Drucksache 16/4501 20. 01. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Straßenzustandserfassung 2012 Die Kleine Anfrage 2956 vom 5. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Landesregierung liegen die Ergebnisse der Straßenzustandserfassung aus dem Jahr 2012 vor. Daraus ergibt sich ggf. Handlungsbedarf für die Landesstraßen im Landkreis Südwestpfalz. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der Landesstraßen im Landkreis Südwestpfalz nach der Straßenzustandserfassung aus dem Jahr 2012? 2. Wann wird voraussichtlich die nächste Straßenzustandserfassung durchgeführt werden? 3. Liegen die Ergebnisse der nächsten Straßenzustandserfassung noch vor der Landtagswahl 2016 vor? 4. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Investitionsstau bei der Sanierung von Landesstraßen in Rheinland-Pfalz ein? 5. Beabsichtigt die Landesregierung die Haushaltsmittel für die Straßensanierung in den kommenden Jahren zu erhöhen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Zustandserfassung und Bewertung (ZEB) für die Landesstraßen im Jahr 2012 hat ergeben, dass die Landesstraßen im Landkreis Südwestpfalz unbeschadet bestehender Fahrbahnmängel im Einzelfall sich insgesamt in einem verkehrssicheren und leistungsfähigen Zustand befinden. Zu den Fragen 2 und 3: ZEB werden in fünfjährigem Turnus durchgeführt. Die nächste ZEB ist für das Jahr 2017 vorgesehen. Zu Frage 4: Bereits mit Schreiben vom 7. Oktober 2003 hatte die Landesregierung den Landtagsfrakti onen das Gutachten des Büros Maerschalk zum Erhaltungs- und Ausbaubedarf bei den Landesstraßen in Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt, in dem auch der investive Nachholbedarf bei den Landesstraßen bewertet wurde. Nachdem die ZEB 2012 gezeigt hat, dass gegenüber den Ergebnissen der ZEB 2002 und 2007 der Anteil der Fahrbahnen mit Zustandsnote ≥ 3,5 zurückgegangen und der Anteil der Straßenabschnitte im Bereich der Zustandsnoten zwischen 1,0 und ≤ 3,49 angestiegen ist, wurde davon abgesehen, ein neues Gutachten zum Erhaltungs- und Ausbaubedarf bei den Landesstraßen zu beauftragen . Eine aktuelle Abschätzung zum investiven Nachholbedarf bei den Landesstraßen liegt der Landesregierung deshalb nicht vor. Zu Frage 5: Über die Höhe der Mittel für den Landesstraßenbau in Rheinland-Pfalz entscheidet letztlich der Haushaltsgesetzgeber im Rahmen der anstehenden Beratungen für den Haushaltsplan 2016 bzw. der Beratungen für die folgenden Haushaltspläne. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Februar 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode