Drucksache 16/4490 16. 01. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Andreas Biebricher und Guido Ernst (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Sportanlagen im „Musikerviertel“, Koblenz-Oberwerth Die Kleine Anfrage 2945 vom 18. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Nach dem Verkauf des Loses 1 („Urban“) im „Musikerviertel“, Koblenz-Oberwerth durch das Land, sollen die dort gelegenen Sportanlagen (drei Sporthallen, die u. a. das Leistungszentrum Geräteturnen beheimaten und eine Schwimmhalle) abgerissen werden. Den betroffenen Vereinen und der Universität ist eine Nutzung nur noch bis zum 31. Dezember 2014 gestattet. Nach Aussagen der bisherigen Nutzer habe die Landesregierung zugesagt, vor dem Abriss dieser Liegenschaften für Ersatz zu sorgen, beispielsweise durch den Bau von Sportanlagen im Stadtteil Asterstein, deren Bau jedoch frühestens im Jahr 2016 erfolgt sein kann. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Hatte die Landesregierung die Zusage gegeben, vor dem Abriss der Sportanlagen im „Musikerviertel“ für Ersatzmöglichkeiten zur Sportausübung für die betroffenen Vereine und den Universitätssport zu sorgen? 2. Wenn ja, wann, in welcher Form und gegenüber wem? 3. Wann haben alle endgültigen Förderbescheide des Landes und die kommunalaufsichtrechtlichen Genehmigungen vorgelegen und warum ist der Baubeginn dieser Sportanlagen im Jahr 2014 oder in den vorangegangenen Jahren nicht erfolgt? 4. Wann beginnt der Bau der in Koblenz-Asterstein geplanten alternativen Sportanlagen und wann ist mit deren Fertigstellung zu rechnen? 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Durchführung des bisherigen, in den Liegenschaften „Musikerviertel“ stattfindenden Sportbetriebs in der Übergangsphase zwischen dem Abriss der bisher genutzten Sportanlagen und der Inbetriebnahme der Sportanlagen in Koblenz-Asterstein zu gewährleisten und wo findet zukünftig die Durchführung des Universitätssports , insbesondere die Schwimmausbildung der Sportstudenten statt? 6. Hat die Landesregierung versucht, die Investoren dazu zu bewegen, zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, den Abriss und die Bebauung im Los 1 erst nach der Bebauung der anderen Lose zu beginnen, um so eine längere Nutzung der dringend benötigten Sportanlagen zu erreichen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Nein. Die Landesregierung hat ihre Zusagen allein auf eine Förderung der Sporthallen bezogen. Zu Frage 3: Es liegt noch kein Antrag der Stadt Koblenz über die Errichtung einer Halle für die Sportverbände vor. Für den Neubau der Schulsporthalle liegt zwar ein Förderantrag vor, der aber aufgrund der aktuellen Entwicklungen überarbeitet werden muss und deshalb noch nicht bewilligungsreif ist. Gleichwohl ist die Gesamtmaßnahme sowohl im Jahresförderplan 2015 der Sportstättenförderung als auch im Schulbauprogramm des Landes berücksichtigt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Februar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4490 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Mit Schreiben vom 27. Mai 2014 hat die Stadt Koblenz mitgeteilt, dass der Generalablaufplan als voraussichtlichen Bautermin den 24. März 2015 ausweist, der aus Sicht des Zentralen Gebäudemanagements als realistisch angesehen wird. Laut Mitteilung der Stadt Koblenz vom 15. September 2014 wird die Sportanlage, die in Koblenz-Asterstein neben dem dortigen Gymnasium errichtet werden soll, nach Auskunft des Zentralen Gebäudemanagements erst frühestens im Herbst 2016 fertig gestellt. Zu Frage 5: Es ist von der Stadt Koblenz beabsichtigt, den Schulen freitags die Nutzung der Sporthalle der Falkenstein-Kaserne anzubieten. Ob dieses Angebot angenommen wird, hängt von den zu bewältigenden Entfernungen im Stadtgebiet ab. Zur Aufrechterhaltung des Trainingsbetriebes der Leistungssportgruppe des Turnverbandes Mittelrhein e. V. hat die Stadt in Koblenz eine Messehalle herrichten lassen. Die Sporteinrichtungen in Koblenz-Oberwerth werden durch die Universität genutzt. Die Universität deckt den Bedarf nun zum Teil mit einer eigenen Sporthalle auf dem Campus ab. Darüber hinaus versucht die Universität ihren Bedarf über die Sportstätten der Bundeswehr bzw. über Betreiber von Schwimmbädern zu decken. Für die Schwimmausbildung der Sportstudenten wurden der Uni Koblenz vom dortigen Bäderbetriebsleiter Zeiten im Hallenbad Karthause in Aussicht gestellt. Ein geplanter Hallenbadneubau ist nach der Sanierung des Stadions Oberwerth auf Platz 2 der Sportstättenprioritätenliste der Stadt Koblenz gesetzt. Zu Frage 6: Bereits seit Herbst 2010 besteht das Baurecht für ein „Wohngebiet Allgemein (WA)“ auch im Bereich der Sportstätten (Los 1). Das Ende der Nutzungsüberlassung der Sportstätten zum 31. Dezember 2014 war der Stadt bereits seit Herbst 2013 bekannt. Das Bieterverfahren „Musikerviertel“ erfolgte auch unter dieser Maßgabe nebenabredefrei, d. h. der höchstbietende Käufer der Lose 1 und 2 kann ab dem 31. Dezember 2014 frei über sein Eigentum nach Maßgabe des Bebauungsplans „Musikerviertel“ verfügen. Der Höchstbietende wurde von der Landesregierung frühzeitig über den Sachzusammenhang Sportstätten informiert. Eine Verlängerung der Sportstättennutzung in Los 1 ist nach Auskunft des Investors nicht möglich, da bereits im Frühjahr 2015 der Abriss des Gesamtareals beginnen wird. Roger Lewentz Staatsminister