Drucksache 16/4476 13. 01. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Fluglärm-Entlastung des Flughafens Frankfurt am Main durch den Flughafen Frankfurt-Hahn Die Kleine Anfrage 2917 vom 17. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Die (gesundheitlichen) Beeinträchtigungen durch die Flugbewegungen und damit verbundenen Bahn-/Lkw-/Pkw-Belastungen am Flughafen Frankfurt am Main sind für die Menschen in der Region Rheinhessen sehr belastend und geben Anlass zu vielen Protesten . Der Flughafen Frankfurt-Hahn ist aufgrund des Ausbaus nun von einer zu geringen Flugfrequenz bei weitem nicht ausgelastet , was zu wirtschaftlichen Problemen führt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Was hat die Landesregierung unternommen, um mit Hilfe einer neuen Vertriebsstrategie kurz- und mittelfristig mehr Fracht- flüge über den Flughafen Frankfurt-Hahn abzuwickeln? 2. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um mehr Frachtflüge über den Flughafen Frankfurt-Hahn abzu- wickeln und somit auch die Belastung durch den Fluglärm für die Region Rheinhessen zu verringern? 3. Wie ist die Haltung der Landesregierung zu einem Nachtflugverbot zwischen 22:00 und 6:00 Uhr am Flughafen Frankfurt am Main, von dem die Menschen in der Rhein-Main-Region insbesondere in Rheinhessen profitieren würden? 4. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Landesregierung zum Bau von Terminal 3 am Flughafen Frankfurt am Main? 5. Wie ist die Haltung der Landesregierung zu dem Bau von Terminal 3 am Flughafen Frankfurt am Main vor dem Hintergrund der steigenden Lärmbelastung in Mainz und der Region Rheinhessen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Der Flughafen Frankfurt-Hahn hat sich in den vergangenen Jahren zum fünftgrößten Frachtflughafen in Deutschland entwickelt. Hierzu haben auch die Infrastruktur und die 24h-Betriebsgenehmigung beigetragen. Insbesondere der Bereich der Luftfracht unter - liegt einem intensiven Wettbewerb und sich ständig verändernden Marktbedingungen. Vor diesem Hintergrund entwickelt die Geschäftsführung der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) ihre Angebotspalette gerade im Frachtbereich kontinuierlich fort und richtet sie an den Markterfordernissen aus. Hierzu gehört auch die Entwicklung passender kundenorientierter Produkte, wie aktuell etwa die logistische Anbindung des Flughafens Frankfurt-Hahn an den Logistikstandort Frankfurt am Main. Damit werden Maßnahmen bezeichnet, die ohne Zeit und Qualitätsverlust die Verlagerung von Flügen von Frankfurt am Main nach FrankfurtHahn ermöglichen sollen. Die Geschäftsführung der FFHG sieht hierin perspektivisch eine erfolgversprechende Maßnahme, um die Attraktivität des Standorts Hahn deutlich zu verbessern und die Marktposition auszubauen. Dies wird verstärkt durch umfassende Akquisitionsbemühungen. Zu Frage 3: Die Landesregierung setzt sich für einen möglichst weitgehenden Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm ein. Sie ist der Auffassung, dass zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm die rechtlichen Grundlagen verändert werden müssen. Die Lärmbelas - tung in der Region hat bereits das akzeptable Maß überschritten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Februar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4476 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Der Landesregierung ist aus Presseberichten die Entscheidung des Aufsichtsrats der Fraport bekannt, mit dem Bau des dritten Termi - nals im Süden des Flughafens 2015 zu beginnen. Mit dem ersten Bauabschnitt soll eine Abfertigungskapazität zunächst für zusätzliche 14 Millionen Passagiere bereit gestellt werden. Die Stadt Frankfurt hat den Bauantrag der Fraport AG für den ersten Bauabschnitt im August 2014 genehmigt. Bauplanungsrecht besitzt Fraport mit dem Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens seit Dezember 2007. Dieser umfasst neben der Genehmigung der neuen Nordwestlandebahn auch den Bau des Terminals 3. Zu Frage 5: Die Landesregierung setzt sich im Rahmen ihrer rechtlichen und politischen Möglichkeiten dafür ein, dass die negativen Auswirkungen von Verkehrslärm soweit wie möglich reduziert werden. So nimmt die Landesregierung beispielsweise an den Sitzungen der Fluglärmkommission des Frankfurter Flughafens teil und setzt sich dort, ebenso wie die Vertreter des Landkreises Mainz-Bingen und der Landeshauptstadt Mainz, mit großem Engagement für die Interessen der betroffenen Bevölkerung ein. Bei den Anstrengungen zur Entlastung der von Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger steht vor allem eine Verbesserung des nächtlichen Lärmschutzes im Vordergrund. In Anbetracht der mit dem Ausbau verbundenen Lärmbelastungen hat die rheinland-pfälzische Landesregierung immer wieder angeregt, zumindest einen Teil der Nachtflüge vom Flughafen Frankfurt am Main auf den Flughafen Hahn im Hunsrück zu verlagern. Die Bundesratsinitiative der Landesregierung vom 1. März 2013, mit der eine generelle Verbesserung beim Schutz vor Fluglärm durch Änderungen im Luftverkehrsgesetz erreicht werden soll, ist eine weitere wichtige Maßnahme in diesem Zusammenhang. Der Bau von Terminal 3 erfolgt allerdings in der alleinigen Verantwortung der Fraport AG. Die Landesregierung hat hierauf rechtlich keine Einflussmöglichkeiten. In Vertretung: Randolf Stich Ministerialdirektor