Drucksache 16/4534 27. 01. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Landesförderung der Feuerwehren im Landkreis Südwestpfalz Die Kleine Anfrage 2954 vom 5. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Das Land fördert im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel jährlich Investitionen im Bereich Brandschutz. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Anschaffungen und Maßnahmen im Landkreis Südwestpfalz hat das Land in den vergangenen fünf Jahren finanziell unter - stützt und wann wurden diese ausbezahlt (Angaben bitte mit Höhe des jeweiligen Zuschusses und der Gesamtkosten)? 2. Welche Anschaffungen und Maßnahmen im Landkreis Südwestpfalz sind bewilligt und durch die jeweiligen Zuschüsse vom Land noch nicht ausgezahlt (bitte gliedern: Anschaffungen und Maßnahmen, Gesamtzuschuss, ausstehender Zuschuss)? 3. Wann kann bei den jeweiligen Anschaffungen und Maßnahmen mit der Auszahlung der Zuschüsse gerechnet werden (bitte gliedern: Anschaffungen und Maßnahmen, Gesamtzuschuss, ausstehender Zuschuss)? 4. Wie viele Tage liegen im Durchschnitt zwischen Antragstellung und Auszahlung der Maßnahmen (Durchschnitt von Minimal- und Maximalwert)? 5. Wie erklärt das Land die Verzögerung zwischen Beantragung, Anschaffung bzw. Ausführung der Maßnahmen und Auszahlung der Fördermittel? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung betrachtet die Förderung des kommunal geprägten Feuerwehrwesens als eine Daueraufgabe. Sie sieht darin auch einen mittelbaren Beitrag zur Stärkung der Inneren Sicherheit. Denn Anziehungskraft, Vitalität und Prosperität von Gemeinden und Städten als Wohn-, Gewerbe- und Industriestandorte sind eng mit der Qualität der örtlich bzw. regional wahrnehmbaren Inneren Sicherheit verknüpft. Innere Sicherheit ist ein Grundbe dürfnis für Lebens-, Wohn- und Arbeitsqualität und hat damit mittelbar Ausstrahlung auf die wirtschaftliche Stärke der Gemeinden und Städte Die Förderung des Feuerwehrwesens nimmt insoweit eine Sonderstellung ein, weil das spezifische Investitionsgeschehen ausschließlich auf die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, einem wichtigen Teil der Inneren Sicherheit in unserem Land, ausgerichtet ist. In den Jahren 2011 bis 2014 hat das Land die Gemeindefeuerwehren für den Bau von Feuerwehrhäusern und Feuerwachen mit 21,16 Millionen Euro, für die Beschaffung von großen Feuerwehreinsatzfahrzeugen mit 21,56 Millionen Euro und für die Beschaffung von kleinen Feuerwehreinsatzfahrzeugen mit 8,39 Millionen Euro (sogenannten Pauschalförderung durch die Landkreise) gefördert. Insgesamt erhielten die kommunalen Aufgabenträger des Brand- und Katastrophenschutzes in diesem Zeitraum Fördermittel des Landes in Höhe von 51,11 Millionen Euro. Dieser Betrag setzt sich aus Mitteln der Feuerschutzsteuer, Allgemeinen Haushaltsmitteln und aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleiches (Investitionsstock) zusammen. Da die Förderquote in der Regel 33,3 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten beträgt, kann damit gerechnet werden, dass die Gemeinden, Städte und Landkreise durch diese Förderung des Landes Investitionen in Höhe von 150 bis 200 Millionen Euro getätigt haben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. März 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In den vergangenen fünf Jahren wurden die kommunalen Investitionen also mit durchschnittlich 13 Millionen Euro gefördert. Die Landesregierung wird ihr Förderprogramm auch zukünftig darauf ausrichten, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Ausstattung der Feuerwehren bei den kommunalen Aufgabenträgern gewährleistet werden können. Deshalb wird auch für die Förderrunde 2015 ein Budget von 13,73 Millionen Euro bereit gestellt werden. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 sind aus der beigefügten Anlage ersichtlich. Zu Frage 4: Die durchschnittliche Anzahl der Tage zwischen Antragstellung und Auszahlung der Maßnahmen kann nicht ermittelt werden, da diese einzelfallabhängig ist und entsprechende Daten nicht erfasst werden. In der Regel beträgt die Dauer zwischen Antragstellung und Zuteilung der Bewilligung bei Feuerwehrfahrzeugen circa vier Jahre und bei Feuerwehrhäusern circa fünf Jahre. Der Zeitpunkt der Bewilligung steht jedoch nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Auszahlung der Zuwendung, da die Auszahlung erst nach Abruf durch den Antragsteller erfolgt, was jeweils vom Beschaffungszeitpunkt bzw. von der Baufertigstellung abhängig ist. Zudem wird der bewilligte Zuwendungsbetrag in der Regel nicht in einer Summe ausgezahlt, sondern auf ca. drei bis vier Haushaltsjahre aufgeteilt (Verpflichtungsermächtigung). Zu Frage 5: Nach Antragseingang wird dieser umgehend einer fachtechnischen Überprüfung durch den feuerwehrtechnischen Dienst bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier unterzogen, so dass der Antragsteller in der Regel zeitnah eine Eingangsbestätigung mit gleichzeitiger Anerkennung der Notwendigkeit der Beschaffungs- bzw. Baumaßnahme unter in Aussichtstellung einer Zuwendung erhält. Sofern die vorzeitige Beschaffung bzw. der vorzeitige Baubeginn beantragt wurde, wird hierbei ggf. auch die entsprechende Zustimmung erteilt. Wann dann die Beschaffung eines Fahrzeuges bzw. die Durchführung einer Baumaßnahme begonnen wird, entscheidet der Antragsteller im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Die Verzögerung bis zur Auszahlung der Fördermittel ergibt sich zum einen aus dem Verhältnis der Anzahl der gestellten Zuwendungsanträge zu der Höhe der durch das Land zur Verfügung gestellten Fördermittel. Zum anderen können zwischen Ausschreibung , Auftragsvergabe und Beschaffung bzw. Baufertigstellung ggf. mehrere Jahre vergehen, was eine entsprechende Verzögerung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Fördermittel durch den Antragsteller zur Folge haben kann. Roger Lewentz Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4534 Anlage Zu den Fragen 1 bis 3: 3 Empfänger Vorhaben Investitions- volumen in Euro Zuwendung in Euro (Zuweisung und ggf. zinsloses Darlehen) Davon zinsloses Darlehen im Rahmen des Konjunkturpro - gramms II in Euro Maßnahmen, die bewilligt sind und durch die jeweilige Kommune angeschafft, aber der Zuschuss vom Land noch nicht ausgezahlt voraussichtl. Auszahlung der Zuschüsse Gesamtzuschuss in Euro ausstehender Zuschuss in Euro Bewilligt im Jahr 2009 Normalförderprogramm: VG ThaleischweilerFröschen Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser TSF-W für die Feuerwehreinheit Nünschweiler 97 500,00 37 000,00 34 000,00 0,00 ausgezahlt Der Zuwendungsbetrag wurde verringert, da keine Tragkraftspritze ange- schafft wurde. Alle Aufgaben - träger im Landkreis Pauschale für kleinere Beschaffungen – 74 724,48 ausgezahlt Zwischensumme Normalförderprogramm: 97 500,00 111 724,48 34 000,00 0,00 K II – Sonderförderprogramm: VG Dahner Felsenland Neubau eines Feuerwehrhauses in Bruchweiler-Bärenbach (K II) 152 400,00 152 400,00 91 440,00 ausgezahlt Zwischensumme K II – Sonderförderprogramm: 152 400,00 152 400,00 91 440,00 – – Gesamtsumme Normalförderprogramm und K II – Sonderförderprogramm: 249 900,00 264 124,48 91 440,00 34 000,00 0,00 Bewilligt im Jahr 2010 VG Dahner Felsenland TragkraftspritzenfahrzeugWasser TSF-W 97 500,00 37 000,00 ausgezahlt VG Rodalben Tanklöschfahrzeug TLF 20/40 180 000,000 68 000,00 ausgezahlt VG Wallhalben Tanklöschfahrzeug TLF 16/25-St 179 000,00 69 000,00 ausgezahlt VG WaldfischbachBurgalben TragkraftspritzenfahrzeugWasser TSF-W 66 000,00 25 000,00 ausgezahlt VG Zweibrücken-Land Einsatzleitwagen ELW 1 85 000,00 32 000,00 ausgezahlt Alle Aufgaben - träger im Landkreis Pauschale für kleinere Beschaffungen – 74 512,50 ausgezahlt Zusammen: 607 500,00 305 512,50 – – – Drucksache 16/4534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Empfänger Vorhaben Investitions- volumen in Euro Zuwendung in Euro (Zuweisung und ggf. zinsloses Darlehen) Davon zinsloses Darlehen im Rahmen des Konjunkturpro - gramms II in Euro Maßnahmen, die bewilligt sind und durch die jeweilige Kommune angeschafft, aber der Zuschuss vom Land noch nicht ausgezahlt voraussichtl. Auszahlung der Zuschüsse Gesamtzuschuss in Euro ausstehender Zuschuss in Euro Bewilligt im Jahr 2011 VG Rodalben Mehrzwecktransportfahrzeug MZF 2 (RP) mit Ladehilfe (I. Stock) 70 000,00 26 000,00 ausgezahlt Alle Aufgaben - träger im Landkreis Pauschale für kleinere Beschaffungen – 74 384,36 ausgezahlt Zusammen: 70 000,00 100 384,36 – – – Bewilligt im Jahr 2012 Landkreis Atemschutzgeräte für Gefahrstoffe 16 000,00 5 300,00 ausgezahlt VG Hauenstein Umbau und Erweiterung des Feuerwehrhauses in Wilgartswiesen 94 000,00 31 300,00 31 300,00 6 573,00 VE 2015 VG Pirmasens-Land Umbau und Erweiterung des Feuerwehrhauses in Vinningen 155 300,00 51 800,00 ausgezahlt VG WaldfischbachBurgalben Mehrzwecktransportfahrzeug MZF 2 (RP) mit Ladehilfe 70 000,00 26 000,00 ausgezahlt VG Zweibrücken-Land Kleinlöschfahrzeug KLF für die Feuerwehreinheit Battweiler 65 000,00 24 000,00 24 000,00 4 800,00 VE 2015 Kleinlöschfahrzeug KLF für die Feuerwehreinheit Großbundenbach 65 000,00 24 000,00 24 000,00 4 800,00 VE 2015 Kleinlöschfahrzeug KLF für die Feuerwehreinheit Kleinbundenbach 65 000,00 24 000,00 24 000,00 4 800,00 VE 2015 Kleinlöschfahrzeug KLF für die Feuerwehreinheit Mauschbach 65 000,00 24 000,00 24 000,00 4 800,00 VE 2015 Kleinlöschfahrzeug KLF für die Feuerwehreinheit Walshausen 65 000,00 24 000,00 24 000,00 4 800,00 VE 2015 Kleinlöschfahrzeug KLF für die Feuerwehreinheit Wiesbach 65 000,00 24 000,00 24 000,00 4 800,00 VE 2015 Umbau und Erweiterung des Feuerwehrhauses in Großsteinhausen 51 100,00 17 000,00 ausgezahlt Alle Aufgaben - träger im Landkreis Pauschale für kleinere Beschaffungen – 74 215,40 ausgezahlt Zusammen: 776 400,00 349 615,40 – 175 300,00 35 373,00 VE 2015: 35 73,00 VE = Verpflichtungsermächtigung Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4534 5 Empfänger Vorhaben Investitions- volumen in Euro Zuwendung in Euro (Zuweisung und ggf. zinsloses Darlehen) Davon zinsloses Darlehen im Rahmen des Konjunkturpro - gramms II in Euro Maßnahmen, die bewilligt sind und durch die jeweilige Kommune angeschafft, aber der Zuschuss vom Land noch nicht ausgezahlt voraussichtl. Auszahlung der Zuschüsse Gesamtzuschuss in Euro ausstehender Zuschuss in Euro Bewilligt im Jahr 2013 VG Wallhalben TragkraftspritzenfahrzeugWasser TSF-W ohne Beladung für die Feuerwehreinheit Biedershausen 89 000,00 34 000,00 34 000,00 13 600,00 VE 2015: 6 800,00 VE 2016: 6 800,00 TragkraftspritzenfahrzeugWasser TSF-W ohne Beladung für die Feuerwehreinheit Saalstadt 89 000,00 34 000,00 34 000,00 13 600,00 VE 2015: 6 800,00 VE 2016: 6 800,00 TragkraftspritzenfahrzeugWasser TSF-W ohne Beladung für die Feuerwehreinheit Winterbach 89 000,00 34 000,00 34 000,00 13 600,00 VE 2015: 6 800,00 VE 2016: 6 800,00 TragkraftspritzenfahrzeugWasser TSF-W mit Beladung für die Feuerwehreinheit Leimen 97 500,00 37 000,00 37 000,00 14 800,00 VE 2015: 7 400,00 VE 2016: 7 400,00 Erwerb einer Schlauchpflegeanlage 45 000,00 15 000,00 15 000,00 6 000,00 VE 2015: 3 000,00 VE 2016: 3 000,00 Alle Aufgaben - träger im Landkreis Pauschale für kleinere Beschaffungen – 74 031,09 ausgezahlt Zusammen: 409 500,00 228 031,09 – 154 000,00 61 600,00 VE 2015: 30 800,00 VE 2016: 30 800,00 Bewilligt im Jahr 2014 Landkreis Erneuerung Atemschutzübungsanlage 117 000,00 39 000,00 39 000,00 15 600,00 VE 2015: 5 070,00 VE 2016: 5 070,00 VE 2017: 5 460,00 VG Pirmasens-Land Mehrzwecktransportfahrzeug MZF 2 (RP) mit Ladehilfe (I. Stock) 70 000,00 26 000,00 ausgezahlt Neubau Feuerwehrhaus Lemberg 1 278 400,00 426 200,00 426 200,00 426 200,00 HH 2014: 295 720,00 VE 2015: 22 406,00 VE 2016: 22 406,00 VE 2017: 85 668,00 VE =Verpflichtungsermächtigung Drucksache 16/4534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Empfänger Vorhaben Investitions- volumen in Euro Zuwendung in Euro (Zuweisung und ggf. zinsloses Darlehen) Davon zinsloses Darlehen im Rahmen des Konjunkturpro - gramms II in Euro Maßnahmen, die bewilligt sind und durch die jeweilige Kommune angeschafft, aber der Zuschuss vom Land noch nicht ausgezahlt voraussichtl. Auszahlung der Zuschüsse Gesamtzuschuss in Euro ausstehender Zuschuss in Euro VG ThaleischweilerFröschen Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 – gebraucht – 255 000,00 97 000,00 97 000,00 97 000,00 HH 2014: 58 200,00 VE 2015: 12 610,00 VE 2016: 12 610,00 VE 2017: 13 580,00 Mittleres Löschfahrzeug MLF 130 000,00 50 000,00 50 000,00 50 000,00 HH 2014: 30 000,00 VE 2015: 6 500,00 VE 2016: 6 500,00 VE 2017: 7 000,00 Rettungsboot RTB 1 für die Feuerwehreinheit Thaleischweiler-Fröschen 9 000,00 2 400,00 2 400,00 2 400,00 HH 2014: 2 400,00 TragkraftspritzenfahrzeugWasser TSF-W für die Feuerwehreinheit Petersberg 97 500,00 37 000,00 37 000,00 37 000,00 HH 2014: 22 200,00 VE 2015: 4 810,00 VE 2016: 4 810,00 VE 2017: 5 180,00 Anbau Stellplatz Feuerwehrhaus in Höheischweiler 97 700,00 32 600,00 32 600,00 32 600,00 HH 2014: 19 560,00 VE 2015: 4 238,00 VE 2016: 4 238,00 VE 2017: 4 564,00 VG Zweibrücken-Land Atemluftkompressor 44 100,00 14 600,00 14 440,00 0,00 ausgezahlt Die Verringerung des Zuwendungsbetrages erfolgte aufgrund Anteilsfinanzierung. Alle Aufgaben - träger im Landkreis Pauschale für kleinere Beschaffungen – 73 952,39 ausgezahlt Zusammen: 2 098 700,00 798 752,39 – 698 640,00 660 800,00 HH 2014: 428 080,00 VE 2015: 55 634,00 VE 2016: 55 634,00 VE 2017: 121 452,00 VE =Verpflichtungsermächtigung