundesgebiet rund 41 Prozent der Planungsbereiche einen Versorgungsgrad von mehr als 110 Prozent und damit Überversorgung auf. Weniger als zwei Prozent der Planungsbereiche seien unterversorgt. 4. Wie ist die Altersstruktur der praktizierenden niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte und Kinderärztinnen und Kinderärzte in Rheinland-Pfalz? Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, Stand 14. November 2014. 5. Wie viele Hausarztpraxen in Rheinland-Pfalz sind derzeit nicht besetzt? Bitte nach Verbandsgemeinden aufschlüsseln. Nach den Vorgaben der Bedarfsplanungsrichtlinie erfolgt die Bedarfsplanung im Bereich der Hausärztinnen und Hausärzte nicht auf der Ebene der Verbandsgemeinden, sondern auf der Ebene der so genannten Mittelbereiche. Die Mittelbereiche wurden vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung definiert. Ihr Zuschnitt kann bei lokalen Besonderheiten durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen abgeändert werden. 6 Jahr Hausärztinnen und Hausärzte, einschließlich in Praxen bzw. MVZ angestellter Ärztinnen und Ärzte 7) Fachärztinnen und Fachärzte einschließlich in Praxen bzw. MVZ angestellter Ärztinnen und Ärzte 8) 2007 2 470 3 149 2008 2 717 3 705 2009 2 745 3 860 2010 2 746 3 920 2011 2 738 4 021 2012 2 730 4 087 2013 2 713 4 187 Fachgruppe Anteil unter 45 Jahre in Prozent Anteil 45 bis einschließlich 59 Jahre in Prozent Anteil über 59 Jahre in Prozent zugelassene Hausärztinnen und Hausärzte, einschließlich in Praxen bzw. MVZ angestellter Ärztinnen und Ärzte 12 % 52 % 36 % zugelassene Kinderärztinnen und Kinderärzte, einschließlich in Praxen bzw. MVZ angestellter Ärztinnen und Ärzte 20 % 63 % 18 % 2. Wie haben sich die Zahlen der niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte und der ambulanten Fachärztinnen und Fachärzte (in eigener Praxis und angesiedelt an Krankenhäusern) in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren entwickelt? Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz hat sich die Zahl der zugelassenen und in Praxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angestellten Ärztinnen und Ärzte wie folgt entwickelt: Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4471 In noch nicht wegen Überversorgung gesperrten Mittelbereichen können niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte ihren Praxisstandort frei wählen. Sie müssen somit nicht zwingend eine bestehende Praxis übernehmen, sondern können auch in anderen Räumlichkeiten innerhalb des Mittelbereiches eine Praxis neu gründen. In den nachfolgend dargestellten Planungsbezirken bestehen derzeit noch Möglichkeiten für Praxisneugründungen. Alle übrigen Planungsbezirke sind derzeit wegen Überversorgung für weitere Niederlassungen gesperrt. Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, Stand Dezember 2014. 6. Der Mangel an hausärztlichem Nachwuchs wird auch mit geringen Einnahmen begründet. Wie hoch sind Mittelwert und Standardabweichung bei den Einkünften (GKV) der Hausärztinnen und Hausärzte in Rheinland-Pfalz, ggfs. im Vergleich zu verschiedenen Facharztgruppen, bezogen auf Versorgungsaufträge? Als Einkünfte bezeichnet man allgemein den Betrag, der verbleibt, wenn man von den Einnahmen die Ausgaben abzieht. Weder die Landesregierung noch das Statistische Landesamt verfügen über Daten zu den Einkünften der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten in Rheinland-Pfalz. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz kann ebenfalls keine Aussagen zu den Einkünften treffen, da ihr weder Informationen zu den Umsätzen aus der Behandlung von Privatversicherten und aus Individuellen Gesundheitsleistungen noch zu den Ausgaben und Kostenstrukturen der rheinland-pfälzischen Arztpraxen vorliegen. Die Kassenärztliche Vereinigung hat in ihrem Honorarbericht die durchschnittlichen GKV-Umsätze der einzelnen Arztgruppen veröffentlicht. Diese sind mit den jeweiligen Standardabweichungen in Anlage 1 aufgeführt. Die zusätzlichen Einnahmen aus Selektivverträgen der Ärzteschaft mit gesetzlichen Krankenkassen (zum Beispiel hausarztzentrierte Versorgung, besondere ambulante Versorgung nach § 73 c SGB V, Disease-Management-Programme der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland oder Verträge zur Integrierten Versorgung) sind in diesen Daten jedoch nicht enthalten, da sie nicht über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden. 7 Hausärztlicher Planungsbereich Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten bis zum Erreichen eines Versorgungsgrades von 100 % Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten bis zum Erreichen der Sperrgrenze wegen Überversorgung (110 %) Andernach 0 4 Bad Dürkheim 0 2 Bad Neuenahr-Ahrweiler 0 1 Bitburg 0 3,5 Cochem 2,5 6,5 Daun 0,25 2 Diez 5 8 Germersheim 2 6 Grünstadt 3,5 6 Kirchheimbolanden 0 2 Kirn 0 0,5 Koblenz/Lahnstein 0 2 Landstuhl 0 0,5 Linz 0 3 Prüm 3 5 Saarburg 0 2 Speyer 0 1,5 Trier 0 7,5 Westerburg/Hachenburg 3 8 Wittlich 0 2 Zweibrücken 2,5 5,5 Drucksache 16/4471 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Kassenärztliche Vereinigung weist darauf hin, dass die sehr hohen Standardabweichungen zum Teil durch die stark streuenden Patientenzahlen je nach Ärztin oder Arzt beziehungsweise Psychotherapeutin oder Psychotherapeut zustande kommen. Zusätzlich bestehe das grundsätzliche Problem, dass Ärztinnen und Ärzte, die noch so genannte Nachzüglerfälle aus dem Vorjahr abrechneten , mit in die Umsatzberechnungen eingingen und somit zur starken Streuung beitragen würden. Bei den Augenärzten sei die große Standardabweichung auf das unterschiedliche Leistungsspektrum von konservativ und operativ tätigen Ärztinnen und Ärzten zurückzuführen. Das Statistische Bundesamt hat im Jahr 2013 für das Jahr 2011 eine Kostenstrukturanalyse bei Praxen von Ärztinnen und Ärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erstellt, die keine landesspezifischen Daten enthält. Die dort ermittelten prozentualen Anteile von Aufwendungen, Einnahmen aus Kassenpraxis, Privatpraxis und sonstiger ärztlicher Tätigkeit können aber als Anhaltspunkt für eine Bewertung auf Landesebene herangezogen werden. Die GKV-Umsätze von Ärztinnen und Ärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Teilzulassung wurden von der Kassenärztlichen Vereinigung auf volle Arztsitze umgerechnet. Erkenntnisse über die tatsächlich zur Behandlung von GKV-Versicherten aufgewendeten Zeiten und damit über die Auslastung der Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten lassen sich aus den Daten der Plausibilitätsprüfung der GKV-Abrechnungen gewinnen. Bei den in der GKV-Gebührenordnung EBM aufgeführten Leistungen wird überwiegend die Arbeitszeit angegeben, die ein erfahrener Arzt oder Psychotherapeut benötigt, um die Leistung ordnungsgemäß und vollständig zu erbringen (Kalkulationszeit ärztlicher Leistungsanteil). Somit lassen sich aus den Abrechnungsdaten Anhaltspunkte für die Arbeitszeiten, die die Vertragsärzte und Psychotherapeuten zur Behandlung von GKV-Versicherten aufgewendet haben, ableiten. Diese sind ebenfalls in Anlage 1 aufgeführt. 7. Wie entwickeln sich die Fallzahlen in einem Planungsbereich nach Wegfall eines Versorgungsauftrages? Der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz liegen hierzu keine Auswertungen vor. 8. Wann betrachtet die Landesregierung einen Planungsbereich als unterversorgt bzw. überversorgt? Die Feststellung von Über- und Unterversorgung für einen Planungsbereich erfolgt nicht durch die Landesregierung, sondern durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, einem Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung auf Landesebene. Dieser trifft seine Entscheidungen auf der Grundlage der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Nach der Bedarfsplanungsrichtlinie gilt ein Planungsbezirk ab einem Versorgungsgrad von 110 Prozent als überversorgt. Eine Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten liegt vor, wenn in einem Planungsbereich Vertragsarztsitze , die im Bedarfsplan für eine bedarfsgerechte Versorgung vorgesehen sind, nicht nur vorübergehend nicht besetzt werden können und dadurch eine unzumutbare Erschwernis in der Inanspruchnahme vertragsärztlicher Leistungen eintritt, die auch durch Ermächtigung von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen nicht behoben werden kann (vgl. § 28 der Bedarfsplanungsrichtlinie ). Nach § 29 der Bedarfsplanungsrichtlinie ist das Vorliegen einer Unterversorgung anzunehmen, wenn der Stand der hausärztlichen Versorgung den in den Planungsblättern ausgewiesenen Bedarf um mehr als 25 v. H. und der Stand der fachärztlichen Versorgung in der allgemeinen fachärztlichen Versorgung und in der spezialisierten fachärztlichen Versorgung jeweils den ausgewiesenen Bedarf um mehr als 50 v. H. unterschreitet. Die nominelle Unterschreitung führt nicht automatisch zur Feststellung von Unterversorgung durch den Landesausschuss. Zunächst erfolgt bei einer Unterschreitung eine gemeinsame eingehendere Untersuchung der Versorgungsstruktur durch die Partner der Selbstverwaltung. Ergibt diese Prüfung für die Kassenärztliche Vereinigung, einen Landesverband der Krankenkassen oder die Ersatzkassen, dass eine Unterversorgung anzunehmen ist, so ist der Landesausschuss zu benachrichtigen. Dieser prüft anschließend anhand der in § 31 Absatz 1 der Bedarfsplanungsrichtlinie vorgegebenen Kriterien, ob in dem betreffenden Planungsbereich eine Unterversorgung besteht oder unmittelbar droht. 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4471 9. Wie viele medizinische Versorgungszentren gibt es in Rheinland-Pfalz (Angabe nach Landkreisen) nach Kenntnis der Landesregierung im Vergleich zum Bundesdurchschnitt und den anderen Bundesländern? 9) Inkl. 2 Nebenbetriebsstätten. 10) Inkl. 1 Nebenbetriebsstätte. 11) Inkl. 1 Nebenbetriebsstätte. 12) Inkl. 1 Nebenbetriebsstätte. Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, Stand 24. November 2014. 9 Landkreis Anzahl medizinischeVersorgungszentren Ahrweiler 4 Altenkirchen 4 Alzey-Worms 1 Bad Dürkheim 1 Bad Kreuznach 6 9) Bernkastel-Wittlich 3 Birkenfeld 0 Cochem-Zell 5 10) Donnersbergkreis 0 Eifelkreis Bitburg-Prüm 1 Germersheim 0 Kaiserslautern (Landkreis) 1 Kusel 1 Mainz-Bingen 3 Mayen-Koblenz 2 11) Neuwied 3 Rhein-Hunsrück-Kreis 1 Rhein-Lahn-Kreis 3 Rhein-Pfalz-Kreis 0 Südliche Weinstraße 2 Südwestpfalz 0 Trier-Saarburg 3 Vulkaneifel 2 Westerwaldkreis 4 12) Kreisfreie Stadt Anzahl medizinische Versorgungszentren Frankenthal 0 Kaiserslautern 3 Koblenz 6 Landau in der Pfalz 1 Ludwigshafen am Rhein 3 Mainz 5 Neustadt an der Weinstraße 2 Pirmasens 2 Speyer 0 Trier 9 Worms 4 Zweibrücken 3 Drucksache 16/4471 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Vergleich zu den übrigen Bundesländern Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Stand 31. November 2013. 10. Wie lang sind die durchschnittlichen Wartezeiten in Rheinland-Pfalz bei Hausärztinnen und Hausärzten und Fachärztinnen und Fachärzten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und anderen Bereichen wie z. B. Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringern ? Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz erhebt nach eigenen Angaben keine Daten zu den Wartezeiten bei Haus- und Fachärzten in Rheinland-Pfalz. Nach den Zahlen einer repräsentativen Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom April/Mai 2014 (KBV-Versichertenbefragung 2014) erhielten durchschnittlich 42 Prozent der Patientinnen und Patienten in Rheinland-Pfalz innerhalb von drei Tagen einen Termin beim Arzt. 13 Prozent der rheinland-pfälzischen Patientinnen und Patienten mussten länger als drei Wochen auf einen Termin warten. Beim Hausarzt erhielten durchschnittlich 51 Prozent der Patientinnen und Patienten innerhalb von drei Tagen einen Termin, beim Facharzt 24 Prozent. Vier Prozent der Patientinnen und Patienten mussten beim Hausarzt länger als drei Wochen auf einen Termin warten; beim Facharzt waren es 33 Prozent. Als Begründung für die längeren Wartezeiten bei den Fachärztinnen und Fachärzten wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung angeführt, dass es sich hier oftmals auch um Routine- und Vorsorgeuntersuchungen handele, die medizinisch nicht dringlich seien. Zu Wartezeiten bei Physiotherapeuten und in anderen Bereichen liegen keine Erkenntnisse vor. Beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie sind im Bereich der Heilmittelerbringer bisher keine Hinweise von Versicherten auf Wartezeiten eingegangen. 11. Wie sieht die Förderung der Landesregierung von einzelnen Praxen in ländlichen Regionen in Rheinland-Pfalz aus? Im Frühjahr 2011 hat sich das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesärztekammer, dem Hausärzteverband, der Universitätsmedizin, dem Gemeinde- und Städtebund und dem Landkreistag auf eine Weiterentwicklung des Masterplans zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung aus dem Jahr 2007 verständigt. Im Mittelpunkt des Konzepts steht das Förderprogramm vertragsärztliche Versorgung. Die Förderung in Höhe von 15 000 Euro ist besonders für Ärztinnen und Ärzte gedacht, die helfen, die hausärztliche Versorgung in ländlichen Regionen zu verbessern, in denen es zunehmend schwieriger wird, freiwerdende Arztsitze wieder zu besetzen. Aktuell können in insgesamt 65 Verbandsgemeinden beziehungsweise verbandsfreien Gemeinden Förderungen in Anspruch genommen werden. Gefördert werden neben der Neuerrichtung oder Übernahme einer Praxis auch die Einrichtung von Zweigpraxen und die Anstellung einer Ärztin oder eines Arztes. 10 Baden-Württemberg 142 Bayern 376 Berlin 159 Brandenburg 63 Bremen 18 Hamburg 80 Hessen 157 Mecklenburg-Vorpommern 45 Niedersachsen 195 Nordrhein-Westfalen 308 Rheinland-Pfalz 77 Saarland 24 Sachsen 138 Sachsen-Anhalt 56 Schleswig-Holstein 72 Thüringen 96 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4471 Das Förderprogramm hat sich bewährt und wird immer stärker nachgefragt. Gleichwohl wird es ständig weiterentwickelt. Die letzte umfassende Änderung der Förderrichtlinie wurde Anfang des Jahres 2014 vorgenommen. Dabei wurden die aktuellen Arztzahlen der Kassenärztlichen Vereinigung und auch die neue Bedarfsplanung berücksichtigt. Neu ist seitdem auch, dass auch Fachärztinnen und Fachärzte, die der fachärztlichen Grundversorgung zuzuordnen sind, in einzelnen Regionen das Förderprogramm in Anspruch nehmen können. Dies betrifft aktuell zwei Facharztgruppen in sechs Landkreisen, in denen sich auf Basis der ärztlichen Bedarfsplanung ein besonderer Bedarf an weiteren Fachärzten zeigt. Darüber hinaus fördert die Landesregierung für das Jahr 2014 die Fortbildung von bis zu 180 hausärztlichen Praxismitarbeiterinnen zur Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis. Hierdurch werden die Möglichkeiten für eine Delegation von Aufgaben der rheinland -pfälzischen Hausärztinnen und Hausärzte an ihre Praxismitarbeiterinnen verbessert. Damit wird die hausarztzentrierte Versorgung in Rheinland-Pfalz insbesondere in ländlichen Regionen gestärkt. 12. Wie viele Selektivverträge zwischen Krankenkassen und einzelnen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern (bitte nach Arztgruppen aufschlüsseln) wurden in Rheinland-Pfalz bisher abgeschlossen? Die Möglichkeit zum Abschluss von Selektivverträgen besteht im Wesentlichen in der hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, in der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung nach § 73 c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, in der integrierten Versorgung nach § 140 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sowie im Bereich der DiseaseManagement -Programme. Zur Zahl der vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossenen Verträge sind keine Angaben möglich, da die weit überwiegende Zahl der bundesunmittelbaren Krankenkassen ihrer Vorlagepflicht nach § 71 Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gegenüber dem Land nicht nachgekommen ist. Seit dem 1. Januar 2012 haben die Aufsichtsbehörden der Krankenkassen den Ländern, in denen die Selektivverträge wirksam werden, gemäß § 71 Absatz 4 Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Verträgen zu geben . Seither wurden in Rheinland-Pfalz nach Kenntnis der Landesregierung 145 Selektivverträge abgeschlossen. Ein Großteil der Verträge wurde mit bundesweit tätigen Management-Gesellschaften geschlossen, die ihrerseits Verträge mit den einzelnen Leistungserbringern abschließen. Insbesondere bundesunmittelbare Kassen fügen den Verträgen keine aktuellen Übersichten der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte bei. Darüber hinaus steht ein erheblicher Teil der Verträge verschiedenen Arztgruppen offen. Eine exakte Aufschlüsselung der Zahl der Verträge nach Arztgruppen ist daher nicht möglich. Am häufigsten wurden Verträge mit operativ tätigen Ärztinnen und Ärzten der verschiedensten Fachrichtungen abgeschlossen. Mit Abstand folgen Verträge mit Spezialisten für Rückenschmerzen, Zahnärzten, Nervenärzten/Neurologen/Psychiatern/Psychotherapeuten , Dermatologen und Kinderärzten. 13. Welchen Stellenwert hat die Telemedizin in Rheinland-Pfalz? Der Telemedizin kommt in Rheinland-Pfalz ein hoher Stellenwert zu. Insbesondere für ein Flächenland ist Telemedizin versorgungsrelevant . In Rheinland-Pfalz wurden systematisch Telemonitoringangebote entwickelt, um hier Impulse zu setzen. Viele Angebote fallen aktuell in den Bereich der Telekardiologie, zum Beispiel für die Versorgung von Herzinsuffizienzpatientinnen und -patienten. Heute ist wissenschaftlich belegt, dass eine intensivierte Betreuung mit Vitalwertmonitoring positive Effekte auf Morbidität und Lebensqualität hat und zu einer Verringerung der Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen führt. Die Landesregierung hat daher die Bedeutung der Telemedizin stets betont. 14. Wie fördert die Kassenärztliche Vereinigung die Weiterbildung von Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin in Rheinland -Pfalz finanziell? In welchem Ausmaß hat sie dies im Jahr 2012 getan? Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz fördert die Weiterbildung von Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin auf der Grundlage der „Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, des Spitzenverbandes Bund der Gesetzlichen Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Hierzu wird an die weiterbildenden Praxen ein Zuschuss in Höhe von monatlich bis zu 3 500 Euro ausgezahlt. Im Jahr 2012 erfolgten Förderungen in einer Gesamthöhe von 3,31 Millionen Euro, die jeweils hälftig von den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz aufgebracht werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz hat nach eigener Aussage ausreichend Haushaltsmittel bereitgestellt, um jedem Antrag auf Förderung entsprechen zu können. 11 Drucksache 16/4471 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 15. Wie viele ganze und halbe Versorgungsaufträge für Hausärztinnen und Hausärzte hat die Kassenärztliche Vereinigung in RheinlandPfalz bisher aufgekauft? Wie viele dieser Versorgungsaufträge sind erneut besetzt worden? Die Kassenärztliche Vereinigung hat bisher keine Versorgungsaufträge aufgekauft. 16. Welche Maßnahmen wurden zum Bürokratieabbau bei Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich in Rheinland-Pfalz getroffen? Beim Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich um Bundesrecht. Auch die für die vertragsärztliche Versorgung geltenden untergesetzlichen Regelungen werden zum größten Teil durch die Selbstverwaltung auf Bundesebene, zum Beispiel in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses oder im Bundesmantelvertrag festgelegt. Die Handlungsmöglichkeiten liegen daher nicht auf Landesebene. Auf Bundesebene hat sich die Landesregierung in den vergangenen Jahren für die Abschaffung der Praxisgebühr stark gemacht. Hierdurch konnte besonders für hausärztliche Praxen eine erhebliche Erleichterung erreicht werden. Im Jahr 2012 hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Bürokratiekosten für den Einzug der Praxisgebühr auf bundesweit 360 Millionen Euro beziehungsweise mehr als 4 100 Euro pro Praxis geschätzt. Die elektronische Datenverarbeitung bietet zahlreiche Erleichterungen im Praxisalltag. Viele Abläufe in den Praxen können heute papierlos geregelt werden. Beispielsweise können Praxen inzwischen ihre Abrechnung online bei der Kassenärztlichen Vereinigung einreichen oder die Möglichkeiten der elektronischen Dokumentation nutzen. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz beteiligt sich an Initiativen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum Bürokratieabbau auf Bundesebene. Beispiele für Vereinfachungen sind die Einführung der Online-Abrechnung und Online-Testabrechnung , das Entfallen der Weitergabe von Behandlungsscheinen für Abrechnungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Sozialversicherungsabkommen zum 1. Januar 2015 oder die Einrichtung eines Servicecenters als Erst-Ansprechpartner für die Vertragsärzteschaft. Erklärtes Ziel der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz ist es, die Online-Services für ihre Ärzte weiter auszubauen, um Verwaltungsvorgänge zu vereinfachen. Versorgung durch Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer 17. Wie ist die Versorgungsdichte durch Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer in Rheinland-Pfalz, aufgeschlüsselt nach Regionen und Stand heute, vor fünf Jahren und in fünf Jahren im Bundesvergleich und regional? Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Die von der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland zur Verfügung gestellten Daten zur Versorgungsdichte mit Praxen zugelassener Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer in den Jahren 2009 und 2014 können der folgenden Tabelle entnommen werden. Der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland liegen jedoch keine Daten über die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter je Praxis und deren Arbeitszeitmodelle vor. Eine Prognose für das Jahr 2019 ist nach Auskunft der AOK Rheinland-Pfalz-Saarland nicht möglich . Quelle: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Bundesweite Vergleichsdaten zur Versorgungsdichte durch Heilmittelerbringer liegen der Landesregierung nicht vor. 18. Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer haben bundesweit mit Einkommensverlusten zu kämpfen. Wie groß ist der Vergütungsrückgang von Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringern in den letzten 15 Jahren in Rheinland-Pfalz und was tut die Landesregierung dagegen? 12 Region Einwohner je zugelassener Heilmittelerbringerpraxis 2009 Einwohner je zugelassener Heilmittelerbringerpraxis 2014 Koblenz 1 212 1 060 Pfalz 1 147 1 033 Rheinhessen 1 420 1 337 Trier 1 230 1 220 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4471 19. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, der Gefährdung der Heilmittelversorgung durch Einkommensverluste entgegenzuwirken ? Die Vergütung der Heilmittelerbringer für die Behandlung von gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten wird nicht durch staatliche Stellen festgesetzt, sondern zwischen den Verbänden der jeweiligen Heilmittelerbringer und den gesetzlichen Krankenkassen beziehungsweise deren Landesverbänden beziehungsweise Arbeitsgemeinschaften vertraglich vereinbart. Die Landesregierung ist in diese Verhandlungen nicht einbezogen. Sofern sich die Vertragspartner nicht einigen können, greift der in § 125 Absatz 2 Satz 4 und 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch festgelegte Konfliktlösungsmechanismus: Die Preise werden von einer von den Vertragspartnern gemeinsam zu benennenden unabhängigen Schiedsperson festgelegt. Einigen sich die Vertragspartner nicht auf eine Schiedsperson, wird diese von der für die vertragsschließende Krankenkasse beziehungsweise den vertragsschließenden Landesverband zuständigen Aufsichtsbehörde festgelegt. Nach Auskunft der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland haben sich die Vergütungssätze für die GKV-Leistungen der einzelnen Heilmittelerbringer wie folgt entwickelt: Quelle: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. In Teilen von Rheinland-Pfalz ist die Zahl der Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer in den letzten Jahren deutlich angestiegen, so dass sich die Patientinnen und Patienten zwischen immer mehr Leistungserbringern entscheiden können. Dies führt bei den einzelnen Anbietern zu sinkenden Fallzahlen und damit trotz höherer Vergütung pro Leistung insgesamt zu einem Einkommensrückgang. 13 Ergotherapeuten Logopäden Physiotherapeuten Podologen 2000 Keine Veränderungzum Vorjahr Keine Veränderung zum Vorjahr + 1,43 % – 2001 Keine Veränderung zum Vorjahr + 1,63 % + 1,63 % – 2002 Keine Veränderung zum Vorjahr + 1,84 % + 1,70 % Einführung der podologischen Therapie als verordnungsfähiges Heilmittel 2003 Keine Veränderung zum Vorjahr Keine Veränderung zum Vorjahr Keine Veränderung zum Vorjahr Keine Veränderung zum Vorjahr 2004 Keine Veränderung zum Vorjahr Keine Veränderung zum Vorjahr + 0,38 % Keine Veränderung zum Vorjahr 2005 Keine Veränderung zum Vorjahr + 0,38 % Keine Veränderung zum Vorjahr Keine Veränderung zum Vorjahr 2006 Keine Veränderung zum Vorjahr + 0,65 % + 0,55 % Keine Veränderung zum Vorjahr 2007 + 0,63 % Keine Veränderung zum Vorjahr + 0,28 % Keine Veränderung zum Vorjahr 2008 Keine Veränderung zum Vorjahr + 0,64 % Keine Veränderung zum Vorjahr + 0,64 % 2009 Keine Veränderung zum Vorjahr + 1,41 % + 1,41 % Keine Veränderung zum Vorjahr 2010 + 2,00 % + 1,54 % + 1,46 % + 1,30 % 2011 + 1,15 % + 1,15 % + 1,15 % + 1,00 % 2012 + 1,98 % + 1,98 % + 1,62 % + 1,49 % 2013 + 2,03 % + 2,03 % + 2,03 % + 1,69 % 2014 + 2,38 % + 2,73 % + 2,81 % + 2,11 % Drucksache 16/4471 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 20. Die Vergütung erbrachter Heilmittelleistungen wird von den Kassen wegen formaler Anforderungen immer wieder verweigert. Wie bewertet die Landesregierung die Stellung der Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung in Bezug auf Durchsetzung von Vertragsveränderungen und Rechnungskürzungen der GKV wegen von Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringern nicht zu vertretender Gründe? Der Vergütungsanspruch eines Heilmittelerbringers gegenüber der Krankenkasse setzt voraus, dass die Heilmittelbehandlung auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen vertragsärztlichen Verordnung durchgeführt wurde, denn die ärztlichen Angaben auf der Verordnung sind erforderlich, damit eine sachgerechte und wirtschaftliche Therapie erfolgen kann. Die Grundlagen hierfür liefern die Heilmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und die bundesweit geltenden Vereinbarungen der Vertragspartner auf Bundesebene. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind Heilmittelerbringer verpflichtet, die Verordnung auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen und den Arzt gegebenenfalls um eine Korrektur zu bitten. Bei fehlerhaft ausgestellten Verordnungen des Arztes muss die gesetzliche Krankenkasse die Leistungen des Heilmittelerbringers nicht vergüten. Die große Koalition auf Bundesebene hat die Problematik aufgegriffen. Im Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes ist vorgesehen , dass der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene durch eine Überarbeitung der Rahmenempfehlungen klare Regelungen zur Festlegung der notwendigen Angaben auf den Heilmittelverordnungsblättern treffen werden. Daneben sind Kriterien zu definieren, die die Praxissoftware der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte erfüllen muss, um die Ausstellung der Heilmittelverordnung zu vereinfachen und formale Fehler zu vermeiden. Die Regelung soll zur Rechtsklarheit zwischen Krankenkassen, verordnenden Ärztinnen und Ärzten und den Heilmittelerbringern beitragen und sicherstellen, dass formale Fehler bei der Ausstellung der Heilmittelverordnungen unterbleiben und Rechnungskürzungen so weit wie möglich vermieden werden können. 21. Welche eigenständigen Tätigkeits- oder Berufsfelder im Bereich der Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer (wie zum Beispiel Osteopathie) werden in Rheinland-Pfalz angeboten? 22. Welche dieser Tätigkeitsfelder sind als Berufe anerkannt, welche Bezeichnungen sind gesetzlich oder urheberrechtlich geschützt. Wie steht die Landesregierung zur Anerkennung der Bezeichnung Osteopathie als gesetzlich geschützte Bezeichnung? In Rheinland-Pfalz sind Angehörige der Berufe Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie tätig. Die Berufsgesetze dieser Gesundheitsfachberufe und deren Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sind bundesrechtlich geregelt. Durch die Gesetze ist die Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt. Tätigkeitsvorbehalte sind in diesen Berufsgesetzen nicht enthalten, ebenfalls sind dort keine eigenständigen Tätigkeiten oder Berufsfelder definiert. Die Frage der Anerkennung der Osteopathie als eigenständigen Gesundheitsberuf wurde in den vergangen Jahren immer wieder diskutiert. Das Bundesministerium für Gesundheit lehnte das Anliegen allerdings bislang ab, weil die Systematik der Heilberufe, die durch Bundesgesetz geregelt sei, üblicherweise die Ausbildungen nicht auf einzelne Behandlungsmethoden beschränke, sondern vielmehr Berufsbilder definiere, die zur umfassenden Behandlung der Patientinnen und Patienten im Bereich des jeweiligen Berufsbildes befähigen. Die selbstständige Anwendung osteopathischer Techniken ist im Rahmen einer Heilpraktikererlaubnis bereits nach geltendem Recht möglich. 23. In welcher Weise können Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer, ggf. mit Zusatzausbildungen eigenverantwortlich tätig werden? Nach den Regelungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind Heilmittel persönlich zu erbringende medizinische Leistungen. Die Abgabe von Heilmitteln setzt eine Verordnung durch eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt voraus. Die Therapeutin oder der Therapeut sind grundsätzlich an die ärztliche Verordnung gebunden. Rechtliche Grundlage ist die Heilmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Auch im privatärztlichen Bereich üben Heilmittelerbringer die Heilkunde nur auf ärztliche Verordnung aus. Zur selbstständigen Ausübung der Heilkunde, das heißt, zur eigenverantwortlichen Diagnose- und Therapieentscheidung, wäre eine Heilpraktikererlaubnis erforderlich. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26. August 2009 kann die Heilpraktikererlaubnis auf die Ausübung der Physiotherapie beschränkt werden. Ein ausgebildeter Physiotherapeut oder eine ausgebildete Physiotherapeutin muss sich zur Erlangung einer solchen Erlaubnis einer eingeschränkten Überprüfung seiner beziehungsweise ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen. 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4471 24. Welche Rolle spielen Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer aus Sicht der Landesregierung künftig in der gesundheitlichen Versorgung gerade auch mit Blick auf Prävention? Welche Möglichkeiten zur eigenverantwortlichen Tätigkeit sollten aus Sicht der Landesregierung entwickelt werden? Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer spielen bereits heute eine wichtige Rolle in der gesundheitlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten. Ihre Bedeutung wird sich künftig weiter erhöhen. Im Bereich der primären Prävention (Verringerung und Vermeidung von Risikofaktoren bei Gesunden) oder der betrieblichen Gesundheitsförderung können Physiotherapeuten zum Beispiel als Anbieter von Rückenschulungen einen wichtigen Beitrag zur Verhütung von Erkrankungen leisten. Versorgung durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten 25. Wie viele ganze und halbe Versorgungsaufträge psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten hat die Kassenärztliche Vereinigung bisher aufgekauft? Wie viele dieser Versorgungsaufträge sind erneut besetzt worden? Die Kassenärztliche Vereinigung hat bisher keine Versorgungsaufträge aufgekauft. 26. Wie viele Versorgungsaufträge psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz sind derzeit nicht besetzt? Für wie viele davon läuft ein Zulassungsverfahren? Nach den Feststellungen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom Dezember 2014 sind in Rheinland-Pfalz zurzeit alle Versorgungsaufträge psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten besetzt. Dementsprechend läuft auch kein Zulassungsverfahren. 27. Wie viele Versorgungsaufträge für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz sind derzeit nicht besetzt? Für wie viele davon läuft ein Zulassungsverfahren? Nach den Feststellungen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom Dezember 2014 bestehen derzeit aufgrund der Quotenregelung im Sinne des § 101 Absatz 4 Satz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch noch insgesamt 14 Zulassungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Eine Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt im Heft 1/2015 des Ärzteblatt Rheinland-Pfalz. Zulassungsanträge können bis zum 15. Februar 2015 gestellt werden. Im Anschluss wird der Zulassungsausschuss über die eingegangenen Anträge entscheiden. 28. Wie stellt sich räumlich die Verteilung der nach neuem Beschluss zusätzlich zu schaffenden Zulassungen für psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten in RheinlandPfalz dar, konkret für alle Bedarfsplanungsbereiche? Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz konnte die erbetenen Auskünfte nicht fristgerecht zur Verfügung zu stellen. 29. Wurden die neu zu besetzenden Versorgungsaufträge bereits ausgeschrieben bzw. laufen die Zulassungsverfahren bereits? Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz erfolgte die Ausschreibung mit Fristsetzung 12. September 2013. Die Zulassungsverfahren wurden bis Ablauf des Jahres 2013 durchgeführt. Dabei konnten alle Sitze für psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und ein Teil der Sitze für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, besetzt werden. Die 14 derzeit noch unbesetzten Niederlassungsmöglichkeiten für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, werden im Heft 1/2015 des Ärzteblatt Rheinland-Pfalz erneut ausgeschrieben. 30. Wie hoch ist das Durchschnittsalter der niedergelassenen psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinderund Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz? Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz liegt das Durchschnittsalter der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei 54,3 Jahren und das der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten bei 53,5 Jahren. 31. Wie lang sind die durchschnittlichen Wartezeiten bis eine Psychotherapie begonnen werden kann? Bei der Landesärztekammer und der Landespsychotherapeutenkammer liegen derzeit keine aktuellen Daten zu den Wartezeiten auf eine Psychotherapie vor. 15 Drucksache 16/4471 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz erhebt derzeit nach eigenen Angaben keine Informationen zu den Wartezeiten bei Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz. Der Gesundheits-Informations-Service der Kassenärztlichen Vereinigung RheinlandPfalz (GIS) fragt jedoch auf freiwilliger Basis bei den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten einmal im Quartal die freien Kapazitäten ab. Die aus den freiwilligen Antworten ermittelten durchschnittlichen Wartezeiten bis zum Beginn einer Psychotherapie lagen im 4. Quartal 2014 bei fünf Monaten, die durchschnittliche Wartezeit für ein Erstgespräch bei vier Monaten. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung handelt es sich bei der Psychotherapie in der Regel nicht um eine Akutbehandlung , sondern um einen häufig längerfristigen therapeutischen Prozess. Um einen passenden Therapeuten zu finden, würden hier in der Regel auch eventuelle Wartezeiten in Kauf genommen. Akute seelische Störungen könnten jedoch Inhalt kurzfristig anberaumter „Psychotherapeutischer Gespräche“ sein – als Krisenintervention und/oder Überbrückungsmaßnahme für eine längerfristige Psychotherapie. Außerdem würden akute seelische Störungen von Psychiaterinnen und Psychiatern oder im Rahmen der sogenannten psychosomatischen Grundversorgung von Hausärztinnen und Hausärzten und Fachärztinnen und Fachärzten behandelt . 32. Welche Planungsbereiche in Rheinland-Pfalz gelten hinsichtlich der psychotherapeutischen Versorgung als über- bzw. unterversorgt? Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat im Dezember 2014 für alle psychotherapeutischen Planungsbereiche Überversorgung festgestellt. 33. Welche Planungsbereiche in Rheinland-Pfalz gelten hinsichtlich der kinder- und jugendpsychotherapeutischen Versorgung als überbzw . unterversorgt? § 101 Absatz 4 Satz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sieht vor, dass mindestens ein Versorgungsanteil von 20 Prozent der allgemeinen Verhältniszahl den ausschließlich Kinder und Jugendliche betreuenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vorbehalten ist. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat mit Beschluss vom Dezember 2014 festgestellt, dass für die Fachgruppe der Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten trotz Zulassungssperren noch freie Sitze im Rahmen der Quote für die nachfolgend genannten Planungsbereiche bestehen: In allen übrigen Planungsbereichen bestehen Zulassungssperren wegen Überversorgung. Unterversorgung hat der Landesausschuss für keinen Planungsbereich in Rheinland-Pfalz festgestellt. 34. Wie hoch ist die Zahl der aufgrund der „Quotierung“ psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten vorbehaltenen und deshalb nicht besetzten Kassensitze in Rheinland-Pfalz? § 101 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sieht vor, dass den überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten ein Versorgungsanteil von 25 Prozent der allgemeinen Verhältniszahl vorbehalten ist. Während diese Sitze früher unbesetzt blieben, falls sich kein ärztlicher Bewerber fand, können sie aufgrund einer Änderung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch seit dem Jahr 2014 auch an nichtärztliche Psychotherapeuten vergeben werden, sofern der faktische Versorgungsgrad unter 110 Prozent liegt. Gleichzeitig bleiben die Niederlassungsmöglichkeiten für psychotherapeutisch tätige Ärztinnen und Ärzte erhalten. Sie können sich weiterhin niederlassen, auch wenn die Gesamtzahl der ärztlichen und nichtärztlichen Psychotherapeuten zwischenzeitlich aufgrund der Zulassung der nichtärztlichen Psychotherapeuten auf über 110 Prozent angestiegen ist und damit eine Zulassungssperre wegen Überversorgung besteht. 16 Bernkastel-Wittlich 1 Sitz Birkenfeld 2 Sitze Cochem-Zell 1 Sitz Eifelkreis Bitburg-Prüm 2 Sitze Stadt Koblenz 1 Sitz Kusel 3 Sitze Stadt Ludwigshafen am Rhein 1 Sitz Stadt Pirmasens/Stadt Zweibrücken/Kreis Südwestpfalz 1 Sitz Trier-Saarburg 2 Sitze Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4471 Durch diese Neuregelung wird gewährleistet, dass keine zur Versorgung notwendigen Sitze unbesetzt bleiben und gleichzeitig die Niederlassungsmöglichkeiten der ärztlichen Psychotherapeuten erhalten bleiben. Aufgrund der Neuregelung können derzeit in folgenden Planungsbezirken ärztliche Sitze an psychologische Psychotherapeuten vergeben werden, sofern sich kein ärztlicher Bewerber meldet: 35. Wie haben sich die Zahlen der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und der Kinder- und JugendlichenPsychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren entwickelt? Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz. 13) Kopfzahlen. 14) Kopfzahlen. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz hat mitgeteilt, dass sie für die Jahre 2004 bis 2006 keine Angaben machen könne, da hierzu aufgrund der Fusion der vier regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen zur Kassenärztlichen Vereinigung RheinlandPfalz keine Daten vorlägen. 36. Wie hoch ist die Versorgungsdichte der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, der medizinischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei Erwachsenen und Kindern, gegliedert nach Planungsbereichen? 17 Planungsbereich Bernkastel-Wittlich 2 Sitze Planungsbereich Birkenfeld 3 Sitze Planungsbereich Cochem-Zell 2 Sitze Planungsbereich Eifelkreis Bitburg-Prüm 2 Sitze Planungsbereich Rhein-Hunsrück-Kreis 1 Sitz Planungsbereich Trier-Saarburg 2 Sitze Planungsbereich Westerwaldkreis 1 Sitz Stichtag Zahl der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen bzw. ermächtigten psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten 13) Zahl der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen bzw. ermächtigten Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten 14) 31. Dezember 2007 470 140 31. Dezember 2008 504 148 31. Dezember 2009 512 154 31. Dezember 2010 526 164 31. Dezember 2011 545 168 31. Dezember 2012 549 168 31. Dezember 2013 561 185 11. November 2014 608 204 Planungsbereich Einwohner-zahl Einwohner je ärztliche Psychotherapeutin /ärztlicher Psychotherapeut Einwohner je ärztliche Psychotherapeutin /ärzt- licher Psychotherapeut , die/der ausschließlich Kinder und Jugendliche betreut Einwohner je psychologische Psychothera- peutin/psychologischer Psycho- therapeut Einwohner je psychologische Psychotherapeutin /psychologi- scher Psychotherapeut , die/der ausschließlich Kinder und Jugendliche betreut Einwohner je Psychothera- peutinnen und Psychothera- peuten insgesamt Ahrweiler 126 102 16 377 0 19 400 31 526 6 929 Altenkirchen 128 373 19 750 0 9 875 25 675 5 240 Bad Kreuznach 155 297 16 521 0 8 874 25 883 4 720 Drucksache 16/4471 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, Stand Dezember 2014. Die Versorgungsdichten wurden nach Versorgungsumfängen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten berechnet. *) In diesem Bezirk ist ein Psychotherapeut mit hälftigem Versorgungsauftrag tätig. 18 Planungsbereich Einwohner-zahl Einwohner je ärztliche Psychotherapeutin /ärztlicher Psychotherapeut Einwohner je ärztliche Psycho- therapeutin/ ärztlicher Psychotherapeut , die/der ausschließlich Kinder und Jugendliche betreut Einwohner je psychologische Psychothera- peutin/psychologischer Psycho- therapeut Einwohner je psychologische Psychotherapeutin /psychologi- scher Psychotherapeut , die/der ausschließlich Kinder und Jugendliche betreut Einwohner je Psychotherapeu- tinnen und Psychothera- peuten insgesamt Bernkastel-Wittlich 110 643 29 505 0 8 851 36 881 5 748 Birkenfeld 80 673 80 673 0 8 964 53 782 7 015 Cochem-Zell 63 202 63 202 *) 0 15 801 63 202 11 491 Donnersbergkreis 75 192 18 798 0 10 026 25 064 5 186 Eifelkreis Bitburg-Prüm 96 158 32 053 0 8 013 48 079 5 656 Frankenthal (Pfalz), Stadt/Speyer, Stadt/Rhein-Pfalz-Kreis 246 140 23 221 0 10 940 35 163 6 138 Germersheim 125 434 31 359 0 12 543 41 811 7 378 Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern 201 279 21 760 0 5 591 28 754 3 852 Koblenz, Stadt 110 643 8 712 0 4 917 15 806 2 622 Kusel 71 098 23 699 0 10 157 0 0 Landau in der Pfalz, Stadt/Südliche Weinstraße 152 851 25 475 0 5 558 38 213 4 076 Ludwigshafen am Rhein, Stadt 161 518 9 023 0 3 589 16 152 2 216 Mainz, Stadt 204 268 6 753 0 3 217 14 087 1 887 Mainz-Bingen 203 338 22 102 0 14 023 40 668 7 085 Mayen-Koblenz 209 785 24 183 0 11 340 38 143 6 420 Neustadt/Weinstraße, Stadt/Bad Dürkheim 183 441 24 459 0 6 218 40 765 4 420 Neuwied 179 454 25 636 0 11 216 29 909 6 188 Pirmasens, Stadt/Zweibrücken, Stadt/Südwestpfalz 170 784 24 398 0 8 539 34 157 5 337 Rhein-Hunsrück-Kreis 100 770 25 193 0 10 607 22 393 5 598 Rhein-Lahn-Kreis 121 375 25 824 0 11 560 26 972 6 161 Trier, Stadt 107 233 11 656 0 3 763 13 404 2 346 Trier-Saarburg 144 337 39 010 0 11 103 72 169 7 719 Vulkaneifel 60 765 16 423 0 10 128 30 383 5 194 Westerwaldkreis 198 704 24 838 0 10 458 24 838 5 677 Worms, Stadt/AlzeyWorms 205 509 20 551 0 9 786 25 689 5 269 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4471 37. Wie hoch sind Mittelwert und Standardabweichung bei den Einkünften (GKV) der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten und der psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz (ggfs. im Vergleich zu anderen Facharztgruppen), bezogen auf „ganze Versorgungsaufträge“? Es wird auf die Ausführungen zu Frage 6 sowie die Anlage 1 verwiesen. 38. Wie hat sich die Zahl der Krankschreibungen aufgrund von psychischen Erkrankungen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Das Statistische Landesamt verfügt hierzu über keine Daten. Zum 1. Juli 2014 gab es in Deutschland 131 gesetzliche Krankenkassen. Davon stehen lediglich vier unter der Rechtsaufsicht des Landes. Die übrigen sind gegenüber der Landesregierung nicht auskunftspflichtig. Der BKK Landesverband Mitte hat der Landesregierung jedoch Daten zum Krankenstand der 170 000 Pflichtmitglieder der in Rheinland-Pfalz vertretenen landes- und bundesunmittelbaren Betriebskrankenkassen zur Verfügung gestellt: Quelle: BKK Landesverband Mitte. Versorgung durch Krankenhäuser 39. Wie viele Krankenhäuser gibt es in Rheinland-Pfalz? In Rheinland-Pfalz gibt es 81 Plankrankenhäuser an 102 Krankenhausstandorten mit 105 Betriebsstätten sowie 12 Vertragskrankenhäuser gemäß § 108 Nr. 3 in Verbindung mit § 109 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Drei reine Tageskliniken und zwei Vertragskrankenhäuser werden vom statistischen Landesamt in der dortigen Krankenhausstatistik nicht berücksichtigt. a) Wie hat sich deren Zahl in den letzten 20 Jahren entwickelt? Die Zahl der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz lag im Jahr 2010 um 24 unter derjenigen im Jahr 1991, was zu einem Teil auf die Bildung von Verbundkrankenhäusern zurückzuführen ist, die nach der Zusammenlegung zuvor selbstständiger Einzelkrankenhäuser nur noch als ein Krankenhaus gezählt werden. Quelle: Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. 19 Jahr Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund psychischer Erkrankungen BKK-Pflichtmitglieder in Rheinland-Pfalz 2004 28,5 2005 30,2 2006 31,1 2007 31,0 2008 32,1 2009 33,2 2010 34,1 2011 34,7 2012 37,6 2013 34,8 Jahr Krankenhäuser 1991 116 1995 116 2000 114 2001 109 2002 107 2003 98 2004 94 2005 93 Jahr Krankenhäuser 2006 95 2007 95 2008 94 2009 95 2010 95 2011 92 2012 88 2013 88 Drucksache 16/4471 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode b) Welchen Versorgungsstufen gehören diese Krankenhäuser an? Die Zuordnung der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser zu den Versorgungsstufen stellt sich folgendermaßen dar: c) Wie viele Fachabteilungen der einzelnen medizinischen Fächer gibt es in diesen Krankenhäusern (Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie,...) In den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern werden derzeit folgende Fachrichtungen angeboten: 20 Krankenhäuser der Grundversorgung 24 Krankenhäuser der Regelversorgung 21 Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung 13 Krankenhäuser der Maximalversorgung 3 Fachkrankenhäuser 20 Vertragskrankenhäuser 12 Fachrichtung Anzahl der Krankenhäuser Innere Medizin 68 Geriatrie (inklusive Schwerpunkte) 18 Kinder- und Jugendmedizin 16 Dermatologie 3 Radiologie/Nuklearmedizin 5 Strahlentherapie 8 Neurologie 17 Chirurgie 64 Neurochirurgie (inklusive Schwerpunkte) 10 Kardiovaskularchirurgie (inklusive Schwerpunkte) 5 Thoraxchirurgie (inklusive Schwerpunkte) 6 Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 12 Plastische Chirurgie 6 Konservative Orthopädie 5 Unfallchirurgie/Orthopädie 31 Urologie 36 Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde 43 Augenheilkunde 20 Gynäkologie mit und ohne Geburtshilfe 52 Naturheilmedizin 1 Intensivmedizin/Anästhesie 58 Psychosomatik (inklusive Schwerpunkte) 21 Erwachsenenpsychiatrie 21 Kinder- und Jugendpsychiatrie 9 Interdisziplinäre Versorgung 1 Tagesklinik Erwachsenenpsychiatrie 25 Tagesklinik Kinder- und Jugendpsychiatrie 8 Tagesklinik Innere Medizin 16 Tagesklinik Kinder- und Jugendmedizin 4 Tagesklinik Intensivmedizin/Anästhesie 5 Tagesklinik Sonstige 5 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4471 d) Welche Fachabteilungen, wie z. B. Urologie, werden aufgrund des demografischen Wandels zu- oder abnehmen? Der Krankenhausbettenbedarf wird in Folge des demografischen Wandels voraussichtlich in folgenden Fachrichtungen abnehmen : Gynäkologie/Geburtshilfe sowie der Kinder- und Jugendmedizin. In folgenden Fachrichtungen wird der Krankenhausbettenbedarf in Folge des demografischen Wandels voraussichtlich zunehmen: Psychiatrie, Innere Medizin, Gefäßchirurgie, Geriatrie, Urologie und Viszeralchirurgie. Es ist nicht möglich, mit dem vorhandenen Datenmaterial die Morbidität im Alter krankheitsspezifisch genau vorherzusagen und daraus den zukünftigen Krankenhausbedarf abzuleiten. Der Sachverständigenrat für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen hat sich in seinem Sondergutachten im Jahr 1996 daran versucht, auf der Grundlage von Krankenhausdiagnosestatistiken, den demografisch bedingten zukünftigen Versorgungsbedarf abzuschätzen. Danach kann man zumindest von einem steigenden Bedarf insbesondere für obstruktive Lungenerkrankungen , für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, vor allem im operativen und rehabilitativen Bereich, für Erkrankungen des Urogenitaltrakts sowie für Krebserkrankungen im diagnostischen und therapeutischen Bereich ausgehen. Zudem wird es einen moderaten operativen und rehabilitativen Bedarfsanstieg für Erkrankungen des Bewegungsapparates und für die gerontopsychiatrische Versorgung geben. Gleichzeitig muss aber auch berücksichtigt werden, dass das Potential zur Reduktion der altersbedingten Morbidität aufgrund von besserer Prävention, vor allem im Bereich der Herz-KreislaufErkrankungen , noch nicht ausgeschöpft ist. e) Welche Hauptfachabteilungen an Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung sind in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren geschlossen worden? Das St. Josefskrankenhaus Dahn wurde zum 31. Dezember 2005 geschlossen. Damit entfiel die einzige dort betriebene Fachrichtung Innere Medizin. Das St. Antonius Krankenhaus Wissen wurde im Jahr 2010 in ein Fachkrankenhaus für Erwachsenenpsychiatrie umgewandelt. Hiermit verbunden war die Rückgabe des Versorgungsauftrages für die Innere Medizin. Das St. Josef Krankenhaus in Neuerburg betreibt seit dem Jahr 2014 kein stationäres medizinisches Angebot mehr. Davon betroffen waren die Fachgebiete Innere Medizin, Chirurgie und Intensivmedizin. f) Welche geburtshilflichen Abteilungen gibt es noch und wie ist deren Auslastung, aufgeführt nach Regionen? In Rheinland-Pfalz werden zurzeit 40 geburtshilfliche Abteilungen betrieben: 21 Krankenhaus Auslastungsgrad Jahr Versorgungsgebiet Mittelrhein-Westerwald St. Nikolaus-Stiftshospital, Andernach 19,32 % 2013 Marienkrankenhaus Bad Neuenahr-Ahrweiler 27,20 % 2012 Herz-Jesu-Krankenhaus, Dernbach 28,35 % 2013 DRK-Krankenhaus, Diez 66,71 % 2012 DRK-Krankenhaus, Altenkirchen-Hachenburg 71,07 % 2012 DRK-Elisabeth-Krankenhaus, Kirchen 71,17 % 2012 Katholisches Klinikum, Koblenz-Montabaur 59,88 % 2012 Kemperhof, Koblenz 58,48 % 2012 St. Elisabeth-Krankenhaus, Lahnstein 31,12 % 2012 St. Elisabeth-Krankenhaus, Mayen 56,26 % 2012 DRK-Krankenhaus, Neuwied 32,80 % 2012 Marienhaus Klinikum, Neuwied 61,29 % 2012 Hunsrück-Klinik, Simmern 56,87 % 2012 Verbundkrankenhaus Mittelmosel, Zell 11,09 % 2013 Drucksache 16/4471 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 40. Wie viele Krankenhausbetten gibt es a) in Rheinland-Pfalz und wie war die Entwicklung dieser Zahlen in den letzten zehn Jahren? b) in den verschiedenen medizinischen Fachbereichen und wie haben sich diese in den letzten Jahren entwickelt? In Rheinland-Pfalz gibt es zurzeit 24 353 vollstationäre Planbetten sowie 1 041 Vertragsbetten, damit insgesamt 25 394 Krankenhausbetten . Daneben halten die Plankrankenhäuser 1 188 tagesklinische Plätze vor. 22 Krankenhaus Auslastungsgrad Jahr Versorgungsgebiet Rheinhessen-Nahe Heilig-Geist-Hospital, Bingen 34,24 % 2012 DRK Elisabeth-Krankenhaus, Birkenfeld 60,97 % 2012 Klinikum Idar-Oberstein 58,21 % 2012 Diakonie Krankenhaus, Bad Kreuznach 67,90 % 2013 Krankenhaus St. Marienwörth, Bad Kreuznach 64,33 % 2012 Katholisches Klinikum, Mainz 53,90 % 2012 Universitätsmedizin, Mainz 68,88 % 2012 Klinikum Worms 78,50 % 2012 Versorgungsgebiet Rheinpfalz Stadtklinik Frankenthal 34,08 % 2012 Kreiskrankenhaus Grünstadt 36,96 % 2012 Asklepios Südpfalz Kliniken, Kandel 53,31 % 2012 Vinzentius Krankenhaus, Landau 57,30 % 2012 Klinikum der Stadt Ludwigshafen 59,00 % 2012 St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus, Ludwigshafen 88,87 % 2012 Krankenhaus Hetzelstift, Neustadt/Weinstraße 56,98 % 2012 Diakonissen-Stiftungskrankenhaus, Speyer 81,03 % 2012 Versorgungsgebiet Trier Marienkrankenhaus Eifel, Bitburg 53,14 % 2012 Krankenhaus Maria Hilf, Daun 43,80 % 2012 St. Joseph-Krankenhaus, Prüm 43,92 % 2012 Mutterhaus der Borromäerinnen, Trier 72,60 % 2012 Ökumenisches Verbundkrankenhaus, Trier 58,75 % 2012 Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich 47,40 % 2012 Versorgungsgebiet Westpfalz Westpfalz-Klinikum, Kaiserslautern 62,78 % 2012 Nardini Klinikum, Landstuhl 59,98 % 2013 Städtisches Krankenhaus, Pirmasens 63,38 % 2012 Evangelisches Krankenhaus, Zweibrücken 28,74 % 2013 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4471 Nach Fachrichtungen geordnet ergibt sich damit folgende Struktur: Quelle: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. 23 Plankrankenhäuser Vertragskrankenhäuser Fachrichtung Betten/Plätze Betten Innere Medizin 7 556 377 Geriatrie 397 Kinder- und Jugendmedizin 904 Dermatologie 106 7 Radiologie/Nuklearmedizin 17 5 Strahlentherapie 128 Neurologie 1 070 6 Chirurgie 4 460 391 Neurochirurgie 256 21 Kardiovaskularchirurgie 199 Thoraxchirurgie 20 Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 104 4 Plastische Chirurgie 110 83 Orthopädie (kons.) 260 Unfallchirurgie/Orthopädie 1 494 36 Urologie 1 004 12 Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde 547 5 Augenheilkunde 249 16 Gynäkologie/Geburtshilfe 1 750 17 Naturheilmedizin 122 Intensivmedizin/Anästhesie 749 21 Psychosomatik 148 Erwachsenenpsychiatrie 2 399 40 Kinder- und Jugendpsychiatrie 274 Interdisziplinäre Versorgung 30 Vollstationär zusammen 24 353 1 041 Plankrankenhäuser Fachrichtung Betten/Plätze Tagesklinik Erwachsenenpsychiatrie 711 Tagesklinik Kinder- und Jugendpsychiatrie 185 Tagesklinik Innere Medizin 204 Tagesklinik Kinder- und Jugendmedizin 12 Tagesklinik Intensivmedizin/Anästhesie 29 Tagesklinik sonstige 47 Teilstationär zusammen 1 188 Drucksache 16/4471 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Entwicklung der Krankenhausbetten in den vergangenen zehn Jahren kann aus statistischen Gründen nur zusammenfassend dargestellt werden: Quelle: Statistisches Landesamt. 41. Wie ist die Auslastung der Krankenhäuser aufgeteilt nach Regionen und Fachabteilungen? Beim Erstellen des Krankenhausplans 2010 wurden folgende Auslastungsgrade für die verschiedenen Fachrichtungen rheinlandpfälzischer Krankenhäuser errechnet, wobei eine regionalisierte Darstellung statistisch nicht möglich ist: Quelle: Vorbereitendes Gutachten zum Krankenhausplan 2010, Datenbasis Statistisches Bundesamt bzw. *) Statistisches Landesamt. a) Gibt es sektorale oder regionale Defizite in der Krankenhausversorgung in Rheinland-Pfalz? Der Grundsatz der Krankenhausplanung besteht darin, dem zu erwartenden Bedarf an Krankenhausleistungen geeignete medizinische Strukturen und Kapazitäten gegenüberzustellen. 24 Jahr Krankenhausbetten 2003 25 875 2004 25 780 2005 25 604 2006 25 661 2007 25 571 2008 25 588 2009 25 582 2010 25 451 2011 25 375 2012 25 377 2013 25 360 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4471 Eine Bestandsaufnahme und Fortschreibung der sektoralen und regionalen Bedarfe erfolgt in Form des Landeskrankenhausplans im Abstand von etwa sieben Jahren. Der noch bis Ende des Jahres 2016 gültige Landeskrankenhausplan wird zudem laufend an den aktuellen Bedarf angepasst. Damit wird das Entstehen sektoraler oder regionaler Defizite proaktiv vermieden. Veränderungsbedarf besteht in der Gesundheitsversorgung fortlaufend – dem kommt die Landesregierung im Bereich der Krankenhausversorgung vollumfänglich und vorausschauend nach. b) Gibt es Überkapazitäten bei den Krankenhäusern? Wenn ja, ist in den nächsten Jahren mit Schließungen zu rechnen? Durch die unter Buchstabe a) beschriebene Anwendung der Grundsätze der Krankenhausplanung, die auf Veränderungen der Versorgungsbedarfe eingeht, kann ein dauerhaftes Entstehen von Überkapazitäten der Krankenhäuser vermieden werden. Die Schließung von Standorten gilt es zu vermeiden. Stattdessen wird dort, wo Strukturveränderungen notwendig sind, hier, wie auch im gesamten Bundesgebiet, ein behutsamer Umbau der Krankenhäuser stattfinden. Die Landesregierung ist deshalb mit den Trägern eines jeden Krankenhausstandortes in Rheinland-Pfalz in dauerndem Kontakt, um notwendige Umstrukturierungsmaßnahmen zu begleiten. 42. Wie hat sich die Kostenstruktur seit Einführung der Fallpauschalen entwickelt? Das auf Fallpauschalen basierende Entgeltsystem (DRG) wurde ab dem Jahr 2004 für die Abrechnung der Krankenhäuser verpflichtend eingeführt. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes verlief die Entwicklung der Gesamtkosten der Krankenhäuser , der Personal- und Sachkosten, der Kosten der Ausbildung (Ausbildungsstätten) sowie der um die nicht von den stationären Bereichen zu tragenden Anteile (unter anderem Kosten für Ambulanzen und Forschung und Lehre) bereinigten Gesamtkosten wie folgt: Quelle: Statistisches Landesamt. 43. Wie hat sich die Personalstruktur seit Einführung der Fallpauschalen entwickelt? Nach Angaben des Statistischen Landesamtes verlief die Entwicklung der Personalstruktur der Krankenhäuser seit 2004 wie folgt (Angaben umgerechnet in Vollzeitstellen): Quelle: Statistisches Landesamt. 25 Kosten 2004 in T€ Kosten 2013 in T€ Veränderung in Prozent Personalkosten 1 900 363 2 636 283 + 38,73 Sachkosten 924 294 1 400 366 + 51,51 Ausbildungsstätten 20 828 30 285 + 45,41 Gesamtkosten 2 856 309 4 155 629 + 45,49 Bereinigte Gesamtkosten 2 582 706 3 695 821 + 43,10 Berufsgruppe Vollzeitstellen 2004 Vollzeitstellen 2013 Veränderung in Prozent Ärztinnen und Ärzte 5 086 6 530 + 28,39 Pflegedienst 14 695 15 651 + 6,51 Medizinisch-technischer Dienst 5 352 6 171 + 15,30 Funktionsdienst 3 679 4 746 + 29,00 Klinisches Hauspersonal 1 093 717 – 34,40 Wirtschafts- und Versorgungsdienste 2 968 2 503 – 15,67 Technischer Dienst 857 860 + 0,35 Verwaltungsdienst 2 646 2 977 + 12,51 Sonderdienste 238 267 + 12,18 Sonstiges Personal 942 924 – 1,91 Drucksache 16/4471 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 44. Wie stellt sich die Entwicklung der Versorgung durch Hebammen mit Blick auf die Zahl der Geburten in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren dar? 1) Quelle: Gesundheitsberichterstattung des Landes. 2) Quelle: Statistisches Landesamt. 45. Wie viele Hebammen leisten in Rheinland-Pfalz noch Geburtshilfe und wie viele Hebammen leisten lediglich Vor- und Nachsorge? Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 46. Wie viele Geburtshäuser gibt es in Rheinland-Pfalz? Da Geburtshäuser nicht der Krankenhausplanung unterliegen, liegen der Landesregierung hierzu keine Informationen vor. 47. Wie ist die durchschnittliche Verweildauer in den Krankenhäusern insgesamt und in den Krankenhäusern der verschiedenen Versorgungsstufen in den letzten zehn Jahren? 48. Wie hat sich die durchschnittliche Verweildauer in den letzten zehn Jahren entwickelt? In den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern ging die durchschnittliche Verweildauer von 8,4 Tagen im Jahr 2003 auf 7,4 im Jahr 2013 zurück. Eine Untergliederung der Verweildauer nach Versorgungsstufen ist auf Basis der vorliegenden Grunddaten nicht möglich. Möglich ist aber eine Darstellung nach Bettengrößenklassen der Krankenhäuser. Die Verweildauern in den Krankenhäusern zwischen 2003 und 2013 sind nachfolgend dargestellt (Plan- und Vertragskrankenhäuser , ohne reine Tageskliniken): 26 Jahr Zahl der Hebammen undEntbindungspfleger in Rheinland-Pfalz 1) Zahl der Geburten in Rheinland-Pfalz 2) 2003 Keine Daten vorhanden 34 083 2004 Keine Daten vorhanden 33 421 2005 915 32 592 2006 956 31 755 2007 977 32 536 2008 989 32 223 2009 1 035 30 881 2010 1 086 31 574 2011 1 099 31 081 2012 1 085 31 169 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4471 27 Drucksache 16/4471 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 49. Wie viele Ärztinnen und Ärzte arbeiten in Krankenhäusern und wie hat sich die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in den letzten Jahren entwickelt? Nach Angaben des Statistischen Landesamtes arbeiteten in Rheinland-Pfalz am 31. Dezember 2013 insgesamt 7 355 Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern. Die Entwicklung verlief seit dem Jahr 2004 wie folgt: Quelle: Statistisches Landesamt. Versorgung durch Apotheken 50. Wie hat sich in Rheinland-Pfalz die Zahl der Apotheken in den letzten zehn Jahren entwickelt? Nach Auskunft der Landesapothekerkammer hat sich die Zahl der Apotheken in Rheinland-Pfalz, jeweils zum Stichtag 31. Dezember wie folgt entwickelt: Quelle: Landesapothekerkammer. Diese Entwicklung decke sich laut Landesapothekerkammer grundsätzlich mit dem bundesweiten Trend. Im direkten Vergleich der Länder sei die Apothekenzahl in Rheinland-Pfalz aber immer noch überdurchschnittlich, sodass derzeit von einer stabilen Versorgungslage ausgegangen werde. 51. Wie hat sich die Umsatzverteilung der Apotheken in Rheinland-Pfalz im Jahr 2012 im Verhältnis zum Jahr 2011 entwickelt? Nach der Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz betrug im Jahr 2012 der steuerbare Umsatz aller steuerpflichtigen Apotheken in Rheinland-Pfalz (961) 2 000 058 388 Euro. Im Jahr 2011 betrug der steuerbare Umsatz aller steuer-pflichtigen Apotheken in Rheinland-Pfalz (1 011) 1 948 287 141 Euro. Die Differenz zwischen der jeweiligen Apothekenzahl (Frage 50) und der der steuerpflichtigen Apotheken hängt damit zusammen, dass Haupt- und Filialapotheken einem steuerpflichtigen Betrieb zugerechnet werden, und damit die Gesamtzahl der Apotheken höher ist als die der steuerpflichtigen Apotheken. 28 2004 2013 Veränderung in Prozent Ärztinnen und Ärzte (Angabe nach Köpfen) 5 637 7 355 + 30,47 Ärztinnen und Ärzte (umgerechnet auf Vollzeitstellen) 5 086 6 530 + 28,39 Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Anzahl der Apotheken 1 134 1 137 1 137 1 137 1 137 1 125 1 116 1 119 1 102 1 080 1 065 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4471 Die Umsatzverteilung ergibt sich aus der folgenden Tabelle: 52. Existieren hier gleichlaufende oder gegenläufige Entwicklungen im Vergleich zur Bundesebene? Falls es gegenläufige Entwicklungen gibt, wie erklärt sich die Landesregierung diese? Nach Auskunft der Landesapothekerkammer gab es im Bundesvergleich keine nennenswerten Abweichungen. 53. Existieren hierbei regionale Unterschiede? Falls ja, welche und wie erklärt sich die Landesregierung diese? Informationen zu möglichen regionalen Unterscheiden liegen weder der Landesapothekerkammer noch der Landesregierung vor. 54. Wie viele Apotheken haben im Jahr 2012 in Rheinland-Pfalz a) weniger als 20 Apothekennotdienste (Volldienste); b) zwischen 20 und 39 Apothekennotdienste (Volldienste); c) zwischen 40 und 59 Apothekennotdienste (Volldienste); d) zwischen 60 und 79 Apothekennotdienste (Volldienste); e) 80 und mehr Apothekennotdienste (Volldienste) erbracht? Der Landesapothekerkammer liegen für das Jahr 2012 keine Daten vor. Für das Jahr 2013 hat die Landesapothekerkammer jedoch detaillierte Zahlen zur Verfügung gestellt. Danach verrichteten im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 in Rheinland -Pfalz a) weniger als 20 Volldienste 349 Apotheken, b) zwischen 20 und 39 Volldiensten 698 Apotheken, c) zwischen 40 und 59 Volldiensten 36 Apotheken, d) zwischen 60 und 79 Volldiensten 0 Apotheken, e) zwischen 40 und 59 Volldiensten 0 Apotheken. Ein Volldienst in Rheinland-Pfalz umfasst eine Dienstbereitschaft von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr des Folgetages. Zusätzlich werden in Rheinland-Pfalz Teildienste an Sonn- und Feiertagen geleistet. 55. Welche Apothekennotdienstbezirke existieren in Rheinland-Pfalz? 56. Seit wann existieren diese Zuschnitte und wo wurden Veränderungen in den letzten zehn Jahren vorgenommen? Mit der Einführung des derzeitigen Notdienstsystems in Rheinland-Pfalz im Jahre 2005 durch die Landesapothekerkammer als Nachfolgerin der bis dahin zuständigen Bezirksregierung wurden die ursprünglichen Notdienstbezirke durch ein flächendeckendes Notdienstnetz abgelöst. Mehrere Apotheken verrichten in zeitlich unterschiedlichen Intervallen, je nach lokaler Apothekendichte , den Notdienst. Anpassungen, zum Beispiel durch Zusatzdienste, können im Rahmen von Schließungen erforderlich werden, während Neueröffnungen entlastend wirken können. Apothekennotdienstbezirke gibt es seit der Neuordnung nicht mehr. 57. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf a) beim Zuschnitt der Apothekennotdienstbezirke Da es keine Notdienstbezirke mehr gibt, besteht kein Handlungsbedarf. 29 Jahresumsatz Anzahl Apotheken Prozent Anzahl Apotheken Prozent 17 500 – 50 000 Euro 12 1 % 0 0 % 50 000 – 100 000 Euro 15 1 % 10 1 % 100 000 – 250 000 Euro 25 2 % 19 2 % 250 000 – 500 000 Euro 31 3 % 28 3 % 500 000 – 1 000 000 Euro 188 19 % 173 18 % 1 000 000 – 2 000 000 Euro 422 42 % 395 41 % 2 000 000 – 5 000 000 Euro 263 26 % 280 29 % 5 000 000 – 10 000 000 Euro 46 5 % 45 5 % 10 000 000 – 25 000 000 Euro 9 1 % 11 1 % 1 011 961 Drucksache 16/4471 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode b) bei der Verteilung der Notdienste Nach Auskunft der Landesapothekerkammer orientiert sich die Dienstverteilung an der Apothekendichte. Sie sei so organisiert , dass die Bevölkerung in ländlichen Regionen möglichst nur eine Entfernung von maximal 20 km, im Einzelfall 25 km, zur nächsten dienstbereiten Apotheke zurücklegen müsse. Die Landesapothekerkammer als für die Dienstbereitschaft der Apotheken zuständige Behörde erwägt, die Verteilung der Notdienste in ihrem Planungssystem durch Software gestützt zu optimieren, so dass unter Berücksichtigung der genannten Entfernungsparameter eine bessere Verteilung der Notdienste unter den Apotheken möglich sei. c) bei der Abstimmung der ärztlichen sowie Apotheken-Notdienste Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz hat im organisierten Bereitschaftsdienst flächendeckend Bereitschaftsdienstzentralen eingerichtet. Nach Auskunft der Landesapothekerkammer werden an einigen Standorten von Bereitschaftsdienstzentralen von dort ansässigen Apotheken ständige Sonntags-und Feiertagsdienste verrichtet. Die Landesapothekerkammer hat im Jahr 2012/2013 Erhebungen zur Inanspruchnahme des Apothekennotdienstes in Abhängigkeit zur Inanspruchnahme des ärztlichen Notdienstes in einzelnen ländlichen Regionen durchgeführt. Diese hätten ergeben, dass zwischen 50 und 60 Prozent der Patienten, die eine Notdienstapotheke aufsuchen, sich zuvor nicht in ärztliche Behandlung begeben hätten. Um Versicherten, die den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst in Anspruch nehmen, die Besorgung erforderlicher Arzneimittel zu erleichtern, hat die Bundesregierung im Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes einen Informationsaustausch zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesapothekerkammern vorgesehen. Hierdurch soll die Versorgung der Patientinnen und Patienten weiter verbessert werden. Die Landesapothekerkammer hat angeregt, dass die diensthabende Ärztin bzw. der diensthabende Arzt, wenn sie beziehungsweise er beispielsweise ein selten verordnetes Arzneimittel verschreiben wolle, die Möglichkeit nutzen könne, zuvor durch einen Anruf mit der Notdienst habenden Apothekerin beziehungsweise dem Notdienst habenden Apotheker abzuklären , ob diese beziehungsweise dieser das Arzneimittel auch vorhalte oder welche Alternative in Frage käme. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz steht dem Vorschlag der Landesapothekerkammer grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Sie prüft den Vorschlag derzeit und steht dabei in Kontakt mit der Landesapothekerkammer. d) bei der Einbeziehung von Krankenhausapotheken in den Notdienst? Falls nein, warum nicht? Falls ja, welche Aktivitäten plant die Landesregierung zu ergreifen? Der Gesetzgeber hat im Apothekengesetz (ApoG) zwischen öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken differenziert , um den unterschiedlichen Versorgungsauftrag abzubilden. Während die Krankenhaus- und Klinikapotheken die Arzneimittelversorgung von stationären Patientinnen und Patienten mit akuten Erkrankungen gewährleisten, sind die öffentlichen Apotheken für die Versorgung kranker Patientinnen und Patienten im ambulanten Bereich verantwortlich. Wegen dieses unterschiedlichen Versorgungsauftrages bestehen auch abweichende Notdienstsysteme. Im Falle der Krankenhaus-Apotheken obliegt die Gewährleistung einer Dienstbereitschaftsregelung dem Träger des Krankenhauses. Nach § 33 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) erstreckt sich die Verantwortung des Krankenhausträgers für eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung gewährleistende Dienstbereitschaft lediglich auf das Krankenhaus, in dem die Krankenhausapotheke betrieben wird sowie auf andere Krankenhäuser desselben Trägers, wenn und soweit diese durch die Krankenhausapotheke mit Arzneimitteln versorgt werden. Die Dienstbereitschaft wird in der Regel durch eine Rufbereitschaft im Hintergrund sichergestellt. Der allgemeine Apothekennotdienst gemäß § 23 der Apothekenbetriebsordnung gilt nur für die Dienstbereitschaft öffentlicher Apotheken und kommt bei Krankenhausapotheken nicht zu Anwendung. In öffentlichen Apotheken wird der Notdienst generell durch die Anwesenheit eines Apothekers in der Apotheke vor Ort sichergestellt. 58. Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung des seit 1. August 2013 geltenden Verfahrens der Vergütung der Apothekennotdienste ? Die rheinland-pfälzische Landesregierung begrüßt grundsätzlich das Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG). Das Gesetz verfolgt das Ziel einer finanziellen Stärkung der Apotheken im ländlichen Raum. Bei der finanziellen Regelung im Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz handelt sich um einen pauschalen Zuschuss für jeden erbrachten Notdienst, unabhängig von der Inanspruchnahme der Apotheke. Hiervon profitieren besonders Apotheken in dünn besiedelten Gebieten, die häufiger Notdienste leisten müssen und weniger Kundenkontakte im Notdienst haben, als Apotheken in der Stadt. Die Landesapothekerkammer hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Umsetzung des Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetzes in Rheinland-Pfalz reibungslos verlaufe. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin 30 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4471 31 Anlage 1 **) Die Fachgruppe der ärztlichen Psychotherapeuten wurde vom statistischen Bundesamt nicht gesondert ausgewiesen. Da das Tätigkeitsgebiet weitgehend deckungsgleich mit dem der psychologischen Psychotherapeuten ist, wurden die Werte dieser Fachgruppe angesetzt. 1) Quelle: Honorarbericht 2014 der KV Rheinland-Pfalz, GKV-Einnahmen aus Selektivverträgen wurden nicht berücksichtigt. 2) Quelle: KV Rheinland-Pfalz, GKV-Umsätze aus Selektivverträgen wurden nicht berücksichtigt. 3) Bundeswerte, Quelle: Statistisches Bundesamt, Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten Berichtsjahr 2011. 4) Bundeswerte, Quelle: Statistisches Bundesamt, Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten Berichtsjahr 2011. 5) Eigene Berechnungen aus den Spalten 2 und 4. 6) Aufwendungen für Personal, Material, Mieten, Versicherungen, KFZ, absetzbare Abschreibungen auf Praxiseinrichtung, Fremdkapitalzinsen etc. Bundesdaten, Quelle: Statistisches Bundesamt, Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten Berichtsjahr 2011. 7) Eigene Berechnungen aus den Spalten 6 und 7. 8) Quelle: KV Rheinland-Pfalz, berechnet auf Basis der Kalkulationszeiten des EBM. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Fachgruppe Durchschnittliche GKV-Einnahmen 2013 je Arzt in Euro bezogen auf volle Arztsitze1) Standardabweichung GKV-Einnahmen 2013 je Arzt in Euro bezogen auf volle Arztsitze2) Anteil der GKV-Einnahmen an den Gesamteinnahmen 3) Anteil der Einnahmen aus Privat- praxis, IGeL- Leistungen etc. an den Gesamteinnahmen 4) Errechnete Gesamt- einnahmen (GKV und Privat, IGeL, etc.) in Euro5) Aufwendungen 6) Errechneter Reinertrag in Euro7) Für die Behandlung von GKV- Versicherten aufgewendete durchschnitt- liche wöchentliche Arbeitszeit8) Allgemeinmedizin 208 683 89 758 79,3 % 20,7 % 263 156 47,2 % 138 947 46,8 Stunden Pädiater 224 110 92 002 77,3 % 22,7 % 243 592 48,5 % 149 310 45,2 Stunden Augenärzte 272 981 209 121 63,0 % 37,0 % 433 303 48,2 % 224 451 49,2 Stunden Gynäkologen 179 954 79 058 64,5 % 35,5 % 278 998 49,7 % 140 336 41,3 Stunden Hals-Nasen-Ohrenärzte 196 313 97 274 63,0 % 37,0 % 311 608 49,1 % 158 608 45,8 Stunden Dermatologen 178 032 88 598 50,3 % 49,7 % 353 940 49,6 % 178 386 35,7 Stunden Fachärztliche Internisten mit Schwerpunkt Hämatologie und Internistische Onkologie 368 914 156 051 80,3% 19,7 % 459 420 54,2 % 210 414 42,5 Stunden Radiologen 426 130 254 258 55,1% 44,9% 773 376 67,0% 255 214 30,9 Stunden Orthopäden 213 953 101 664 54,7% 45,3% 391 139 52,1% 187 356 51,5 Stunden Urologen 184 173 84 341 56,5 % 43,5% 325 970 50,1% 162 659 36,7 Stunden Psychologische Psychotherapeuten 80 023 30 707 82,6 % 17,4 % 96 880 29,9 % 67 913 27,0 Stunden Ärztliche Psychotherapeuten 79 519 31 551 82,6 %**) 17,4 %**) 96 270 29,9 %** 68 485 27,2 Stunden Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten 84 251 31 406 87,0 % 13,0 % 96 840 29,1% 68 660 27,8 Stunden