Drucksache 16/4477 13. 01. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes, Adolf Kessel und Guido Ernst (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Besoldung von Beamten an Realschulen plus Die Kleine Anfrage 2920 vom 18. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrer für das Lehramt an Hauptschulen unterrichten an rheinland-pfälzischen Realschulen plus (Angaben bitte nach absoluten und relativen Zahlen gliedern)? 2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, das Gerichtsurteil zeitnah umzusetzen? 3. Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Landesregierung durch die Umsetzung des Urteils? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Bundesverwaltungsgericht hat am 11. Dezember 2014 in letzter Instanz die Klage einer Lehrerin mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen verhandelt. Die Lehrerin, die an einer Realschule plus unterrichtet, hatte erreichen wollen, dass sie die gleiche Besoldung erhält wie Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen oder Realschulen plus. Mit diesem Klagebegehren ist sie in drei Instanzen gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung die Rechtsauffassung der Landesregierung bestätigt, dass es nach wie vor zulässig ist, die Höhe der Besoldung an die erworbene Qualifikation zu knüpfen und für den Erwerb einer weiteren Lehramtsbefähigung in der Lehrkräfte-Wechselprüfungsverordnung zusätzliche Anforderungen zu stellen. Gleichzeitig hält das Bundesverwaltungsgericht diese Anforderungen in Fällen, in denen Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an Realschulen plus eingesetzt sind, für zu hoch. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Welche Konsequenzen aus der Entscheidung des Gerichts zu ziehen sind, kann erst nach deren Prüfung entschieden werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Schuljahr 2013/2014 gab es 3 317 hauptamtliche Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, die an Realschulen plus eingesetzt waren. Ihr Anteil an den 7 991 hauptamtlichen Lehrkräften an Realschulen plus betrug damit 41,5 %. Zu Frage 2: Unmittelbar nach Auswertung der noch nicht vorliegenden Urteilsgründe wird die Landesregierung geeignete Schritte prüfen und umsetzen (z. B. eine Änderung der Lehrkräfte-Wechselprüfungsverordnung), um den Bedenken des Gerichts Rechnung zu tragen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Februar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4477 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Zusätzliche Kosten würden dann entstehen, wenn einer Lehrkraft nach erfolgreicher Wechselprüfung ein höherwertiges Amt übertragen wird. Wie viele Lehrkräfte künftig von den gegebenenfalls geänderten Möglichkeiten einer Wechselprüfung Gebrauch machen , kann von der Landesregierung nicht eingeschätzt werden. Vera Reiß Staatsministerin