Drucksache 16/4536 27. 01. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Bewilligungen und Förderzusagen der Landesregierung für den Bereich der Kindertagesstätten Die Kleine Anfrage 2957 vom 5. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Für welche Projekte des Baus von Kindertagesstätten hat die Landesregierung im Jahr 2014 Bewilligungsbescheide erteilt? 2. Welche Höhe hatten diese Bewilligungsbescheide? 3. Für welche Projekte hat die Landesregierung künftige Bewilligungen verbunden mit der Erlaubnis des vorzeitigen Baubeginns in Aussicht gestellt? 4. Welche Höhe (jahresbezogen) hatten diese angekündigten Bewilligungsbescheide? 5. Für welche bereits baulich abgeschlossenen Projekte stehen Zahlungen aus erteilten Bewilligungen oder in Aussicht gestellten Bewilligungen selbst noch aus (jeweils getrennt mit der fraglichen Summe aufzuzählen)? 6. Wann sollen die in Aussicht gestellten Zahlungen erfolgen? 7. In welchem Umfang sind die entsprechenden Ansätze im Doppelhaushalt 2014/2015 bei den Barmitteln und Verpflichtungser- mächtigungen für die bewilligten Zuwendungsmittel und für die erfolgten oder in Aussicht gestellten Bewilligungen bereits belastet ? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine Auflistung der im Jahre 2014 bewilligten investiven Maßnahmen im Kindertagesstättenbereich befindet sich in der Anlage 1. Zu Frage 2: Die projektbezogene Fördersumme kann ebenfalls der Anlage 1 entnommen werden. Die Gesamtfördersumme der im Jahre 2014 ausgesprochenen Bewilligungen für Investitionen im Kindertagesstättenbereich beläuft sich auf rund 17,1 Mio. Euro. Zu den Fragen 3 und 4: Eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn (VzmB) ermöglicht lediglich einen förderunschädlichen Baubeginn. Aus der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn lässt sich jedoch keine Entscheidung über die Bewilligung der beantragten Förderung ableiten. Eine spätere Förderung steht darüber hinaus stets unter Haushaltsvorbehalt. Im Jahr 2014 wurden für 136 Maßnahmen, die noch keine Bewilligung erhalten hatten, Genehmigungen zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ausgesprochen. Eine Übersicht über die einzelnen Maßnahmen befindet sich in der Anlage 2. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. März 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4536 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 5 und 6: Neben den Vorgaben des Landeshaushalts (zur Verfügung stehende Kassenmittel/Verpflichtungsermächtigungen) entscheidet im Wesentlichen der Träger über den Zeitpunkt der Auszahlung. Träger haben die Möglichkeit, Mittel nach Baufortschritt teilweise abzurufen und/oder die Maßnahme per Gesamtverwendungsnachweis mit dem Land abzurechnen. Die Mittel werden im Umfang der getätigten Bewilligung im Haushalt vorgehalten und nach Haushaltsvorgaben ausgezahlt; der Auszahlungstermin ist abhängig von der Art der bewilligten Finanzmittel. Bei Maßnahmen, bei denen zwar ein vorzeitiger Maßnahmebeginn genehmigt wurde, aber noch keine Bewilligung ausgesprochen wurde, kann keine Mittelauszahlung erfolgen. Laut Angaben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) standen summarisch im Zeitraum von 2008 bis Ende 2014 den ausgesprochenen Bewilligungen auf Bundes- und Landesmittel in Höhe von rund 184,5 Mio. Euro durch die Träger noch nicht abgerufene Mittel in Höhe von rund 34,5 Mio. Euro gegenüber. In diesen Fällen wurde zum überwiegenden Teil der (Schluss-) Verwendungsnachweis durch die Träger noch nicht vorgelegt, in einem Teil der Fälle ist eine Auszahlung der Fördersumme aufgrund der Bewilligung auf Verpflichtungsermächtigung bis dato noch nicht möglich. Durch auf Verpflichtungsermächtigungen getätigte Bewilligungen aus den Vorjahren werden in den Jahren 2016 113 Maßnahmen in Höhe von rund 7,0 Mio. Euro und 2017 16 Maßnahmen in Höhe von rund 1,0 Mio. Euro zur Auszahlung anstehen. Zu Frage 7: Im Doppelhaushalt 2014/2015 wurden insgesamt 35,0 Millionen Euro an Landesmitteln (Kassenmittel und Verpflichtungsermächtigungen ) zur Investitionskostenförderung im Kindertagesstättenbereich zur Verfügung gestellt. Durch die in 2014 ausgesprochenen Bewilligungen sind die für das Haushaltjahr 2014 eingestellten Mittel zur Investitionskostenförderung ausgeschöpft. Im Haushaltjahr 2015 stehen weitere 17,0 Mio. Euro für neue Bewilligung für Investitionsmaßnahmen bereit . Irene Alt Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4536 3 Drucksache 16/4536 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4536 5 Drucksache 16/4536 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4536 7 Drucksache 16/4536 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4536 9 Drucksache 16/4536 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4536 11 Drucksache 16/4536 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4536 13 Drucksache 16/4536 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4536 15 Drucksache 16/4536 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 16 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4536 17