Drucksache 16/4480 14. 01. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Aktueller Stand der Entscheidungsfindung über die Aufstockung des Fonds Heimerziehung 1950er und 60er Jahre West Die Kleine Anfrage 2921 vom 18. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele ehemalige Heimkinder haben bis zum 30. November 2014 Leistungen des Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepu- blik Deutschland von 1949 bis 1975“ in Rheinland-Pfalz beantragt? 2. In welcher Höhe wurden bisher Leistungen für rheinland-pfälzische Antragstellerinnen und -steller – unterschieden in Sach- und Rentenersatzleistungen – insgesamt ausgezahlt? 3. Mit welchen Antragszahlen ist nach Kenntnis der Landesregierung bundesweit bis zum Ende der Antragsfrist für Leistungen des Fonds am 31. Dezember 2014 zu rechnen? 4. Wird sich die Landesregierung für eine Aufstockung des Fonds einsetzen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung Die Einrichtung des Fonds Heimerziehung West ist einer Empfehlung des Runden Tisches Heimerziehung der 1950er und 1960er Jahre gefolgt und ist ein wesentlicher Beitrag zu einer Befriedung und Linderung von erlittenem Unrecht. Der Fonds Heimerziehung West ist mit 120 Millionen Euro ausgestattet, der zu je einem Drittel von dem Bund, den beiden Kirchen sowie den elf westlichen Bundesländern getragen werden. Die Fondserrichter haben die im Abschlussbericht des Runden Tisches benannte Zahl von 120 Millionen Euro als Grundlage genommen . Dies geschah in der Annahme, dass die Fondsmittel ausreichen, um die angemeldeten Ansprüche der Betroffenen erfüllen zu können. Die bereitgestellten Fondsmittel Heimerziehung West sind jedoch bereits seit Anfang August 2014 mit Leistungsvereinbarungen hinterlegt. Die Zahlungsfähigkeit des Fonds konnte nur dadurch hergestellt werden, dass die Fondserrichter ihre Einzahlungen für das Jahr 2015 auf dieses Jahr vorgezogen haben. Daher ist eine Aufstockung des Fonds notwendig. Die Antragsfrist beim Fonds endete am 31. Dezember 2014. Nur wer sich bis dahin bei einer regionalen Anlauf- und Beratungsstelle gemeldet hat, hat dem Grunde nach Anspruch auf eine Leistung. Zur Frage 1: Bis zum 30. November 2014 haben sich in den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen der Länder insgesamt 16 522 Betroffene gemeldet . In der regionalen Anlauf- und Beratungsstelle in Rheinland-Pfalz, die beim Landesjugendamt angesiedelt ist, waren es 854. Zur Frage 2: Bislang wurden bundesweit rund 50 Millionen Euro an Betroffene für materielle Leistungen ausgezahlt. Weitere knapp 35 Millionen Euro wurden als Rentenersatzleistungen den Menschen gezahlt, die während ihres Heimaufenthaltes arbeiten mussten, ohne dass die Träger der Heime in die Rentenversicherung eingezahlt hatten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Februar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4480 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dass die 120 Millionen Euro der ursprünglichen Fondseinlage noch nicht vollständig ausgezahlt sind, liegt daran, dass die Geschäftsstelle beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zunächst eingehende Anträge auf ihre Plausibilität prüft und erst dann eine Auszahlung erfolgt. Derzeit werden Anträge vom Juni 2014 geprüft. In Rheinland-Pfalz wurden über 2,5 Millionen Euro für materielle Leistungen und rund 2 Millionen Euro für Rentenersatzleistungen geleistet. Zur Frage 3: Eine genaue Prognose der Zahl gibt es nicht. Da es im Gegensatz zu dem Fonds „Heimerziehung in der DDR von 1949 bis 1989“ in den letzten Monaten keinen starken Anstieg von Leistungsanträgen gegeben hat, rechnet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bundesweit mit maximal weiteren 1 000 bis 1 500 Antragstellenden im Laufe des Monats Dezember, sodass sich dann insgesamt 17 500 bis 18 000 ehemalige Heimkinder an die Anlauf- und Beratungsstellen in den westlichen Bundesländern gewendet hätten. Die genauen Zahlen werden im Laufe des Januars vorliegen. Zur Frage 4: Rheinland-Pfalz hat sich seit der Gründung des Fonds Heimerziehung in einem hohen Maße für eine gerechte und betroffenenorientierte Umsetzung engagiert. Seitdem im Frühjahr bekannt wurde, dass die Fondsmittel nicht ausreichen, wurden Gespräche mit den Kirchen und mit den Finanzressorts der Länder mit Blick auf eine bedarfsgerechte Aufstockung des Fonds geführt. Die Finanz- und Familienressorts der Länder haben sich – vorbehaltlich der Zustimmung der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der westlichen Bundesländer – darauf verständigt, 2015 den Fonds zunächst um 60 Millionen Euro aufzustocken, um seine Liquidität zu sichern. Sobald die konkreten Anmeldezahlen vorliegen und der konkrete Bedarf bekannt ist, werden die Finanz- und Familienressorts einen ergänzenden Vorschlag zur weiteren Aufstockung vereinbaren. Grundlage jeglicher Aufstockung des Fonds ist für die Familien - und Finanzressorts der Länder die Beibehaltung der Drittelfinanzierung zwischen Bund, Länder und Kirchen. Irene Alt Staatsministerin