Drucksache 16/4486 14. 01. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Haller (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Kartellrechtliches Prüfverfahren der Europäischen Kommission gegen Google Die Kleine Anfrage 2919 vom 18. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Einige Konkurrenten von Google haben sich bei der Europäischen Kommission über Google beschwert. Es geht um den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in der Online-Suche. Die Europäische Kommission hat daraufhin im November 2010 beschlossen , ein kartellrechtliches Prüfverfahren gegen Google einzuleiten. Dieses Prüfverfahren dauert noch immer an. Am 27. November 2014 hat das Europäische Parlament eine Resolution erlassen, in der dafür plädiert wird, zu verhindern, dass Suchmaschinen ihre Marktmacht missbrauchen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Stand in dem Wettbewerbs ver fahren gegen Google? 2. Woran liegt es nach Kenntnis der Landesregierung, dass das Prüfverfahren nun schon über vier Jahre dauert? 3. Wie bewertet die Landesregierung den aktuellen Stand des Verfahrens insbesondere hinsichtlich der Auswirkung auf rheinland- pfälzische Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen? 4. Worin bestehen nach Kenntnis der Landesregierung die Gemeinsamkeiten mit einem ähnlichen Verfahren, das in den USA ge- führt wurde? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Die Europäische Kommission hat im November 2010 beschlossen, ein kartellrechtliches Prüfverfahren gegen Google wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in der Online-Suche einzuleiten. Bei der Suche nach Informationen bietet Google grundsätzlich zwei Arten von Ergebnissen an: unbezahlte Suchergebnisse und bezahlte Werbung von Drittanbietern. In Beschwerden an die europäische Wettbewerbskommission war Google vorgeworfen worden, unbezahlte Suchergebnisse seiner Wettbewerber in der Rangfolge herabzustufen. Auf diese Weise soll Google die Ergebnisse seiner eigenen vertikalen Suchdienste bevorzugen. Zudem hatte die Wettbewerbskommission angekündigt zu untersuchen, ob Google seine Werbepartner durch sogenannte Ausschließlichkeitsverpflichtungen daran hindere, konkurrierende Werbung auf ihren Webseiten zu schalten. Das Unternehmen Google bietet seine Online-Suchdienste weltweit an. Für die Verfolgung etwaiger kartellrechtlicher Verstöße für den europäischen Bereich ist daher die EU-Wettbewerbskommission zuständig. Die Landeskartellbehörde, die beim Wirtschaftsministerium angesiedelt ist, erhält grundsätzlich keine Informationen anderer Kartellbehörden , also der EU-Kommission, des Bundeswirtschaftsministeriums, des Bundeskartellamtes oder anderer Landeskartellbehörden über deren Verfahren. Dies vorausgeschickt beantworte ich die vorgenannte Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Februar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4486 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 1: Der ehemalige Wettbewerbskommissar Almunia stand – nach eigenen Aussagen – Anfang 2014 bereits kurz vor einer Einigung mit Google. Im Sommer 2014 wurde das Verfahren anders als erwartet nicht abgeschlossen. Am 11. November 2014 erklärte die neu ernannte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager dass allein schon die riesengroße Menge an Daten, die Google kontrolliere , das Bedürfnis entstehen lasse, nach den gesellschaftlichen Folgen zu schauen, die sich daraus ergeben könnten. Sie machte auch deutlich, dass es bei dem Verfahren in Brüssel nur um die wirtschaftlichen und kartellrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Google gehe; alle anderen wichtigen Probleme wie Schutz der Privatsphäre oder Medienpluralismus könnten nicht von der Generaldirektion Wettbewerb im Rahmen des laufenden Verfahrens gelöst werden. Um das Verfahren vorantreiben zu können, kündigte Kommissarin Vestager an, zuerst Gespräche mit den Beschwerdeführern führen zu wollen. Aufgrund des sich sehr schnell bewegenden Marktes wäre eine Aktualisierung der Fakten und Informationen geboten. Da die Auswirkungen der Entscheidung ihrer Behörde von größter Relevanz für viele Marktteilnehmer sei und sich dies auch auf viele Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken könne, erbat sie sich etwas Zeit, über die nächsten Schritte zu entscheiden. Zu Frage 2: Seit 2010 prüft die EU-Kommission, ob Google seine Marktstellung bei Suchmaschinen missbraucht. Vergleicht man die Länge des Google-Verfahrens mit vergleichbaren Wettbewerbsverletzungsverfahren (z. B. gegen Microsoft, das 16 Jahre lang gedauert hat), relativiert sich die Zeitspanne. Am 27. November 2014 hat sich das Europäische Parlament mit großer Mehrheit für eine Entflechtung von marktbeherrschenden Suchmaschinen wie Google ausgesprochen. Das Europäische Parlament setzt sich u. a. dafür ein, dass Suchmaschinen-Geschäft unter bestimmten Voraussetzungen von anderen kommerziellen Unternehmensbereichen abzutrennen. Damit hat das Parlament die Kritik an Google und an den Längen des Verfahrens zwar aufgegriffen, allerdings ist die Entschließung des EP rechtlich nicht verbindlich, sondern stellt eine Aufforderung an die Kommission dar, Suchmaschinen wie Google stärker zu beobachten und ggf. stärker zu regulieren bzw. wettbewerbsrechtlich einzuhegen. Zu Frage 3: Bei dem Kartellrechtsverfahren der EU-Kommission gegen Google handelt es sich um ein laufendes Verfahren. Die Landesregierung kann daher derzeit keine Bewertung des Verfahrens vornehmen. Ob und gegebenenfalls welche Konsequenzen sich aus dem Verfahren für europäische Verbraucherinnen und Verbraucher bzw. Unternehmen ergeben, lässt sich erst nach Vorliegen einer Entscheidung der EU-Kommission abschätzen. Im Falle einer für Google nachteiligen Entscheidung der Kommission wäre eventuell noch ein gerichtliches Rechtschutzverfahren abzuwarten. Zu Frage 4: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Eveline Lemke Staatsministerin