Drucksache 16/4473 13. 01. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes und Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Kritik des Landeselternbeirates (LEB) an der Unterrichtsversorgung des Landes Die Kleine Anfrage 2927 vom 18. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Forderungen des LEB an die Landesregierung zur Vermei dung von Unterrichtsausfall? 2. Teilt die Landesregierung die Forderung des LEB, dass alle Schulen einen jährlichen Qualitätsbericht über den Unterrichtsaus- fall und die Regulierungsmethoden veröffentlichen sollen? 3. Wie viele Lehrerstellen fehlen in Rheinland-Pfalz für eine hundertprozentige Unterrichts versorgung? 4. Hält die Landesregierung die Differenzierung zwischen Pflichtunterricht und darüber hinaus zugewiesenen Stunden angesichts der schulstrukturellen Organisation von Ge samt schulen, Förderschulen und Realschulen plus für zielführend, die zur grundlegenden Funktionsweise ihres Unterrichtsgeschehens auf eine Unterrichtsversorgung über die Pflichtstunden hinaus angewiesen sind? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung teilt die Ansicht des Landeselternbeirates, dass eine gute Unterrichtsversorgung an unseren Schulen eine zentrale und dauerhafte Aufgabe des Landes ist. Es ist Ziel der Landesregierung, diese kontinuierlich zu verbessern. Dazu gehört neben der Sicherung eines Einstellungskorridors und dem Aufbau des Vertretungspools auch die Beseitigung des teilweise noch bestehenden Fachlehrkräftemangels. Zu Frage 2: In Rheinland-Pfalz besteht eine hohe Transparenz durch die Landtagsberichte zur strukturellen Unterrichtsversorgung sowie die Berichte zum temporären Unterrichtsausfall. Mit diesen Berichten, die auch auf der Homepage des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur veröffentlicht werden, wird die Unterrichtsversorgung für jede einzelne Schule regelmäßig dargestellt. Weitere Berichte bedeuten einen erheblichen Verwaltungsaufwand für die Schulen, ohne zu einem wesentlichen zusätzlichen Erkenntnisgewinn zu führen. Zu Frage 3: Bei den Angaben zur Unterrichtsversorgung werden die nach den einschlägigen Regelungen über die Unterrichtsorganisation vorgesehene (Lehrerwochenstunden-Soll) und die tatsächliche Lehrerstundenzuweisung (Lehrerwochenstunden-Ist) einander gegenübergestellt ; mit dem Lehrerwochenstunden-Ist wird die Versorgung der einzelnen Schulen mit Lehrkräften beschrieben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Februar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4473 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Soll-Ist-Differenz lediglich den Unterschied zwischen vorgesehener und tatsächlicher Lehrer - stundenzuweisung beschreibt. Defizite bedeuten nicht, dass der in den Stundentafeln vorgesehene Pflichtunterricht ausfällt, sondern dass in erster Linie nicht alle Differenzierungen und möglichen Fördermaßnahmen vorgenommen werden können; entsprechend werden Überhänge an Lehrerstunden von den Schulen für zusätzliche Differenzierungs- und Fördermaßnahmen genutzt. Die entsprechenden Berichte zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen für das laufende Schuljahr, die auch Angaben zu fehlenden Stellen enthalten, werden dem Landtag jährlich zugeleitet. Zu Frage 4: Schulen erhalten die Lehrerwochenstunden als ein Gesamtbudget. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Vorgaben der jeweiligen Verwaltungsvorschriften zur Unterrichtsorganisation zu beachten. Danach hat die Erteilung des Fachunterrichts im Pflicht- und Wahlpflichtfachbereich Vorrang vor Wahlangeboten. Vorgeschriebene Differenzierungen bei Schulen mit mehreren Bildungsgängen gehören ebenfalls zum Pflichtunterricht. Vera Reiß Staatsministerin