Drucksache 16/4474 13. 01. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Hans-Josef Bracht und Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Rückzug der Frachtflug-Gesellschaft Air China vom Flughafen Frankfurt-Hahn Die Kleine Anfrage 2924 vom 18. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche der in der Presseberichterstattung genannten Gründe waren nach Einschätzung der Landesregierung ausschlaggebend für die Einstellung der Flüge von Air China zum Flughafen Frankfurt-Hahn: das saisonal nachlassende Frachtgeschäft, die fehlende Zulassung von Air China Piloten für die Kategorie III des Instrumentenflugs, die bei Schlechtwetterlagen benötigt wird, mangelnder Service am Flughafen Hahn oder welche sonstigen Gründe? 2. Welche ernstzunehmenden oder sicheren Informationen liegen der Landesregierung vor, ob oder wann Air China seine Flüge zum Flughafen Frankfurt-Hahn wieder aufnimmt? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass es keinen festen Vertrag des Flug hafens mit Air China über die Nutzung des Flughafens gibt, dieser aber dennoch bei Mörfelden-Walldorf Büro- und Frachtflächen zur Nutzung durch Air China gemietet hat? 4. Welche Entwicklung des Frachtflugverkehrs am Flughafen Frankfurt-Hahn setzt die Landesregierung für einen verlustfreien Betrieb des Flughafens voraus? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Flughafen Frankfurt-Hahn hat sich in den vergangenen Jahren zum fünftgrößten Frachtflughafen in Deutschland entwickelt. Hierzu haben auch die Infrastruktur und die 24h-Betriebsgenehmigung beigetragen. Insbesondere der Bereich der Luftfracht unterliegt einem intensiven Wettbewerb und sich ständig verändernden Marktbedingungen. Vor diesem Hintergrund entwickelt die Geschäftsführung der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) ihre Angebotspalette gerade im Frachtbereich kontinuierlich fort und richtet sie an den Markterfordernissen aus. Hierzu gehört auch die Entwicklung passender kundenorientierter Produkte, wie aktuell etwa die logistische Anbindung des Flughafens Frankfurt-Hahn an den Logistikstandort Frankfurt am Main. Damit werden Maßnahmen bezeichnet, die es erlauben, Frachtgüter nach Frankfurt-Hahn zu fliegen und ohne Zeit und Qualitätsverlust den nachgelagerten Bodentransportwegen insbesondere ab Frankfurt/Main zur Verfügung zu stellen. Die Geschäftsführung der FFHG sieht hierin perspektivisch eine erfolgversprechende Maßnahme, um die Attraktivität des Standorts Hahn deutlich zu verbessern und die Marktposition auszubauen. Dies wird verstärkt durch umfassende Akquisitionsbemühungen. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Air China Cargo begründete gegenüber der FFHG die Einstellung der Flüge damit, dass die eingesetzten Piloten nicht die für Schlechtwetterlagen höchste Zulassung zum Instrumentenflug besitzen und Flüge abgesagt werden mussten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Februar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4474 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Nach den bis Weihnachten geführten Gesprächen in China hat sich leider bestätigt, dass Air China Cargo den Flugbetrieb ab Frankfurt -Hahn nicht wieder aufnehmen wird. Zu Frage 3: Die von der FFHG angemietete Frachthalle ist Teil des Produktangebots der FFHG zur logistischen Anbindung des Flughafens Frankfurt-Hahn an den Logistikstandort Frankfurt/Main und für alle Frachtfluggesellschaften am Flughafen Frankfurt-Hahn vorgesehen, die dieses Angebot nutzen wollen – und damit unabhängig von der Nutzung durch Air China Cargo zu betrachten. Da es sich um ein neues Produkt der FFHG handelt, das sich am Markt erst noch etablieren muss, wurden im Mietvertrag entsprechende Ausstiegsmöglichkeiten der FFHG vorgesehen. Verträge, die Fluggesellschaften in einem bestimmten Umfang zur Nutzung von Flughäfen verpflichten würden, sind generell unüblich und am Markt nicht durchsetzbar. Zu Frage 4: Die neuen Luftverkehrsleitlinien der Europäischen Kommission sehen einen Zeitraum von zehn Jahren vor, in dem Flughafengesellschaften in der Größenordnung des Flughafens Frankfurt-Hahn rentabel werden müssen. Vor diesem Hintergrund hat die FFHG mit Unterstützung von KPMG einen Zehnjahresplan erarbeitet. Grundlage bildet eine von einem externen Institut im Jahr 2014 erstellte Verkehrsprognose. Die den Planungen zugrunde gelegten prognostizierten Passagier- und Frachtzahlen stellen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der FFHG dar, die im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht genannt werden können. In Vertretung: Randolf Stich Ministerialdirektor