Drucksache 16/4547 28. 01. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Johannes Zehfuß (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Personalsituation bei der Polizeiwache Maxdorf Die Kleine Anfrage 2967 vom 6. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist die Soll- und Ist-Stärke zum 15. Dezember 2014? 2. Wie viele Polizistinnen und Polizisten sind im Rahmen des Bedarfs bei der Polizeiwache Maxdorf tatsächlich voll einsatzfähig? Gibt es längerfristige Ausfälle? 3. Reichen diese einsatzfähigen Kräfte zur Aufrechterhaltung der Mindeststärken aus, ohne dass hierfür Überstunden anfallen oder Unterstützungskräfte der Polizei Frankenthal benötigt werden? 4. Wenn die Antwort auf Frage 3 nein lautet: Welche Lösung ist hier vorgesehen? Gibt es zusätzliches Personal oder ist eine Änderung der Öffnungszeiten der Polizeiwache Maxdorf angedacht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach Angaben des Polizeipräsidiums Rheinpfalz betrug die Soll-/Orientierungsstärke der Polizeiwache Maxdorf 13,49 Einsatzkräfte zum Stichtag 15. Dezember 2014. Die Dienststelle wies zum damaligen Zeitpunkt eine Ist-Stärke von 16,00 aus. Zu Frage 2: Bei der Polizeiwache Maxdorf sind acht uneingeschränkt dienstfähige Polizeibeamtinnen und -beamte eingesetzt. Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz bestehen bei sechs Polizeibeamten Einschränkungen der Dienstfähigkeit. Davon können jedoch vier Beamte mit ihren Einschränkungen vollumfänglich in ihren Funktionen bei der Polizeiwache eingesetzt werden. Drei Polizeibeamte stehen aufgrund von Freistellung nicht zur Dienstverrichtung zur Verfügung. Längerfristige Ausfälle sind nach Angaben des Polizeipräsidiums Rheinpfalz derzeit nicht zu verzeichnen. Zu Frage 3: Das Polizeipräsidium Rheinpfalz beurteilt in eigener Zuständigkeit die personelle Ausstattung seiner Dienststellen. Es sorgt im Rahmen des ihm zur Verfügung stehenden Personals für eine ausreichende Personalausstattung zur Gewährleistung der Aufgabenwahrnehmung . Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Februar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4547 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz ist die Anzahl der einsatzfähigen Kräfte grundsätzlich zur Aufrechterhaltung der Mindeststärken ausreichend. Kurzfristige und damit nicht planbare Personalausfälle sowie einsatzbezogene Anlässe können, wie bei anderen Polizeidienststellen auch, mithin einen dienststellen- oder direktionsinternen Personalausgleich erfordern. Dabei ist das Anfallen von Überstunden oder Mehrarbeit nicht gänzlich ausgeschlossen. Zu Frage 4: Entfällt. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin