Drucksache 16/4541 27. 01. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bewilligungen und Förderzusagen der Landesregierung für den Bereich der Feuerwehren Die Kleine Anfrage 2959 vom 5. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Für welche Projekte im Bereich der Feuerwehren hat die Landesregierung im Jahr 2014 Bewilligungsbescheide erteilt? 2. Welche Höhe hatten diese Bewilligungsbescheide? 3. Für welche Projekte hat die Landesregierung künftige Bewilligungen verbunden mit der Erlaubnis des vorzeitigen Baubeginns in Aussicht gestellt? 4. Welche Höhe (jahresbezogen) hatten diese angekündigten Bewilligungsbescheide? 5. Für welche bereits baulich abgeschlossenen Projekte stehen Zahlungen aus erteilten Bewilligungen oder in Aussicht gestellten Bewilligungen selbst noch aus (jeweils getrennt mit der fraglichen Summe aufzuzählen)? 6. Wann sollen die in Aussicht gestellten Zahlungen erfolgen? 7. In welchem Umfang sind die entsprechenden Ansätze im Doppelhaushalt 2014/2015 bei den Barmitteln und Verpflichtungser- mächtigungen für die bewilligten Zuwendungsmittel und für die erfolgten oder in Aussicht gestellten Bewilligungen bereits belastet ? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung betrachtet die Förderung des kommunal geprägten Feuerwehrwesens als eine Daueraufgabe. Sie sieht darin auch einen mittelbaren Beitrag zur Stärkung der Inneren Sicherheit. Denn Anziehungskraft, Vitalität und Prosperität von Gemeinden und Städten als Wohn-, Gewerbe- und Industriestandorte sind eng mit der Qualität der örtlich bzw. regional wahrnehmbaren Inneren Sicherheit verknüpft. Innere Sicherheit ist ein Grundbe dürfnis für Lebens-, Wohn- und Arbeitsqualität und hat damit mittelbar Ausstrahlung auf die wirtschaftliche Stärke der Gemeinden und Städte. Die Förderung des Feuerwehrwesens nimmt insoweit eine Sonderstellung ein, weil das spezifische Investitionsgeschehen ausschließlich auf die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, einem wichtigen Teil der Inneren Sicherheit in unserem Land, ausgerichtet ist. In den Jahren 2011 bis 2014 hat das Land die Gemeindefeuerwehren für den Bau von Feuerwehrhäusern und Feuerwachen mit 21,16 Mio. Euro, für die Beschaffung von großen Feuerwehreinsatzfahrzeugen mit 21,56 Mio. Euro und für die Beschaffung von kleinen Feuerwehreinsatzfahrzeugen mit 8,39 Mio. Euro (sogenannte Pauschalförderung durch die Landkreise) gefördert. Insgesamt erhielten die kommunalen Aufgabenträger des Brand- und Katastrophenschutzes in diesem Zeitraum Fördermittel des Landes in Höhe von 51,11 Mio. Euro. Dieser Betrag setzt sich aus Mitteln der Feuerschutzsteuer, Allgemeinen Haushaltsmitteln und aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleiches (Investitionsstock) zusammen. Da die Förderquote in der Regel 33,3 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten beträgt, kann damit gerechnet werden, dass die Gemeinden, Städte und Landkreise durch diese Förderung des Landes Investitionen in Höhe von 150 bis 200 Mio. Euro getätigt haben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Februar 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Ausführliche Internetausgabe, die Original-Drucksache ist ohne den Abdruck der Anlagen erschienen. Drucksache 16/4541 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In den vergangenen fünf Jahren wurden die kommunalen Investitionen also mit durchschnittlich 13 Mio. Euro gefördert. Die Landesregierung wird ihr Förderprogramm auch zukünftig darauf ausrichten, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Ausstattung der Feuerwehren bei den kommunalen Aufgabenträgern gewährleistet werden können. Deshalb wird auch für die Förderrunde 2015 ein Budget von 13,73 Mio. Euro bereit gestellt werden. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Die Beantwortung zu den Fragen 1 und 2 ist aus der beigefügten Anlage ersichtlich (Anlage 1). Zu den Fragen 3 und 4: Die Beantwortung zu den Fragen 3 und 4 ist aus der beigefügten Anlage ersichtlich (Anlage 2). Zu den Fragen 5 und 6: Der Zeitpunkt der Bewilligung einer Zuwendung für Baumaßnahmen steht nicht immer in unmittelbarem Zusammenhang mit der möglichen Baufertigstellung und auch der Auszahlung der Zuwendung. Die Auszahlung der bewilligten Zuwendungsmittel erfolgt erst nach Abruf durch den Antragssteller; entscheidend ist der Baufortschritt. Zudem wird der bewilligte Zuwendungsbetrag in der Regel nicht auf einmal ausgezahlt, sondern auf circa drei bis vier Haushaltsjahre aufgeteilt in Form von Verpflichtungsermächtigungen . Insoweit kann die Frage 5 nicht allgemeingültig beantwortet werden. Wegen des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes musste von einer einzelfallbezogenen Beantwortung der Frage in der vorgegebenen Frist zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage abgesehen werden. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für den Neubau, Umbau oder die Erweiterung von Feuerwehrhäusern werden in der Reihenfolge des Antragseingangs in der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion abgearbeitet. In der Regel beträgt die Dauer zwischen Antragseingang und Bewilligung einer Zuwendung bei Feuerwehrhäusern derzeit circa fünf Jahre. In Ausnahmefällen, insbesondere bei interkommunaler Zusammenarbeit, wird eine zeitlich frühere Bewilligung vollzogen. Zu Frage 7: Für 2014 waren zur finanziellen Förderung der Gemeindefeuerwehren 5 603 000 Euro aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Haushaltsplan veranschlagt, in denen die Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren (2011, 2012 und 2013 mit insgesamt 4,0 Mio. Euro) enthalten sind. Durch nicht verausgabte, übertragene Haushaltsmittel aus dem Jahr 2013 und Mehreinnahmen bei der Feuerschutzsteuer des Jahres 2014 wurden die verfügbaren Barmittel auf 15 498 858 Euro aufgestockt. Davon wurden im Jahr 2014 11 752 127 Euro verausgabt. Als neue Bewilligungen wurden in 2014 5 000 000 Euro aus Kassenmitteln sowie weitere 3 200 000 Euro als Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der Jahre 2015 ff. aus Titel 883 01 bewilligt. Für 2015 sind zur finanziellen Förderung der Gemeindefeuerwehren 5 008 200 Euro aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Haushaltsplan veranschlagt, in denen die Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren (2012, 2013 und 2014 mit insgesamt 3,8 Mio. Euro) enthalten sind. Hierzu sind die zu übertragenden, nicht verausgabten Haushaltsmittel aus dem Jahr 2014 in Höhe von 3 746 731,71 Euro zu addieren. Hieraus ergeben sich für die unmittelbare finanzielle Förderung von Bau- und Beschaffungsmaßnahmen der kommunalen Aufgabenträger durch das Land derzeit die für das Jahr 2015 kalkulierten, zur Verfügung stehenden Barmittel in Höhe von 8 754 931 Euro. Weiterhin sind im Haushaltsvollzug Mehreinnahmen bei der Feuerschutzsteuer zu berücksichtigen, wodurch eine Aufstockung der Fördermittel erfolgen kann. Stand Januar 2015 sind keine neuen Abrufe erfolgt bzw. Auszahlungen getätigt worden. Neue Bewilligungen werden nach Bereitstellung der Kassenanschläge voraussichtlich im ersten Quartal 2015 erfolgen. In Vertretung: Randolf Stich Ministerialdirektor 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4541 3 Drucksache 16/4541 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4541 5 Drucksache 16/4541 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4541 7 Drucksache 16/4541 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4541 9 Drucksache 16/4541 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4541 11 Drucksache 16/4541 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4541 13 Drucksache 16/4541 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4541 15 Drucksache 16/4541 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 16 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4541 17 Drucksache 16/4541 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 18 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4541 19 Drucksache 16/4541 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 20 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4541 21 Drucksache 16/4541 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 22 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4541 23 Drucksache 16/4541 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 24 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4541 25 Drucksache 16/4541 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 26 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4541 27 Drucksache 16/4541 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 28 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4541 29 Drucksache 16/4541 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 30 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4541 31 Drucksache 16/4541 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 32 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4541 33 Drucksache 16/4541 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 34 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4541 35 Drucksache 16/4541 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 36 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4541 37 Drucksache 16/4541 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 38 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4541 39 Drucksache 16/4541 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 40 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4541 41 Drucksache 16/4541 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 42 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4541 43 Drucksache 16/4541 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 44 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4541 45 Drucksache 16/4541 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 46