Drucksache 16/448 17. 10. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bernhard Henter (CDU) und A n t w o r t des Chefs der Staatskanzlei Besetzungsverfahren für die Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz Die Kleine Anfrage 303 vom 23. September 2011 hat folgenden Wortlaut: In der 108. Plenarsitzung des Landtags hat der Ministerpräsident ausgeführt, die 3,5 Jahre der Amtsausübung durch den früheren Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz seien „ohne irgendeine Beanstandung“ gewesen (Plenarprotokoll 15/108, S. 6397). Laut Medienberichten (vgl. „Mainzer Rhein-Zeitung“ vom 5. März 2011 und „Allgemeine Zeitung“ vom 9. März 2011) hat der Richterrat beim Oberlandesgericht dieser Aussage in einem Schreiben widersprochen; die Äußerung des Ministerpräsidenten sei bei vielen Kollegen auf Erstaunen und Unverständnis gestoßen. Der Richterrat soll sich in diesem Zusammenhang auch nach den Grundlagen für die Aussage des Ministerpräsidenten erkundigt haben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Aufgrund welcher Erkenntnisquellen hat der Ministerpräsident die oben zitierte Bewertung getroffen (bitte einzeln erläutern)? 2. Hat das Schreiben des Richterrats dem Ministerpräsidenten – gegenüber seinem Wissensstand in der Plenarsitzung am 16. Fe- bruar 2011 – neue Erkenntnisse gebracht und welche sind dies ggf.? 3. Hat der Ministerpräsident inzwischen das Schreiben des Richterrats beantwortet? 4. Wenn ja: Hat er dabei auch die Grundlagen seiner am 16. Februar 2011 getroffenen Bewertung erläutert und welche waren dies ggf.? 5. Wenn nein: warum nicht? Der Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. Oktober 2011 wie folgt beantwortet : Zu Frage 1: Der damalige Minister der Justiz, der auch unmittelbarer Dienstvorgesetzter des Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz ist, hat in der Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags vom 20. Januar 2011 die Amtsführung von Herrn Bartz als Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz bewertet und damit eine personelle Angelegenheit behandelt. Dort hat er ausgeführt, die bei der Auswahlentscheidung angestellte Prognose, „dass Herr Bartz den Anforderungen und Aufgaben, die an einen Präsidenten eines Oberlandesgerichtes zu stellen seien, in hervorragendem Maße gerecht werden würde“, habe sich „nach einer mehr als dreieinhalbjährigen Amtsführung von Herrn Bartz als Präsident des Oberlandesgerichts […] als zutreffend erwiesen.“ (vgl. Seite 15 des Protokolls der 46. Sitzung des Rechtsausschusses am 20. Januar 2011). Diese Bewertung hat der Ministerpräsident in der 108. Sitzung des Landtags Rheinland-Pfalz vom 16. Februar 2011 geteilt. Zu Frage 2: Keine, die seine Aussagen vom 16. Februar 2011 verändert hätten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Oktober 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/448 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Ja. Mit Schreiben vom 27. April 2011 wurde durch den Ministerpräsidenten geantwortet. Zu Frage 4: Ja. Siehe Antwort zu Frage 1. Zu Frage 5: Entfällt. Martin Stadelmaier Staatssekretär