Drucksache 16/452 18. 10. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Oktober 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Heinz-Hermann Schnabel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Verkehrsunfälle auf der L 409, Straßenabschnitt Alzey – Erbes-Büdesheim – Wendelsheim Die Kleine Anfrage 307 vom 27. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Verkehrsunfälle haben sich in den letzten drei Jahren auf der L 409 im Abschnitt Alzey – Erbes-Büdesheim – Wendels- heim ereignet a) mit Personenschäden, b) nur mit Sachschäden? 2. Ist dieser Bereich als Unfallschwerpunkt ausgewiesen? 3. Wenn ja, was wurde unternommen, um mehr Verkehrssicherheit zu erreichen; wenn nein, was ist gedacht, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu tun? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. Oktober 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Gefährliche Stellen oder Strecken werden auf der Grundlage bundeseinheitlicher Regelwerke von den Fachbehörden identifiziert. Danach werden in jährlichen Betrachtungen alle Unfälle mit Personen- und Sachschaden sowie in dreijährigen Betrachtungen ausschließlich die schweren Unfälle bewertet. Bei Überschreitung bundeseinheitlicher Grenzwerte (fünf Unfälle aller Kategorien in der jährlichen Betrachtung oder drei Unfälle mit schwerem Personenschaden im Dreijahreszeitraum) werden diese Stellen als „Unfallhäufungsstelle“ oder die Strecken als „Unfallhäufungslinie“ eingestuft und von den Unfallkommissionen – sie setzen sich zusammen aus Verkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Polizei – untersucht und gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In den Jahren 2008 bis 2010 ereigneten sich auf dem Streckenabschnitt zwischen Alzey – Erbes-Büdesheim – Wendelsheim 22 Verkehrsunfälle mit Personenschaden und 78 Verkehrsunfälle mit Sachschaden. Zu Frage 2: Durch die Anzahl der Schwerverletzten und Getöteten bei den Verkehrsunfällen in der jüngsten Vergangenheit muss der Streckenabschnitt der L 409 nunmehr als Unfallhäufungslinie eingestuft werden. Zu Frage 3: In verschiedenen Streckenbereichen sind Kurven mit Schutzplanken ausgestattet worden. Zudem sind Teilstrecken mit Geschwindigkeitsbegrenzungen von 70 km/h und Überholverbote angeordnet worden. Die Polizei führt darüber hinaus lageorientiert Geschwindigkeitsüberwachungen durch. Weitere Maßnahmen werden im Rahmen der aktuellen Unfallkommissionsarbeit erörtert. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin