Drucksache 16/449 17. 10. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer und Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Zusätzliche Kosten im Falle der Schließung des Verwaltungsgerichts Mainz Die Kleine Anfrage 310 vom 27. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat angekündigt, einen Standort in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu schließen. Laut Medienberichten (vgl. z. B. Allgemeine Zeitung vom 21. Mai 2011) soll es sich hierbei um den Standort Mainz handeln. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche zusätzlichen Kosten werden nach Auffassung der Landesregierung den Gebietskörperschaften und sonstigen Behörden im Bezirk des Verwaltungsgerichts Mainz entstehen, falls dieses geschlossen wird (z. B. durch Fahrtkosten von Behördenmitarbeitern , zeitlichen Mehraufwand – bitte nach Positionen aufschlüsseln)? 2. Erwartet die Landesregierung im Fall einer Schließung des Verwaltungsgerichts Mainz höhere Kosten durch Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe und Fahrtkostenübernahme nach der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und Vorschusszahlungen für Reiseentschädigungen an Zeuginnen, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen , Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, ehrenamtliche Richterinnen, ehrenamtliche Richter und Dritte? Wenn ja, wie hoch werden diese nach Auffassung der Landesregierung sein (jährlich)? 3. Werden nach Auffassung der Landesregierung durch die Schließung des Verwaltungsgerichts Mainz zusätzliche Kosten auf die Rechtssuchenden verlagert werden? Wenn nein, bitte kurz begründen. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahr, dass durch weitere Anfahrtswege und hierdurch entstehende höhere Kosten für die Rechtsschutzsuchenden die Bürgernähe verloren geht und im Ergebnis weniger Menschen ihren Rechtsgewährungsanspruch wahrnehmen (Antwort bitte kurz begründen)? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. Oktober 2011 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Die mögliche Auflösung eines Standorts der Verwaltungsgerichtsbarkeit – einschließlich der gegebenenfalls zu treffenden Entscheidung , welches der Verwaltungsgerichte hiervon betroffen sein wird – ist Gegenstand der Beratungen des von der Landesregierung eingesetzten Expertengremiums zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine Justizstrukturreform. Die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen ist maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung der Auflösung eines Gerichtsstandorts, vor allem aber davon abhängig, wie die dem aufzulösenden Gericht zugewiesenen Aufgaben auf die verbleibenden Verwaltungsgerichte verteilt werden können. Aufgrund der dargestellten Unabwägbarkeiten sind verlässliche Angaben zu einem möglicherweise entstehenden Mehraufwand derzeit nicht möglich. Bürgernähe ist – insbesondere bei den Verwaltungsgerichten als Eingangsinstanz – von hoher Bedeutung. Bei der Umsetzung der möglichen Auflösung eines Standorts der Verwaltungsgerichtsbarkeit wird daher in besonderer Weise darauf Rücksicht zu nehmen sein, dass die Erreichbarkeit des in Zukunft zuständigen Verwaltungsgerichts nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Je nach tatsächlicher Ausgestaltung der Maßnahme kann es für einzelne Verfahrensbeteiligte dabei auch zu einer Verkürzung der Anfahrtszeit kommen. Jochen Hartloff Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Oktober 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode