Drucksache 16/4498 19. 01. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Verzögerung beim Rückzug der Polizeiinspektion Idar-Oberstein (Teil 1) Die Kleine Anfrage 2941 vom 17. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Laut Berichten verzögert sich der Rückzug der PI Idar-Oberstein aus ihrem derzeitigen Ausweichquartier in Birkenfeld zurück in ihre Dienstgebäude in Idar-Oberstein voraussichtlich bis Sommer 2016. Ursprünglich geplant war der Rückzug für Ende dieses Jahres. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Was sind die Gründe für die Verzögerung bei dem Umbau des Gebäudes der Polizeiinspektion in Idar-Oberstein und wann hatte die Landesregierung Kenntnis hiervon? 2. Warum wurden die oben genannten Gründe nicht bereits bei der ursprünglichen Planung berücksichtigt? 3. Welche Faktoren haben seinerzeit den Ausschlag für einen Umzug nach Birkenfeld und gegen den Umzug in eine andere Liegenschaft in Idar-Oberstein gegeben und wurde insbesondere eine Kostenabwägung vorgenommen? 4. Welche Mehrkosten sind dem Land durch den Umzug der Polizeiinspektion Idar-Oberstein bisher entstanden, welche werden bis zum geplanten Rückzug der Dienststelle in 2016 voraussichtlich noch entstehen und wurden diese Mehrkosten bei der Entscheidung für den Ausweichstandort berücksichtigt (bitte aufgeschlüsselt nach den Mehrkosten bis zum 1. Dezember 2014 sowie den noch zu erwartenden Mehrkosten bis zum Rückzug 2016; bitte auch separat die erhöhten Trennungsgeldansprüche von Beamtinnen und Beamten aufgrund der längeren Anfahrten seit dem Umzug aufführen)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nachdem die Polizeidienststellen im Frühjahr 2014 vollständig aus dem Gebäude ausgezogen waren, wurde im Spätsommer im Verlauf der Abbrucharbeiten innerhalb des Gebäudes an den Decken im Nordflügel des Gebäudes sichtbar, dass zusätzlich zu der bereits zu Beginn der Baumaßnahme erkennbaren Notwendigkeit brandschutztechnischer Anpassungsmaßnahmen auch eine Ertüchtigung der Statik erforderlich ist. Um diese Bauschäden zu beheben und die Tragfähigkeit der Decken zu gewährleisten, muss nach Aussage des Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) deren Konstruktion unter statischen Gesichtspunkten grundlegend verbessert werden. Nach Vorliegen aller zur Beurteilung der Bausubstanz erforderlichen externen Gutachten hat der LBB am 3. Dezember 2014 das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur über den Sachstand informiert. Zu Frage 2: Nach Auskunft des LBB konnte, um den Dienstbetrieb der Polizei möglichst wenig zu beeinträchtigen, während der Nutzung des Gebäudes nur eine stichprobenartige Untersuchung der Bausubstanz durchgeführt werden. Hierzu wurden an mit der Polizei gemeinsam festgelegten Stellen Beprobungen vorgenommen. Die Beseitigung der zu dieser Zeit erkannten Mängel war bei der ursprünglichen Planung berücksichtigt. Eine detaillierte Analyse des gesamten Gebäudezustands war jedoch erst nach dem Auszug der Polizei ab April 2014 möglich, da erst ab diesem Zeitpunkt alle Gebäudeteile uneingeschränkt zur Untersuchung und Begutachtung zugänglich waren. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Februar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4498 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Während der Planungen der Renovierungsarbeiten wurde bereits frühzeitig erkannt, dass wegen der tiefreichenden und umfassenden Eingriffe in die Gebäudestruktur entgegen der ursprünglichen Absicht ein Verbleib der Dienststellen in der Liegenschaft nicht möglich war, da die zu erwartenden baustellenbedingten Belastungen keinen geordneten weiteren Dienstbetrieb im Sanierungsobjekt zulassen. Zudem sollte durch den Komplettauszug eine deutliche Straffung des Bauzeitenplans erreicht werden. Damals wurde von einem halben Jahr Verkürzung der Bauzeit ausgegangen. Die daraufhin gemeinsam mit der Stadt und dem LBB durchgeführte Erkundung des Immobilienmarktes in Idar-Oberstein erbrachte keine für eine Interimsunterbringung geeignete Liegenschaft. Bei allen vom Raumangebot her in Frage kommenden Gebäuden (vorrangig Artillerieschule, Nahe-Haus, ehem. Fa. Leysser) wären im Vergleich zur Heinrich-Hertz-Kaserne erhebliche, wirtschaftlich nicht vertretbare Investitionen und ein hoher zeitlicher Aufwand für eine auch nur übergangsweise Herrichtung erforderlich gewesen, respektive waren von vorneherein bauliche Mindestbedingungen für die polizeiliche Nutzung nicht zu schaffen. Zu Frage 4: Die im Zusammenhang mit der Auslagerung angefallenen Kosten betrugen im Einzelnen: Für den Umzug im März 2014 (inklusive Kosten für Umzüge am Ort in Idar-Oberstein) fielen Kosten in Höhe von 19 226 Euro an. Für den Umzug zurück in das Dienstgebäude Idar-Oberstein 2016 wird ein vergleichbarer Betrag in Höhe von 19 500 Euro anfallen. Anzumerken ist, dass ein Umzug der Dienststellen innerhalb von Idar-Oberstein nur geringfügig preiswerter gewesen wäre, da die Umzugskilometer im Verhältnis zur Menge des Umzugsguts nur einen geringen Anteil an den Kosten haben. Die monatliche Miete für das Gebäude fünf der Heinrich-Hertz-Kaserne beträgt bei 4,91 Euro/m² 12 583 Euro. Die Herrichtungskosten des Gebäudes sind mit 4 305 Euro, die Kosten für Informationstechnik, Telekommunikation und einmalige Aufwendungen (Inbetriebnahme TK-Anlage und Türsprechanlage, Verbrauchsmaterial) mit 1 063 Euro und der Auf-/Abbau Leittisch mit 2 000 Euro zu beziffern. Der Trennungsgeldaufwand bis 30. November 2014 betrug 11 363 Euro. In der Folgezeit wird er prognostisch bei monatlich 1 340 Euro liegen. Die anfallenden Trennungsgelder wurden bei der Entscheidung über den Ausweich standort berücksichtigt. Im Zuge der Interimsverlagerung wurden darüber hinaus für einen Betrag von insgesamt 5 064 Euro andere erforderliche, weiter verwendbare Güter (Bauteile TK-Anlage, Mobiltelefone, EDV-Kleingeräte und Komponenten) beschafft. Diese stellen keine Mehrkosten dar, weil sie ohnedies angefallen wären. Sie wurden dementsprechend bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung für die Entscheidung über den Ausweichstandort nicht berücksichtigt. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass alle Kostenarten außer dem Trennungsgeld auch bei einem Umzug vor Ort angefallen wären. Roger Lewentz Staatsminister