Drucksache 16/4552 28. 01. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Folgen der kalten Progression für den Landeshaushalt Die Kleine Anfrage 2965 vom 5. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: In der Drucksache 16/3575 hat Herr Abgeordneter Gerd Schreiner bereits die Folgen der kalten Progression für den Landeshaushalt im Mai abgefragt. Zwischenzeitlich hat der Bundesfinanzminister erklärt, dass der Abbau der kalten Progression momentan überhaupt nicht zu Einnahmeausfällen führen würde. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die Landesregierung bereit, nunmehr dem Abbau der kalten Progression zuzustimmen ohne Gegenfinanzierungs- und Kompens ationsforderungen? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage des Bundesfinanzministers, dass es dieses Jahr überhaupt nicht zu einer kalten Progression kommt? 3. Welche Schritte wird die Landesregierung einleiten, um mit dem Abbau der kalten Progression zur Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen durchzuführen? Wann will sie dies tun? 4. Wird die Landesregierung im Bundesrat den Abbau der kalten Progression fordern und entsprechenden Anträgen zustimmen? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 4.: Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 4 gemeinsam beantwortet. Bekanntlich kann der entlastende Effekt einer Erhöhung des Grundfreibetrages – wie sie zuletzt zum Jahresbeginn 2014 vorgenom - men wurde – den belastenden Effekt der sogenannten „kalten Progression“ überkompensieren. Wesentliche Determinanten sind der Erhöhungsbetrag des Grundfreibetrages, das Wachstum der Löhne und Gehälter sowie die Preissteigerungsrate. Insofern ist der Effekt der kalten Progression in bestimmten – derzeit realistischen – Konstellationen durch einen erhöhten Grundfreibetrag kompensiert . Unabhängig davon gilt grundsätzlich, dass eine Reduzierung der Grenzsteuersätze zum „Abbau der kalten Progression“ immer zu Einnahmeausfällen führt. Äußerungen des Bundesfinanzministers, in denen dieser erklärt, der Abbau der kalten Progression würde momentan nicht zu Einnahmeausfällen führen, sind der Landesregierung nicht bekannt. Eine entsprechende Nachfrage beim Bundes finanzministerium hat ergeben, dass eine solche Aussage des Bundesfinanzministers nicht bestätigt werden kann. Im Übrigen liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Einkommensteuergesetz, über das ggf. ein „Abbau der kalten Progression“ erfolgen müsste, beim Bund. Jeder Vorschlag des Bundesgesetzgebers wird von der Landesregierung wohlwollend unterstützt, wenn darin eine solide Finanzpolitik zum Ausdruck kommt. Doris Ahnen Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Februar 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode