Drucksache 16/4500 19. 01. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Lehraufträge an den Universitäten des Landes Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2944 vom 19. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Verwaltungsvorschrift zur Vergütung von Lehraufträgen an Universitäten (21. Januar 2002) sieht eine Einzelstundenvergütung bis zu 36,69 Euro vor. Lehrbeauftragte, deren Lehrveranstaltungen eine besondere Bedeutung haben, können eine Einzelstundenvergütung bis zu 51,98 Euro erhalten. Ich frage die Landesregierung: 1. Hält die Landesregierung o. g. Vergütungssätze für Stunden zur Abdeckung der in den Studienordnungen verbindlich vorge- schriebenen Lehrveranstaltungen für angemessen? 2. Ist eine Anpassung der Vergütungssätze geplant? 3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass Veranstaltungen zur Erfüllung der Studienordnungen Veranstaltungen von beson- derer Bedeutung sind, also mit mindestens 36,69 Euro vergütet werden müssten? 4. Wie viele Semesterwochenstunden wurden im letzten Studienjahr zur Abdeckung der Lehrverpflichtung gemäß Studienver- ordnungen an den rheinland-pfälzischen Hochschulen von Lehrbeauftragten und wie viele von Personen mit befristeten Verträgen gehalten (bitte nach Hochschulen getrennt aufschlüsseln)? 5. Wie viele Lehrbeauftragte erhielten eine Einzelstundenvergütung unter 36,69 Euro? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Verwaltungsvorschrift zur Vergütung von Lehraufträgen an Universitäten vom 20. Januar 2002 ist seit dem 1. Januar 2010 außer Kraft gesetzt. An ihre Stelle ist eine Rahmenregelung getreten, die die Landeshochschulpräsidentenkonferenz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MBWWK) eingeführt hat und die den Hochschulen einen größeren Handlungsspielraum eröffnet. Die Hochschulen in Rheinland-Pfalz entscheiden damit seit dem 1. Januar 2010 selbst über die Höhe der Vergütung von Lehraufträgen . Die Rahmenregelung sieht Vergütungen von Lehraufträgen in Höhe von 20 Euro bis 50 Euro vor; in besonderen Fällen können Lehraufträge auch mit mehr als 50 Euro vergütet werden. Diese Entscheidung liegt im Ermessen der jeweiligen Hochschule. Das MBWWK hält den von den Hochschulen festgelegten Rahmen für angemessen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Februar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4500 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 4 und 5: Eine Abfrage des MBWWK bei den Hochschulen hat für das Studienjahr 2013 (Sommersemester 2013 und Wintersemester 2013/2014) zu folgendem Ergebnis geführt: 4) 1) Semesterwochenstunden (SWS) gem. Prüfungsordnung und Studienplan im Pflicht, Wahlpflicht- und Wahlbereich. 2) Anzahl der Personen. 3) Gemeint sind alle befristet beschäftigten Personen (z. B. befristete Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter, wissenschaftliche Hilfskräfte, nicht jedoch Lehrbeauftragte). 4) Die Frage nach der Anzahl der SWS des befristeten wissenschaftlichen Personals konnte in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. In Vertretung: Prof. Dr. Thomas Deufel Staatssekretär Hochschule Anzahl der SWS1), die durch Lehr- beauftragte abgedeckt wurden Anzahl der SWS, die mit weniger als 36,69 € vergütet wurden Anzahl der Lehrbeauftragten 2), die eine Einzel- stundenvergütung unter 36,69 € erhalten haben Anzahl der SWS, die durch Personen3) mit befristeten Verträgen abgedeckt wurden Johannes Gutenberg-Universität Mainz 4 515 3 586 1 016 4) 4) Universität Trier 1 562 1 305 388 4) Technische Universität Kaiserslautern 1 115 1 105 336 4) Universität Koblenz-Landau 1 576 1 572 763 3 518 Summe: 8 768 7 567 2 503