Drucksache 16/450 17. 10. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Josef Rosenbauer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Vereinfachte raumordnerische Prüfung gemäß § 18 LPlG für den geplanten Neubau einer 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Dortmund-Kruckel (NRW) nach Dauersberg (RLP) und 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Muderbach-Eiserfeld Die Kleine Anfrage 299 vom 22. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung wird der Höchstspannungsleitung beigemessen? 2. Wieso wurde für den geplanten Neubau der o. a. Höchstspannungsfreileitung lediglich eine vereinfachte raumordnerische Prü- fung gemäß § 18 Landesplanungsgesetz durchgeführt? 3. Warum wurde kein Raumordnungsverfahren gemäß § 1 der Raumordnungsverordnung durchgeführt? 4. Wieso fand keine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung statt? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. Oktober 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Mit der stetigen Verlagerung der Einspeisung in die 380-kV-Ebene und dem steigenden Übertragungsbedarf verliert das 220-kV-Netz zunehmend seine frühere Bedeutung hinsichtlich der Übertragungsaufgabe. Bestehende 220-kV-Leitungen stoßen vielerorts mit ihrer Übertragungskapazität bereits heute an ihre Grenzen und können die auftretenden Lastflüsse zukünftig, insbesondere unter dem Fokus der weiter stark ansteigenden überregionalen Stromtransite, nicht mehr gesichert bewältigen. Die geplante 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Dortmund-Kruckel nach Dauersberg im Kreis Altenkirchen ist der letzte Teilabschnitt einer 380-kV-Verbindung von Dortmund bis nach Frankfurt, der noch nicht realisiert ist. Sie dient zum einen dem weiträumigen Transport von Windenergie aus Norddeutschland und zum anderen dem Transport der Energie aus den bereits realisierten bzw. geplanten Kraftwerken aus dem östlichen Ruhrgebiet (z. B. in Hamm-Uentrop, Lünen und Hamm) in Richtung Süden. Der Neubau der Höchstspannungsfreileitung Kruckel – Dauersberg, Nennspannung 380 kV, ist durch § 1 Abs. 1 des Energieleitungsausbaugesetzes – EnLAG (Nr. 19 der Anlage zum EnLAG) als vordringlicher Bedarf für den Netzausbau definiert und schließt eine Lücke im 380-kV-Übertragungsnetz. Ihr vordringlicher Bedarf und ihre energiewirtschaftliche Notwendigkeit sind durch das Energieleitungsausbaugesetz definiert. Damit hat das Vorhaben eine hohe Bedeutung für die Versorgungssicherheit und die Netzintegration der erneuerbaren Energien. Zu den Fragen 2 und 3: Die Entscheidung der SGD Nord als verfahrensführende Stelle zur Durchführung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung gemäß § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) basiert auf folgenden Rahmenbedingungen der geplanten Maßnahme: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Oktober 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/450 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 1. Die Erforderlichkeit der Maßnahme ist durch § 1 Abs. 1 EnLAG i. V. m. Nr. 19 der Anlage verbindlich fachgesetzlich entschieden . 2. Die Maßnahme soll sich entsprechend der Vorzugstrasse der Amprion GmbH in vorhandenen Leitungstrassen vollziehen, sodass eine maßnahmenbezogene Vorprägung des Raumes zu konstatieren ist. 3. Die Maßnahme entspricht Grundsatz G169 des Landesentwicklungsprogramms – LEP IV, wonach bei der Trassierung von Energieleitungen eine Bündelung mit vorhandenen Energie- und Verkehrsstraßen anzustreben ist. 4. Im Zuge der Maßnahme sollen im Trassenraum bestehende Masten für 110/220-kV-Leitungen bzw. 220-kV-Leitungen rückgebaut werden. Zu Frage 4: Bei der Durchführung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung erfolgt in der Regel keine Beteiligung der Öffentlichkeit, da sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Allerdings haben mit den betroffenen Kommunen und der Waldinteressengemeinschaft im Rahmen eines Erörterungstermins Gespräche stattgefunden. Aus Sicht der Landesregierung ist ein konsensualer Verlauf des Verfahrens für eine schnelle Realisierung des Vorhabens von großer Bedeutung. In Vertretung: Ernst-Christoph Stolper Staatssekretär